Entgeltordnung Kassen- und Rechnungswesen

Begonnen von Miriam, 21.04.2022 09:41

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Miriam

hallo zusammen,

in der Entgeltordnung Bereich XIII. heisst es in der Vorbemerkung:
Kassen und Zahlstellen im Sinne dieses Abschnitts sind nur die in der Verordnung
über das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (KuRVO) als solche be-
stimmten

Wenn ich diese Verodnung in einer Suchmaschine eingebe, kommt nur etwas von 1950.
Kann mir da jemand helfen, wo ich die aktuelle Verordnung finde? Ansonsten stimmt der Teil der Entgeltordnung ja nicht, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Miriam

FGL

Für gewöhnlich heißen die heute Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Welches Bundesland?


Miriam

Dann könnte man ja eigentlich von den Vertragsparteien erwarten, dass dies nicht Blind übernommen wird sondern mal angepasst wird. Ist ja schon peinlich und rechtlich denke ich nicht korrekt, oder?

Bundesland Bayern

FGL

Zitat von: Miriam am 21.04.2022 10:00
Dann könnte man ja eigentlich von den Vertragsparteien erwarten, dass dies nicht Blind übernommen wird sondern mal angepasst wird. Ist ja schon peinlich und rechtlich denke ich nicht korrekt, oder?
Rechtlich sehe ich kein Problem. Es wird deutlich, welche Verordnungen gemeint sind. Falsa demonstratio non nocet.

Zitat von: Miriam am 21.04.2022 10:00
Bundesland Bayern
In Bayern heißt das Ding Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) bzw. Kommunalhaushaltsverordnung–Kameralistik (KommHV-Kameralistik).

Miriam

Vielen Dank für die Antworten.
Ich finde es trotzdem fraglich, das man eine Verordnung zitiert, die es so nicht mehr gibt und das eine Grundlage für die Eingruppierung sein soll.
Aber ich stehe in der Kette ganz unten und kann da eh  nichts ausrichten.

Abgesehen davon, frage ich mich immernoch, warum man den Bereich Kassen - und Rechnungswesen gesondert behandelt. Weiß das zufällig gemand, was die Überlegungen dabei waren?

Vielen Dank auf alle Fälle.

Volllstrecker

Hallo,

in dem u.g. Urteil wird explizit darauf eingegangen.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2020 - 7 Sa 50/20