Unterbrechung der Stufenlaufzeit

Begonnen von Bernd007, 29.04.2022 08:17

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Bernd007

Hallo ins Forum,

ich habe eine Frage zum Thema "Unterbrechung der Stufenlaufzeit".

Ich bin Beschäftigter bei einer Kommune in Niedersachsen. Es gilt der TVÖD-VKA.
Seit dem 01.07.2019 bin ich in der Entgeltgruppe 10 / Stufe 3 eingruppiert.

Vom 29.04.2020 bis zum 28.05.2020 und vom 29.07.2020 bis zum 28.08.2020 befand ich mich in Elternzeit.

Ich bin davon ausgegangen, dass eine "Stufung" in die Stufe 4 zum 01.07.2022 erfolgt.

Mein Arbeitgeber teilt mir mit, dass eine Stufung wegen der beiden "Monate" Elternzeit erst zum 01.09.2022 erfolgt.
Ist die Auffassung meines Arbeitgebers korrekt? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils nicht um volle Kalendermonate (29.04.-28.05.20 und 29.07.-28.08.20) handelte?

Grüße aus Niedersachsen!

Isie

Ja, das ist korrekt. Die Stufenlaufzeit wird angehalten und läuft erst nach Ende der Elternzeit weiter. Bei der Stufenlaufzeit kommt es nicht auf volle Kalendermonate an, sondern darauf, dass die Anzahl von Jahren erfüllt ist.

Bernd007

Danke für die Antwort!

Wie ist das im Hinblick auf § 17 Abs. 3 e TVÖD zu sehen?

"Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 und des § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 stehen gleich:
.
.
e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,"


Kühlschrank

Ich würde sagen, dass du Elternzeit nicht unter den e) mit "sonstiger Unterbrechung" packen kannst, da im § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD eindeutig beschrieben ist, wie Elternzeit hinsichtlich der Stufenlaufzeit zu handhaben ist.

Geht mir genauso, wäre zum 01.07.2022 in Stufe 4 gekommen, muss aber noch einen Monat warten.

Lars73

Es ist ja weder eine sonstige Unterbrechung im Sinne der zitierten Regelung noch weniger als ein Monat.

Bernd007

Dass es sich nicht um eine sonstige Unterbrechung handelt, war mir bewusst.
Ich wollte nur damit zum Ausdruck bringen, dass die TVP bei der Stufenlaufzeit an anderer Stelle eine Regelung zum Thema >Monat getroffen haben. Auch beim Urlaubsanspruch erfolgte keine Kürzung, da keine vollen Kalendermonate "erreicht" wurden (ich weiß, hier wird explizit auf volle Kalendermonate abgestellt).
Mir fehlt es einfach an einer konkreten Aussage im TVÖD, in einem Kommentar, o.ä. zum Thema Elternzeit = kein voller Kalendermonat.
Gegenüber meinem AG argumentiere ich auch, dass ich in den betroffenen Monaten April, Mai, Juli und August 2020 die Stufenlaufzeit, auch wenn nur anteilig, in diesen Monaten zurückgelegt habe. Ich war nur vorübergehend nicht da, habe mein Sachgebiet aber inhaltlich weiterverfolgt und bin nach Rückkehr aus der Elternzeit nicht bei 0 wieder gestartet. 


Lars73

Die Aussage im TVöD ist an der Stelle eindeutig. Schon weil an der einen Stelle Kalendermonat und an der anderen Monat verwendet wird. Wobei hier ja § 17 (3) Satz 2 TVöD heranzuziehen ist. Da geht es nicht um Monate etc.

In welchen Kommentar hast du geschaut? Die Sache ist völlig unstrittig in der Literatur.  Es gibt maximal die Diskussion ob es eine mittelbare Diskriminierung ist, weil Elternzeit überwiegend von Frauen in Anspruch genommen wird [allerdings vom BAG nicht so gesehen].

Lars73

Damir die Stufenlaufzeit weiterläuft hättest du ggf. eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung im geringer Umfang vereinbaren müssen.

Bernd007

Danke für die Antworten.

Wir haben im Jahre 2019 die Finanzsoftware umgestellt. Da mein Arbeitsbereich hiervon erheblich betroffen war, habe ich mit meinem Vorgesetzten - auf seinen Wunsch hin - vereinbart, dass ich auch während der Elternzeiten "zur Verfügung stehe". Leider alles nur mündlich / keine Arbeitszeiterfassung. Jetzt drei Jahre später lassen sich meine Arbeitsleistungen in diesen Zeiten leider nur schwer bis gar nicht nachträglich dokumentieren.
Im Grunde war ich also in "Teilzeitbeschäftigung" - wie wäre das aus Arbeitgebersicht zu sehen?

Lars73

Aus Arbeitgebersicht wäre der Vorgesetzte abzumahnen und zu prüfen wie man das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet.
Hinsichtlich der Stufenlaufzeit: Was du als Hobby in deiner Freizeit machst ist dein Problem und nicht relevant für die Stufenlaufzeit.

Isie

Das war zwar nett von dir, dich darauf einzulassen, hilft dir aber hier nicht weiter. Aber es könnte dir vielleicht dabei helfen, eine Stufenlaufzeitverkürzung auszuhandeln.

Bernd007

Ob es wirklich ein Hobby in meiner Freizeit war, sei mal dahingestellt.

Ich bin auf Weisung meines Vorgesetzten zweitweise meiner Tätigkeit während der Elternzeit nachgegangen.
Mein Arbeitgeber hat mich hieran auch nicht gehindert. Ich habe lediglich vergessen, die Arbeitszeiten zu erfassen...
Auf eine Entlohnung für diese Zeiten würde ich großzügigerweise verzichten, sofern mein AG diese Zeiten als Teilzeittätigkeit im Rahmen Stufenlaufzeit berücksichtigt. :-)

Isie

Dann überzeuge deinen Arbeitgeber, dir eine Stufenlaufzeitverkürzung zu gewähren. Das sollte angesichts deiner gezeigten Einsatzbereitschaft doch möglich sein.

quereinsteiger91

Ich klinke mich mal ein:

Wie verhält sich das mit der Stufenlaufzeit, wenn man während der Elternzeit einen Angestelltenlehrgang besucht?

Wir bekommen im September Nachwuchs und es ist geplant in 2022 und 2023 jeweils einen Monat Elternzeit zu nehmen. Würde die Stufenlaufzeit dadurch unterbrochen oder läuft die weiter, da ich trotz Elternzeit einmal die Woche zum Lehrgang gehe?

Danke vorab für die Unterstützung!

Lars73

Wie sieht denn die Vereinbarung zur Elternzeit und zum Lehrgang aus? Wenn der Lehrgang Arbeitszeit ist wäre die Elternzeit mit entsprechender Teilzeit auszugestalten. Wenn es z.B. nur ein Freistellung von der Arbeit für den Lehrgang ist würde bei der Unterbrechung der Stufenlaufzeit blieben.