[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

Begonnen von Admin, 29.11.2021 13:53

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Geometer

Hallo zusammen,

hat sich jemand schon intensiv mit dem Gesetzesentwurf zum 4 Säulenmodell beschäftigt?

Mitleser hat am 25.03. und 29.03. Inhalte aus einem Infoschreiben veröffentlich, wonach bei der Polizei eine grundsätzliche Ämterhebung im mittleren Dienst vorgenommen werden soll.

In Mitteilungen von Verdi und Beamtenbund wird davon auch immer mal wieder geschrieben.

Ist das so explizit im Gesetz verankert?

Der Erste Landesbeamte in unserem Landratsamt hat sich nämlich dahingehend geäußert das man aus dem Gesetzentwurf keine automatische Überleitung in die nächste Gehaltsstufe, z.B A9 nach A 10, ableitet.

Wünsche allen einen schönen Tag



algo86

Anhebung ist Zeichen der Wertschätzung  ;D ;D ;D

PhRTurtle

Zitat von: Archivsekretärin am 04.05.2022 14:37
Ist schon passiert...

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bessere-bezahlung-fuer-einstiegsamt-im-mittleren-dienst-der-polizei/

Die Anhebung des Eingangsamtes der Polizei ist schon durch ja, der Kollege Geometer meinte aber vermute ich die generelle Anhebung aller Ämter im mittleren Dienst. Also das Aufrücken um ein Amt, das ja den Pressemitteilungen nach im 4 Säulen-Modell vorgesehen ist (nicht nur bei der Polizei, so mein Stand). Dazu käme eine Streichung der unteren Stufen, somit Einstieg in A8 Stufe 3 Minimum. Im gehobene Dienst respektive A10/A11.
Den Entwurf gibt es noch nicht öffentlich oder? Bisher ging der so hier zu lesen, an Verbände zur Stellungnahme.

Drehleiterkutscher

Zitat von: Geometer am 04.05.2022 11:05
Hallo zusammen,

hat sich jemand schon intensiv mit dem Gesetzesentwurf zum 4 Säulenmodell beschäftigt?

Mitleser hat am 25.03. und 29.03. Inhalte aus einem Infoschreiben veröffentlich, wonach bei der Polizei eine grundsätzliche Ämterhebung im mittleren Dienst vorgenommen werden soll.

In Mitteilungen von Verdi und Beamtenbund wird davon auch immer mal wieder geschrieben.

Ist das so explizit im Gesetz verankert?

Der Erste Landesbeamte in unserem Landratsamt hat sich nämlich dahingehend geäußert das man aus dem Gesetzentwurf keine automatische Überleitung in die nächste Gehaltsstufe, z.B A9 nach A 10, ableitet.

Wünsche allen einen schönen Tag

Hallo,

also im Gesetzentwurf sind detailliert Überleitungsvorschriften aufgeführt - also bisheriges Amt > neues Amt.
Und das eigentlich für alle Amtsbezeichnungen, sowohl beim Land als auch kommunal...


Hans

Weiß man schon, wann der Gesetzentwurf in den Landtag zur Abstimmung geht?


sapere aude

Zitat von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.

Poincare

Zitat von: sapere aude am 09.05.2022 18:20
Zitat von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.

Ich verstehe das so, dass Kind 1 + 2 eben zum Teil über die reguläre Besoldung alimentiert werden, zum Teil über den Zuschlag. Fehlt es an dem einen, passt man das andere an.
Sinn macht das für mich nicht. Das führt doch dazu, dass Beamte mit Kindern weniger von einer Beförderung oder vom Stufenaufstieg finanziell profitieren als Beamte ohne Kinder, weil dann der Kinderzuschlag einfach abgeschmolzen wird?

Drehleiterkutscher

Zitat von: Hans am 09.05.2022 16:44
Weiß man schon, wann der Gesetzentwurf in den Landtag zur Abstimmung geht?

...laut Verdi soll das im Juni/Juli passieren und bis Herbst abgeschlossen sein. Man hat aber auch schon gehört, dass es wohl von den Kommunen Gegenwehr geben soll.

Geometer

...laut Verdi soll das im Juni/Juli passieren und bis Herbst abgeschlossen sein. Man hat aber auch schon gehört, dass es wohl von den Kommunen Gegenwehr geben soll.
[/quote]

Da sind wir mal alle gespannt was nach der erste Beratungsrunde noch im neuen Gesetzentwurf drin steht!!

Bleibt spannend

sapere aude

Zitat von: Poincare am 10.05.2022 07:51
Zitat von: sapere aude am 09.05.2022 18:20
Zitat von: Drehleiterkutscher am 09.05.2022 12:20
https://dpolg-bw.de/files/dpolg/polizeispiegel/Polizeispiegel%20PDF/202205_Polizeispiegel.pdf

Die Feststellung (S. 5), Kinder kosten, ist ja richtig. Warum Kinder aber in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe mehr oder weniger kosten, verstehe ich nicht.

Ich verstehe das so, dass Kind 1 + 2 eben zum Teil über die reguläre Besoldung alimentiert werden, zum Teil über den Zuschlag. Fehlt es an dem einen, passt man das andere an.
Sinn macht das für mich nicht. Das führt doch dazu, dass Beamte mit Kindern weniger von einer Beförderung oder vom Stufenaufstieg finanziell profitieren als Beamte ohne Kinder, weil dann der Kinderzuschlag einfach abgeschmolzen wird?

So rechnet aber das BVerfG nicht! Ich habe das Gefühl, dass die kreativen Köpfte die einschlägigen BVerfG-Beschlüsse überhaupt nicht gelesen haben. Der Beschluss 2 BvL 4/18 ist im Übrigen zur R-Besoldung ergangen. Insofern ist der 4-Säulen-Weg mE ein Holzweg!

Neuer12


sapere aude

Zitat von: Neuer12 am 11.05.2022 22:38
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.

Neuer12

Zitat von: sapere aude am 12.05.2022 13:00
Zitat von: Neuer12 am 11.05.2022 22:38
Kannst du das begründen?
Thx

Meinst Du mich?

Wenn die (erhöhten) Zuschläge für die Kinder 1 und 2 die Verfassungsgemäßheit sicherstellen und die Kinder 1 und 2 bzgl. der Verfassungsgemäßheit der "höheren" Besoldungsstufen (ab A14) keine Auswirkungen haben sollen, kann doch die R-Besoldung nicht mit dem Arguement der Mindestversorgung verfasungswidrig sein, oder?

Auch gbit es durch diese Staffelung Verwerfungen im Besoldungsgefüge, die mE mit dem Abstandsgebot nicht im Einklang stehen.

Ja, danke.

Ich hatte es so verstanden, dass es unten nicht verfassungsgemäß ist..
Rechnet man dann mit Abstandsgebot hoch, ist r auch nicht verfassungsgemäß.
Ist es unten nun jedoch, da es z.b. a5 nicht mehr gibt, passt es.
So verstehe ich die BW Argumentation