[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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Kommunalbeamter

Ok, kommt auf den Versicherer an den man hat.
Ich z.B. zahle 181,84€ mit 500€ Selbstbehalt pro Jahr.
Und bekomme davon auch noch im Jahr ca. 600€ Beitragsrückerstattung.

guzmaro



Das gesetzt zur Besoldung wurde ja Mitte April beschlossen .
Oder steht noch was aus?

Kann man Anfang Juni mit der Nachzahlung der Strukturzulage rechnen ?
Ich bin A8 und diese wurde ja ab 1.1.2022 auf 80€ angehoben .

Vielen Dank für Infos .

Kommunalbeamter

Zitat von: guzmaro am 15.05.2022 10:00


Das gesetzt zur Besoldung wurde ja Mitte April beschlossen .
Oder steht noch was aus?

Kann man Anfang Juni mit der Nachzahlung der Strukturzulage rechnen ?
Ich bin A8 und diese wurde ja ab 1.1.2022 auf 80€ angehoben .

Vielen Dank für Infos .

In unserer Behörde gab es dazu letzte Woche ein Schreiben vom Personalamt.
Erfahrungsgemäß wird die Auszahlung damit mit der Besoldung 06/22 erfolgen.
Wenn du von deiner Personalstelle noch nichts bekommen hast, einfach mal
nachfragen.

chris9n

Warum gibt es eigentlich noch keine aktualisierten Besoldungsrechner mit den neuen Familien/Regionalzuschlägen?

photosynthese

Zitat von: chris9n am 17.05.2022 08:33
Warum gibt es eigentlich noch keine aktualisierten Besoldungsrechner mit den neuen Familien/Regionalzuschlägen?

Vermutlich weil das hier ehrenamtlich gemacht wird und die Einarbeitung sehr aufwändig ist, da es bisher keinen regionalen Faktor gab.

eve

Guten Tag,

ich habe heute vom LBV NRW nachfolgendes Schreiben erhalten. ::)
Auf meinen Widerspruch habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich finde das Schreiben nicht klar strukturiert. Es gibt z.T eine Überschrift für die Laufbahngruppe 1.1 die dann wiederum Informationen zur Laufbahn 1.2 enthält.

Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von  anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt.  ???

Zitat

Informationen über gesetzliche Änderungen

Sehr geehrte Frau XXX,

aktuell wurde durch das Land NRW das Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet, welches besoldungsrechtliche Auswirkungen hat.

Sich daraus ergebende Änderungen, die Ihre Besoldung betreffen, werden in den folgenden Punkten beschrieben. BeachtenSie bitte, dass nicht alle der nachstehenden Sachverhalte gleichzeitig auf Sie zutreffen werden.

Alle Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2022 und werden von Amts wegen vorgenommen. Einen Antrag müssen Sie daher nicht stellen.

Erstmalige Strukturzulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)

In der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppen A6 und A7 wird erstmalig eine Strukturzulage nach § 47 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) in Höhe von 10,00 EUR monatlich gezahlt.

Amtszulage für die Laufbahngruppe 1.1 (früher: Einfacher Dienst)

In allen Ämtern der Einstiegsbesoldungsgruppe A5 sowie im Beförderungsamt A6 als Sekretärin/Sekretär wird künftig eine Amtszulage von einheitlich 81,49 EUR monatlich gezahlt.

Die bislang in den Besoldungsgruppen A6 bis A8 nach § 47 LBesG NRW gezahlte Strukturzulage in Höhe von bislang monatlich 23,36 EUR bzw. 23,65 EUR wird einheitlich auf 80,00 EUR monatlich erhöht.

Erstmaliger Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen

Beihilfeberechtigte Personen in allen Ämtern der Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten erstmalig einen Zuschuss zu den Beiträgen ihrer Krankenversicherung in Höhe von monatlich 12,50 EUR
Der Anspruch auf den Zuschuss gilt solange, wie ein eigener Anspruch auf Beihilfe oder Leistungen der Krankenfürsorge nach beihilfe-rechtlichen Vorschriften besteht.
Der Zuschuss kann daher auch an Personen gezahlt werden, die beurlaubt sind oder in den Ruhestand treten bzw. versetzt werden.

Wegfall von Erfahrungsstufen

In den Besoldungsgruppen A5 bis A10 entfallen die ersten beiden Erfahrungsstufen beim Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe. Das heißt, dass die betreffenden Personen, die sich am Tag vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 befunden haben, in die neue erste Erfahrungsstufe des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe (hier: Erfahrungsstufe 3) übergeleitet werden.

Gleichzeitig erfolgt auch eine Anpassung bei der Steigerung in die nächste Erfahrungsstufe. Die Berechnung bezüglich des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe beginnt mit dem Zeitpunkt der Überleitung.
Beispiel:
Überleitung zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3. Nächste Stufensteigerung am 01.01.2024 in die Erfahrungsstufe 4. Die Umstellung Ihrer Besoldung wird mit Ihren Bezügen für den Monat Juni 2022 vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt auch eine entsprechende Nachzahlung, rückwirkend ab dem 01.01.2022. Bitte überprüfen Sie Ihre Bezügemitteilung für den vorgenannten Monat.

Soweit Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das LBV NRW wenden. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite. Über weitere Änderungen, insbesondere zur Regionalisierung und Neustrukturierung des Familienzuschlags, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr LBV NRW

WasDennNun

Zitat von: photosynthese am 12.05.2022 09:42(als Wahlgeschenk, ähnlich wie jetzt der Familienzuschlag).
Wusste garnicht, dass das BVerG jetzt auch noch für Wahlgeschenke zuständig ist.

BausD

Zitat von: eve am 21.05.2022 10:38

Ich persönlich wurde nach vielen Diskussionen und nur mit Mühe und Not nach Berücksichtigung von  anrechnungsfähigen Zeiten in die Erfahrungstufe 3 eingestuft. Den Aufwand hätte ich mir anscheinend auch sparen können, da jeder Einsteiger jetzt in Erfahrungsstufe 3 beginnt.  ???


ich finde es auch recht schwierig. "Erfahrungsstufen" kann man das ja nun auch nicht mehr nennen, wenn die 4 Jahre bis zur Stufe 3 unbeachtlich bleiben. Aber schön, dass jeder Berufsanfänger nun auch in Stufe 3 ist.. sehr motivierend  ;D

Der Obelix

Dies dient halt nur der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Das der Gesetzgeber nicht an seine Bestandsbeamten denkt, dürfte klar sein.

Nur die Frage dürfte jetzt sein: wenn diese Erfahrungsstufen laut gesetzgeber ja Erfahrung darstellen sollen aber jetzt wegfallen: haben dann die Leute diese Erfahrung eigentlich erworben?

Man macht sich selber absolut lächerlich mit solch einer Besoldungsstuktur.

TL29

Zitat von: BausD am 23.05.2022 08:53
ich finde es auch recht schwierig. "Erfahrungsstufen" kann man das ja nun auch nicht mehr nennen, wenn die 4 Jahre bis zur Stufe 3 unbeachtlich bleiben. Aber schön, dass jeder Berufsanfänger nun auch in Stufe 3 ist.. sehr motivierend  ;D

Genau so ist es jetzt bei mir...bin aktuell 3,x Jahre fertig nach Studium und aktuell in Stufe 3..und für mich ist das n absoluter Schlag ins Gesicht, dass jetzt die, die frisch von der Uni kommen exakt das Gleiche verdienen :-\ Und da geht es mir nicht um die Kollegen...denen gönne ich es, aber es geht auch um die Wertschätzung der Kollegen, die bereits fertig sind.

Zitat von: Der Obelix am 23.05.2022 13:18
Dies dient halt nur der Herstellung der Verfassungsmäßigkeit. Das der Gesetzgeber nicht an seine Bestandsbeamten denkt, dürfte klar sein.

Nur die Frage dürfte jetzt sein: wenn diese Erfahrungsstufen laut gesetzgeber ja Erfahrung darstellen sollen aber jetzt wegfallen: haben dann die Leute diese Erfahrung eigentlich erworben?

Man macht sich selber absolut lächerlich mit solch einer Besoldungsstuktur.

Aber du willst doch nicht sagen, dass die Verfassungsmäßigkeit da in irgendeiner Form hergestellt wurde? ;) Für Neueinsteiger wurde sich in die richtige Richtung bewegt...mehr auch nicht. Mit 80,00 EUR netto im Monat mehr wirst du keine Verfassungsmäßigkeit herstellen können. Und dafür ist jetzt die Bezahlung nach Leistungsprinzip inkl. der Erfahrungsstufen hinfällig. Kann ja wie oben gesagt nicht sein, dass ich das Gleiche bekomme, wie jemand Neues. Ich habe nunmal faktisch 4 Jahre mehr Erfahrung, auch wenn das nicht immer gleich bedeutet, dass ich auch mehr weiß  :D ;)

Fragmon

Zitat von: TL29 am 23.05.2022 16:41
Genau so ist es jetzt bei mir...bin aktuell 3,x Jahre fertig nach Studium und aktuell in Stufe 3..und für mich ist das n absoluter Schlag ins Gesicht, dass jetzt die, die frisch von der Uni kommen exakt das Gleiche verdienen :-\ Und da geht es mir nicht um die Kollegen...denen gönne ich es, aber es geht auch um die Wertschätzung der Kollegen, die bereits fertig sind.

Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

TL29

Zitat von: Fragmon am 23.05.2022 17:34
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Du vergisst bei deiner voreiligen Aussage, dass diverse Gerichte mehrfach entschieden haben,
dass die aktuelle Alimentation nicht verfassungskonform ist. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern
damit, dass ich mich ärgere, dass dann bei einigen Wenigen nachgebessert wird und bei dem Großteil aber
eben nicht. Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Dich scheint es ja offensichtlich nicht zu betreffen, weshalb du hier so sinnvolle Beiträge leisten kannst ;)

emdy

Zitat von: Fragmon am 23.05.2022 17:34
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Widerlich.

Verfassungswidrig ist gegenwärtig die Alimentation samtlicher Beamter in Deutschland. Nicht nur die der Kinderreichen, nicht nur die der Berufseinsteiger und nicht nur die derer in den untersten Ämtern.

Und wenn etwas an allen Ecken krankt dann die Selbstverständlichkeit, mit der sich Arbeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, nicht mehr lohnt.

Organisator

Zitat von: TL29 am 23.05.2022 20:19
Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Definition Neid:
"Empfindung, Haltung, bei der jemand einem anderen einen Erfolg oder einen Besitz nicht gönnt oder Gleiches besitzen möchte"

Bei dir hat sich nichts zum Schlechteren verändert, lediglich andere sind besser gestellt, als du es damals warst. Und das ärgert dich. Somit ist die Definition als Neider erfüllt!

Fragmon

Zitat von: TL29 am 23.05.2022 20:19
Zitat von: Fragmon am 23.05.2022 17:34
Im Kern bleibt dein Status unangetastet und es ändert sich nur der Status anderer -->also Neid.

Genau aus diesem Grund krankt es in Deutschland an allen Ecken und Enden.

Du vergisst bei deiner voreiligen Aussage, dass diverse Gerichte mehrfach entschieden haben,
dass die aktuelle Alimentation nicht verfassungskonform ist. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern
damit, dass ich mich ärgere, dass dann bei einigen Wenigen nachgebessert wird und bei dem Großteil aber
eben nicht. Und man darf sich auch darüber ärgern, dass meine 4 jährige Berufserfahrung ab jetzt null berücksichtigt
wird, ohne als Neider bezeichnet zu werden.

Dich scheint es ja offensichtlich nicht zu betreffen, weshalb du hier so sinnvolle Beiträge leisten kannst ;)

Ich habe es nicht vergessen. Deine Argumentation beinhaltet aber nur Neid. Der Gesetzgeber hat festgestellt, dass die Alimentation unter Stufe 3 verfassungswidrig ist und hat diese gestrichen. DU bist Stufe 3, demnach erhältst du, seitens des Gesetzgebers, eine verfassungsgemäße Alimentation. Das es "unfair" ist, dass neue Beamte deine Besoldung direkt erhalten und du mehrere Jahre gewartet hast, hat im Kern nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun, sondern mit Neid.

Wenn du dies nicht so siehst, dann hättest du damals in Widerspruch gehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast und jetzt trotzdem profitieren willst, dann kommt zum Neid eventuell sogar noch Trittbrettfahrertum dazu.