Frage zur Kündigungsfrist TVÖD VKA (Überschneidung der Beschäftigungszeit)

Begonnen von carstenstahl, 23.05.2022 22:07

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carstenstahl

Hallo zusammen,

folgender Fall:

* Stelle angetreten am 01.07.21
* Würde gerne kündigen

Aus dem TV entnehme ich folgende Fristen

* bis zu 1 Jahr Beschäftigungszeit -> Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende
* ab 1 Jahr Beschäftigungszeit -> Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende

Angenommen, ich würde innerhalb des Junis kündigen (Beschäftigungszeit kleiner als 1 Jahr), als Beispiel, ich reiche die Kündigung am 15.06.22 ein - dann würde die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende gelten, korrekt? Bedeutet das in diesem Fall, dass der letzte Arbeitstag der 31.07.22 wäre? Wenn dies der Fall ist müsste also die Kündigung spätestens am 30.06.22 eingereicht werden damit das Arbeitsverhältnis zum 31.07.22 endet?

Ich bin nur etwas verwirrt, da sich die Beschäftigungszeit potentiell während des Kündigungszeitraums von unter 1 Jahr auf über 1 Jahr verändert, ich gehe allerdings davon aus, dass die Beschäftigungszeit nur bis zum Einreichen der Kündigung von Relevanz wäre?

Danke euch!

Bernstein

Hallo,

hast du einen eigenen Tarifvertrag?

In dem des VKA steht in §34:

Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr ein Monat zum Monatsschluss.

Wo hast du die 4 Wochen her?

Lars73

Es gilt die Kündigungsfrist die am Tag des Zugangs der Kündigung wirksam ist.

carstenstahl

Zitat von: Bernstein in 24.05.2022 08:34
Hallo,

hast du einen eigenen Tarifvertrag?

In dem des VKA steht in §34:

Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu 1 Jahr ein Monat zum Monatsschluss.

Wo hast du die 4 Wochen her?

Du hast Recht, es steht "ein Monat zum Monatsschluss" :-)

carstenstahl

Zitat von: Lars73 in 24.05.2022 08:36
Es gilt die Kündigungsfrist die am Tag des Zugangs der Kündigung wirksam ist.

Danke für Deine Antwort!