Mitarbeiterüberwachung interner Newsletter

Begonnen von magheinz, 02.06.2022 11:52

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magheinz

Mal ein ganz anderes Thema:

Mal angenommen, ein Arbeitgeber(Bundesbehörde) führt einen internen Newsletter ein.
Dazu wird ein externer Dienst genutzt. In den Newslettermails sind die üblichen Trackingfunktionen, Zählbilder etc aktiv.
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
Der Versuch, den Abmeldebutton zu nutzen hat schon zu Unmut in der entsprechenden Abteilung geführt.
Eine Abmeldung ist nicht erlaubt und wird wohl seit dem Versuch auch technisch verhindert.

Wie seht Ihr das Thema Mitbestimmung und das Thema Mitarbeiterüberwachung?

Schmitti

Was steht denn in diesen "Newslettern" überhaupt drin? Personenbezogene Daten einzelner Mitarbeiter, dienstliche Hinweise/Anweisungen, Achtung - Blitzer in der X-Straße, Aufrufe zum Wettbewerb "Wer hat das leckerste Nudelsalat-Rezept?"...

Lars73

Der Arbeitgeber/Dienstherr darf einen Newsletter an alle Beschäftigten an die dienstliche E-Mailadresse senden und unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung. Fraglich ist die Nutzung eines Anbieters der Trackingfunktionen nutzt. Da greift zumindest Mitbestimmung wenn Zeit der Öffnung dokumentiert wird. Habe erhebliche Zwrifel ob damit Datenschutzvorschriften etc. einhehalten werden. Ich glaube unser Datenschutzbeauftragte würde die Lösumg nicht akzeptieren. Unser IT-Sicherheitsbeauftragte wäre wohl auch unglücklich über eine solche externe Lösung. Die Versendung eines solchen Newslettters kann man ja problemlos selber machen ohne solche datenschutzrechtlich problematischen Funktionen.

magheinz

inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.

Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.

Flying

Zitat von: magheinz in 02.06.2022 14:41
inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.

Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.

Dann gib dem Datenschutzbeauftragten einen Hinweis.. Und wenn er dann nicht reagiert auch gleich die Kündigung.
Gleiches gilt für den Personalrat!

Wenn es so ist, wie du es hier beschreibst, dann wären beide in der Pflicht da zumindest mal zu prüfen

was_guckst_du

..privat intensiv das Netz nutzen und irgendwo zig Accounts haben, wo der Server  im Nirvana steht, aber Angst vor dem Newsletter des AG haben...

...das nenne ich paranoid 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

magheinz

Zitat von: was_guckst_du in 02.06.2022 14:47
..privat intensiv das Netz nutzen und irgendwo zig Accounts haben, wo der Server  im Nirvana steht, aber Angst vor dem Newsletter des AG haben...

...das nenne ich paranoid 8)

Wer sagt, dass ich Angst habe?
Mich interessiert einfach nur, ob das alles sauber gelaufen ist oder eben nicht.
Mir war jetzt nicht ganz klar, ob das ein Thema für die Mitbestimmung ist oder nicht. Was den Datenschutz angeht hatte ich bisher noch gar nicht drüber nachgedacht.

Organisator

Zitat von: magheinz in 02.06.2022 11:52
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.

§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."



magheinz

Zitat von: Organisator in 02.06.2022 17:18
Zitat von: magheinz in 02.06.2022 11:52
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.

§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."


Das ist der Punkt den ich im Blick hatte.

ike

Bei Verwendung von Outlook ale E-Mail-Programm:
Verwenden von Regeln nach "Betreff" oder "Absender" -> "Papierkorb"

magheinz

sagen wir es mal so: Die Abmeldung hat einmal funktioniert. anscheinend bei den nachfolgenden Versuchen von Kollegen nicht mehr, da wurde das dann wohl unterbunden.

Mich interessiert das aber grundlegend.

Ich werde das mal in der nächsten Sitzung ansprechen.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 02.06.2022 17:18
Zitat von: magheinz in 02.06.2022 11:52
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.

§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....

NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,

Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln

magheinz

Zitat von: WasDennNun in 02.06.2022 22:14
Zitat von: Organisator in 02.06.2022 17:18
Zitat von: magheinz in 02.06.2022 11:52
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.

§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....

NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,

Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?

WasDennNun

Zitat von: magheinz in 02.06.2022 22:21
Zitat von: WasDennNun in 02.06.2022 22:14
Zitat von: Organisator in 02.06.2022 17:18
Zitat von: magheinz in 02.06.2022 11:52
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.

§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....

NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,

Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
Weil man deppen in der IT hat, die sowas nicht selbst gerissen bekommen
Weil man im Vorstand der Firma ist, die sich eine Goldene Nase mit der Dienstleistung verdient.

Also das solch ein Tracking bei der Dienstleistungs-Firma existiert (weil das normal ist bei der Software und sie das immer dabei haben), heißt ja noch lange nicht, dass dein AG darauf Zugriff erhält.

Im Übrigen:
Wenn ihr das als Email erhaltet, dann kann dein AG auch ohne solche Tracking klamotten jederzeit feststellen, wann und wie oft du die Email vom Server abgerufen hast um reinzuschauen.
Der Mailserver hat auch Logdateien, die man auswerten könnte.

Also hier ist das Tracking nicht das vergehen, sondern das "illegale" Auslagern an dritte, sofern die nicht sicherheitsüberprüft etc. sind.

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 02.06.2022 22:14
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....

(...)

Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln

Keine Sorge, die Rechtsprechung hat das einigermaßen gerade gezogen. "bestimmt" wird betrachtet wie "geeignet"