Tarifverhandlungen und die Inflation

Begonnen von Emmi87, 01.10.2021 08:33

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Kaiser17

... Bzgl. Streik in den Häfen.  Verdi fordert vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) 1,20€ mehr pro Stunde + Inflationsausgleich...

Kaiser80

Zitat von: FGL am 09.06.2022 12:25
Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:26
(Auch ein H4ler zahlt Steuern und das nicht zu knapp!)
Welche denn?
Vornehmlich Umsatzsteuer.  Zudem Tabaksteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer. Also die klassischen Verbrauchssteuern, über  Energiesteuer und  Stromsteuer lässt sich streiten

WasDennNun

Zitat von: FGL am 09.06.2022 12:25
Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:26
(Auch ein H4ler zahlt Steuern und das nicht zu knapp!)
Welche denn?
7% auf seinen Lachs von Aldi (oder hat Lachs 19%?) ....
Auf Strom Gas etc. ebenfalls

Salz-, Alkohol-, Branntwein-, Tabaksteuer

und so weiter und so fort.

Johann

Zitat von: Kaiser17 am 09.06.2022 12:29
... Bzgl. Streik in den Häfen.  Verdi fordert vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) 1,20€ mehr pro Stunde + Inflationsausgleich...

Wenn sie das verkacken, weiß ich auch nicht mehr weiter. Besser Druck machen als jetzt gerade kann man kaum. Durch die geschlossenen Häfen in China mangelt es allerorts an viel Material, jetzt wo die Häfen langsam wieder aufmachen, kann man auch mal streiken. ;D

Zeitpunkt ist ganz gut gewählt, trägt aber nicht gerade dazu bei, die Inflation zu senken, weil der Mangel so künstlich hochgehalten wird.  ::)

Bob Kelso

Zitat von: FGL am 09.06.2022 12:25
Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:26
(Auch ein H4ler zahlt Steuern und das nicht zu knapp!)
Welche denn?

Konsum-Steuern!

FGL

Zitat von: Kaiser80 am 09.06.2022 12:44
Zitat von: FGL am 09.06.2022 12:25
Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:26
(Auch ein H4ler zahlt Steuern und das nicht zu knapp!)
Welche denn?
Vornehmlich Umsatzsteuer.  Zudem Tabaksteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer. Also die klassischen Verbrauchssteuern, über  Energiesteuer und  Stromsteuer lässt sich streiten
Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 13:16
Zitat von: FGL am 09.06.2022 12:25
Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:26
(Auch ein H4ler zahlt Steuern und das nicht zu knapp!)
Welche denn?
7% auf seinen Lachs von Aldi (oder hat Lachs 19%?) ....
Auf Strom Gas etc. ebenfalls

Salz-, Alkohol-, Branntwein-, Tabaksteuer

und so weiter und so fort.
Steuerpflichtiger dieser Steuern ist jeweils ein Unternehmer, vorzugsweise der, der dem Hartzer diese Waren verkauft. Nicht jedoch der Hartzer selbst.

WasDennNun

Zitat von: FGL am 09.06.2022 15:29
Steuerpflichtiger dieser Steuern ist jeweils ein Unternehmer, vorzugsweise der, der dem Hartzer diese Waren verkauft. Nicht jedoch der Hartzer selbst.
Der Unternehmer verwaltet diese Steuer nur und leitet sie weiter, der Unternehmer zahlt keine Umsatzsteuer.
Der private Verbraucher zahlt sie, wenn er etwas erwirbt.

FGL

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:04
Der Unternehmer verwaltet diese Steuer nur und leitet sie weiter, der Unternehmer zahlt keine Umsatzsteuer.
Der private Verbraucher zahlt sie, wenn er etwas erwirbt.
Der Unternehmer ist der gesetzlich Steuerpflichtige. Er zahlt die Steuer und trägt die Verantwortung sowie die Kosten für die Compliance. Die wirtschaftliche Belastung durch die Steuer gibt er an den Kunden weiter, der dadurch einen höheren Preis für die Ware zahlt, das ist richtig. Das ist aber bei allen Gestehungskosten so, was den Kunden nicht zum Arbeitgeber der Angestellten des Unternehmers oder Mieter dessen Räumlichkeiten usw. macht. Die Umsatzsteuer bildet da keine Ausnahme.

WasDennNun

Nein. Da hast du diese Steuer und ihrer Wirkung nicht verstanden.
Erst ist der Preis, dann kommt die Steuer. Nicht umgekehrt.
Der Unternehmer legt den Preis seiner Ware fest und darauf ist er verpflichtet die Ust aufzuschlagen und einzuziehen, egal welchen Gestehungskosten er hat.
Der Unternehmer hat keine wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer (außer die Kosten für die Verwaltung dieser im Auftrag des Staates).
Um Ende des Jahre zahlt ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 0 Umsatzsteuer an den Staat.
Diese Steuer zahlt letztendlich der nicht Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, bzw. Privatperson.
Alle anderen in der Wertschöpfungskette zahlen 0 € Umsatzsteuer, nachdem sie ihre Jahreserklärung gemacht haben. Es stellt keinerlei Belastung für das Unternehmen da. Er nimmt USt ein und zahlt Ust und die Differenz bekommt er mit der Jahreserklärung/Voranmeldung vom Staat und muss sie abführen.

Was du meinst ist, dass das Unternehmen den EndKundenpreis bei der Gestalltung seines Netto Preises im Blick hat und ihn danach gestalltet.

FGL

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Der Unternehmer legt den Preis seiner Ware fest und darauf ist er verpflichtet die Ust aufzuschlagen und einzuziehen, egal welchen Gestehungskosten er hat.
Zu einem Aufschlag ist er nicht verpflichtet. Gegenstand der Besteuerung ist sein Umsatz. Der Aufschlag ist lediglich die Praxis zwecks Weitergabe an den Kunden.

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Der Unternehmer hat keine wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer (außer die Kosten für die Verwaltung dieser im Auftrag des Staates). Um Ende des Jahre zahlt ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 0 Umsatzsteuer an den Staat. Diese Steuer zahlt letztendlich der nicht Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, bzw. Privatperson.
Natürlich hat der Unternehmer diese Belastung. Sein Umsatz wird besteuert. Dass er diese vorhersehbare Belastung bei seiner Preisgestaltung berücksichtigt hat, ändert daran nicht. Entsprechend zahlt der Kunde als nicht Umsatzsteuerpflichtiger eben keine Umsatzsteuer, sondern einen entsprechend höheren Preis für die Ware oder Dienstleistung.

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Was du meinst ist, dass das Unternehmen den EndKundenpreis bei der Gestalltung seines Netto Preises im Blick hat und ihn danach gestalltet.
Soweit sind wir uns einig.

WasDennNun

Zitat von: FGL am 09.06.2022 17:25
Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Der Unternehmer legt den Preis seiner Ware fest und darauf ist er verpflichtet die Ust aufzuschlagen und einzuziehen, egal welchen Gestehungskosten er hat.
Zu einem Aufschlag ist er nicht verpflichtet. Gegenstand der Besteuerung ist sein Umsatz. Der Aufschlag ist lediglich die Praxis zwecks Weitergabe an den Kunden.
Er ist verpflichtet es auf der Rechnung auszuweisen und abzuführen. Da ist es vollkommen egal welchen Nettopreis er festlegt. Dieser "Aufschlag" steht nicht zu seiner Disposition, der ist gesetzlich festgelegt (s.u.).

Zitat
Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Der Unternehmer hat keine wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer (außer die Kosten für die Verwaltung dieser im Auftrag des Staates). Um Ende des Jahre zahlt ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer 0 Umsatzsteuer an den Staat. Diese Steuer zahlt letztendlich der nicht Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, bzw. Privatperson.
Natürlich hat der Unternehmer diese Belastung. Sein Umsatz wird besteuert. Dass er diese vorhersehbare Belastung bei seiner Preisgestaltung berücksichtigt hat, ändert daran nicht. Entsprechend zahlt der Kunde als nicht Umsatzsteuerpflichtiger eben keine Umsatzsteuer, sondern einen entsprechend höheren Preis für die Ware oder Dienstleistung.
Falsch: Der Unternehmer hat keine Belastung, seiner Ware wird nur für den Endkunden teurer, da dieser die USt aufgeschlagen bekommt.
Er hat nur einen Wettbewerbsnachteil gegenüber einem Unternehmer der nicht USt pflichtig ist. Das ist die einzige "Belastung".

Richtig, Endkunde zahlt wegen der Umsatzsteuer einen Höheren preis.
Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer der diese Ware kauft nicht, da er die Umsatzsteuer nicht bezahlt, sondern verrechnet.

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 16:45
Was du meinst ist, dass das Unternehmen den EndKundenpreis bei der Gestalltung seines Netto Preises im Blick hat und ihn danach gestalltet.
Soweit sind wir uns einig.
[/quote]
Es ist wie es ist: Der Endkunde bezahlt (finanziert) die Umsatzsteuer. Der Unternehmer kommt umsatzsteuerlich am Ende des Jahres mit 0€ bezahlter Umsatzsteuer davon. Es ist nur ein durchlaufender Posten!

Schönes Beispiel: Inzwischen gibt es einige Bäcker die unterschiedlichen Steuersatz für den Ausserhausverkauf und Verzehr vor Ort auch auspreisen.
Da kostet dann das geschmierte Brötchen in der Tüte zum Mitnehmen 2,20€ und das auf dem Teller serviert 2,45€.
Früher hat der Bäcker halt immer 2,45€ kassiert und mehr die 25Cent mehr Gewinn bei aH eingestrichen (oder betrogen, in dem er Vorortverzehr als außer Haus gebucht hat)

Kaiser80

Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 17:41
Schönes Beispiel: Inzwischen gibt es einige Bäcker die unterschiedlichen Steuersatz für den Ausserhausverkauf und Verzehr vor Ort auch auspreisen.
Da kostet dann das geschmierte Brötchen in der Tüte zum Mitnehmen 2,20€ und das auf dem Teller serviert 2,45€.
Früher hat der Bäcker halt immer 2,45€ kassiert und mehr die 25Cent mehr Gewinn bei aH eingestrichen (oder betrogen, in dem er Vorortverzehr als außer Haus gebucht hat)
Und bei McDoof kostet das Menü immer das gleiche ;)

WasDennNun

Zitat von: Kaiser80 am 10.06.2022 07:04
Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 17:41
Schönes Beispiel: Inzwischen gibt es einige Bäcker die unterschiedlichen Steuersatz für den Ausserhausverkauf und Verzehr vor Ort auch auspreisen.
Da kostet dann das geschmierte Brötchen in der Tüte zum Mitnehmen 2,20€ und das auf dem Teller serviert 2,45€.
Früher hat der Bäcker halt immer 2,45€ kassiert und mehr die 25Cent mehr Gewinn bei aH eingestrichen (oder betrogen, in dem er Vorortverzehr als außer Haus gebucht hat)
Und bei McDoof kostet das Menü immer das gleiche ;)
Für den Kunden, ja. Der Nettopreis ist unterschiedlich, je nachdem ob du vor Ort verzehrst oder mitnimmst.
In anderen Staaten ist es ja durchaus üblich, dass Nettopreise ausgewiesen werden und erst an der Kasse der Bruttopreis.
Ist im Amiland manchmal verwirrend, wenn man zweimal in zwei unterschiedlichen Städten das gleich zum gleichen ausgewiesenem Preis kauft und unterschiedliche Beträge an der Kasse zahlen darf.  :-X

Johann

Das mit den unterschiedlichen Preisen hat ein Bäcker hier auch mal für ein paar Wochen gehabt.
Resultat war dann, dass Gäste ihre Bestellung für außer Haus gemacht und sich dann trotzdem hingesetzt haben. Was den Bäcker dann in die Bredouille bringt, die Gäste entweder zu verscheuchen oder sich ungewollt der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Jetzt gibts wieder nur die vor Ort Preise.

WasDennNun

Zitat von: Johann am 10.06.2022 12:01
Das mit den unterschiedlichen Preisen hat ein Bäcker hier auch mal für ein paar Wochen gehabt.
Resultat war dann, dass Gäste ihre Bestellung für außer Haus gemacht und sich dann trotzdem hingesetzt haben. Was den Bäcker dann in die Bredouille bringt, die Gäste entweder zu verscheuchen oder sich ungewollt der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Jetzt gibts wieder nur die vor Ort Preise.
oder hingehen und nachkassiern >:(

macht er sich da der Steuerhinterziehung schuldig, oder der Kunde?