Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"

Begonnen von higlon, 09.06.2022 23:52

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Fragmon

Zitat von: E15TVL am 21.06.2022 17:31
Zitat von: mrfox am 21.06.2022 10:57
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber ,,Mehr als sechs Semester", also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine ,,wiss. Hochschulbildung" zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)

Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.

mrfox

Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 09:31
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. ,,Hauptsache Master/Diplom in irgendwas..."

Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D

Zitat von: Fragmon am 22.06.2022 10:20
Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.

Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.

Fragmon

Zitat von: mrfox am 22.06.2022 11:16
Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 09:31
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. ,,Hauptsache Master/Diplom in irgendwas..."

Leider ja. Aber die längerfristige Vertretung kann dann ein Beschäftigter mit Ausbildung eigentlich genauso gut machen, kennt man. In der Zeit fallen halt nur die einfachsten Aufgaben an, wurde mir damals gesagt :D

Zitat von: Fragmon am 22.06.2022 10:20
Du wirst aber kein akkreditierten Masterabschluss seitens der Hochschule erhalten dürfen, wenn du nicht zur Zeugnisausgabe 300 ETCS Punkte gesammelt hast.

Sicher? Die Akkreditierung bezieht sich doch auf die Qualität der Inhalte und Struktur vom Studium. Das ist so wie das sehe einfach eine Weiterbildung mit akademischem Grad, die im Tarifrecht und den Beamtengesetzen nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Finde ich irgendwo aber auch gut, weil warum soll ein Master ohne Bachelor mit 2-5 Semestern direkt über einem Bachelor mit 6 oder mehr Semestern stehen? Wäre genauso falsch und sollte höchstens in Einzelfall beurteilt werden.

Mithilfe der Akkreditierung wird ein Standard sichergestellt. Diese Zertifizierung wird m.E versagt, wenn innerhalb der Zulassungs- und Prüfungsordnung ermöglicht wird, mit weniger als 300 ETCS einen Master zu verleihen.

E15TVL

Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf

Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort ,,Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten".

Fragmon

Zitat von: E15TVL am 22.06.2022 11:38
Siehe hier Punkt 1.2:
https://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf

Es geht also auch ohne 300 ECTS, Stichwort ,,Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten".

Und diese werden dann in ECTS Äquivalente umgerechnet.

SVA

Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:
ZitatIn den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.

Fragmon

Zitat von: SVA am 22.06.2022 12:21
Wohl nicht immer, im verlinkten Dokument ist an der bezeichneten Fundstelle zu lesen:
ZitatIn den Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang sind die fachlich-inhaltlichen
Anforderungen zu definieren, die von einem Bewerber erwartet werden. Zu Masterstu-
diengängen können auch Bewerber zugelassen werden, die aufgrund der ECTS-Zahl aus
dem Bachelorstudium in der Summe nicht 300 ECTS-Punkte erreichen. Voraussetzung
ist der Nachweis der nach den Zugangsvoraussetzungen vorgesehenen Qualifikation,
der erbracht werden kann durch
• Prüfung (im Einzelnen durch die Hochschule zu regeln)
In diesem Fall erwirbt der Studierende mit Erreichen des Masterabschlusses keine
300 ECTS-Punkte.

Ja und diese Qualifikation müssen dann geeigneten ECTS Äquivalenten entsprechen. Eventuell werden die formal nicht umgerechnet. Es wird aber nicht passieren, dann man mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen kann.

SVA

Genau, in dieser Alternative von Dreien werden die Leistungen nicht an-/umgerechnet, sondern man legt eine Prüfung ab, deren Ausgestaltung der Hochschule obliegt und die ein entsprechendes Qualifikationsniveau nachweisen soll. Auf welchem Wege dieses erworben worden ist, spielt bei dieser Alternative hingegen keine Rolle.

Fragmon

Genau und diese Hochschule muss diese Regularien im Rahmen der Akkreditierung vorlegen. Sind die Regularien hinsichtlich Anerkennung anderer Qualifikationen zu "soft", so wird diese verwehrt.

SVA

Das ist korrekt. Es hat aber keinen Bezug zu meinen Einwendungen gegen Deine Beiträge. Du hast geschrieben, Anrechnungen würden in ECTS umgerechnet. Dem entgegnete ich, dies sei nicht immer der Fall. Du hast geschrieben, man könne nicht mit einer eintägigen Schulung sich ein Semester mit 30ETCS ersparen. Dem entgegnete ich, indem ich auf die explizit genannte Möglichkeit der Prüfung eines entsprechenden Qualifikationsniveaus durch die Hochschule verwies. Da dabei nur das Qualifikationsniveau des Prüflings geprüft wird und nicht, wie er dieses erworben hat, kann er sich das in 10 Jahren auf der Abendschule, durch Youtube-Videos, durch intensive Meditation über den Standardwerken, durch eine vulkanische Gedankenverschmelzung oder auf beliebige andere Art und Weise angeeignet haben. Der Weg der Aneignung des Qualifikationsniveaus ist irrelevant.