Reisekostenerstattung für Beschäftigte

Begonnen von Sonne87, 23.06.2022 12:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sonne87

Hallo zusammen,

Welches Reisekostengesetz gilt denn für mich als Beschäftigte einer Hochschule? Mein AG behauptet, es sei das Landesreisekostengesetz (LRKG). Laut Geltungsbereich gilt dieses aber ausschließlich für Beamt*innen und Richter*innen.

Nach meiner Kenntnis sollte für mich die Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom Bundesministerium für Finanzen gelten.

Kann jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!

WasDennNun

Die steuerliche Behandlung hat nichts damit zu tun, was der AG mit dem AN (via DV, PR  ... oder Einzelvertraglich ) an Erstattungsregelungen vereinbart.

SVA

§ 23 Abs. 4 TV-L: "Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."