Eingruppierung Sportlehrer

Begonnen von lauff, 08.07.2022 15:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

lauff

Hallo,

als gemeinnütziger Sportverein (TSV Oftersheim e.V.) würden wir gerne einen Sportler in Anlehnung an TVöD einstellen.

Der Kandidate hat eine 3-jährige Ausbildung zum Sport- und Gymnastiklehrer von der Sport- und Gymnastikschule Karlsruhe.

Was wäre denn die richtige Eingruppierung?

Danke und mit sportlichem Gruß
Markus


DSGVO

Was wäre denn seine Tätigkeit?

lauff

Er wäre stellv. Abteilungsleiter, würde damit die Organisation der Gesundheitssportabteilung (ca. 200 Mitglieder und 15 Sportangebote) unterstützen.

Zusätzlich würde er für einen Teil des Sportangebots, z.B. Funktionelle Gymnastik, JederMannSport, Wassergymnastik selbständig organisieren und durchführen.

Unterstützt wird er vom Vorstand und unserer Geschäftsstelle, v.a. in Bezug auf die Mitgliederverwaltung und Abrechnung.

nichts_tun

Über den Daumen gepeilt würde ich eine EG 9b, ggf. EG 9c als tarifgerecht erachten.

SVA

Das sehe ich anders. Die Organisation und Durchführung eines Teils des Sportangebots könnte u.U. dem geschilderten Berufsbild entsprechen. Es handelt sich dabei um keine dreijährige Berufsausbildung. Für diesen Tätigkeit kämen somit E3 oder E4 infrage. Die Unterstützung der Organisation der Gesundheitssportabteilung könnte gründliche Fachkenntnisse erfordern, muss aber nicht zwingend sein. Wenn dem so sein sollte, könnte man vielleicht noch auf gründliche, vielseitige Fachkenntnisse prüfen und ggfs. auch selbständige Leistungen finden.

lauff

Zitat von: SVA in 09.07.2022 17:03
Es handelt sich dabei um keine dreijährige Berufsausbildung.

Warum würde es sich bei der o.g. Ausbildung nicht um eine solche dreijährige Berufsausbildung handeln?

SVA

Weil eine zweieinhalbjährige Ausbildung dieses Kriterium nicht erfüllt. Und um eine solche zweieinhalbjährige Ausbildung handelt es sich gem. den Angaben auf der Website des Anbieters.

lauff

Vielen Dank für die genaue Recherche. Tatsächlich stand im Lebenslauf 3-jährige Ausbildung. Das muss ich dann nochmal recherchieren.

E3/E4 scheint mir dann aber sehr stark abgewertet. Haben Sie dazu Erfahrungen aus der Praxis?

Da wir als Sportverein hier noch keine Erfahrung haben, sind die Einschätzungen für uns sehr hilfreich. VIELEN DANK dafür!

SVA

In der Praxis sind Tarifbeschäftigte unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, und zwar aufgrund der Entgeltordnung entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit. Zu dieser wurden bislang nur sehr unzureichende Angaben gemacht.

lauff

Nach Rücksprache mit der Schule handelt es sich tatsächlich um eine 2,5-jährige Ausbildung. Der Abschluss ist dann  ein Examen zum staatlich geprüften Sportlehrer.

SVA

Gehen wir aus Vereinfachungsgründen zunächst einfach mal davon aus, dass die Übungsleitertätigkeiten und die Verwaltungstätigkeiten jeweils einen Arbeitsvorgang bilden. Wie wäre das zeitliche Verhältnis zwischen diesen beiden Arbeitsvorgängen?

Soll dem Arbeitnehmer Personal unterstellt werden?

lauff

Zitat von: SVA in 11.07.2022 08:10
Zu dieser wurden bislang nur sehr unzureichende Angaben gemacht.

Wie geschrieben ist der Übungsleiter für die Durchführung unseres Sportangebots v.a. im Gesundheitssport verantwortlich: https://www.tsv-oftersheim.de/sport/gesundheitssport/

Zusätzlich soll er das Angebot entsprechend des aktuellen Bedarfs weiterentwickeln, also neue Möglichkeiten identifizieren und umsetzen.

Also alles das, was ein Übungsleiter bzw. (stellv.) Abteilungsleiter in einem Sportverein macht.


lauff

Zitat von: SVA in 11.07.2022 08:15
Gehen wir aus Vereinfachungsgründen zunächst einfach mal davon aus, dass die Übungsleitertätigkeiten und die Verwaltungstätigkeiten jeweils einen Arbeitsvorgang bilden. Wie wäre das zeitliche Verhältnis zwischen diesen beiden Arbeitsvorgängen?

90 % Übungsleitertätigkeit

Zitat von: SVA in 11.07.2022 08:15
Soll dem Arbeitnehmer Personal unterstellt werden?

Nein.

SVA

Die Übungsleitertätigkeit ist also der beherrschende Arbeitsvorgang. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die durch einen Übungsleiter (24 Ausbildungstage mit erheblichem Praxisanteil) oder eben auch durch Sport- und Gymnastiklehrer von der Sport- und Gymnastikschule Karlsruhe mit weniger als dreijähriger Berufsausbildung erfüllt werden kann. Damit wäre derjenige in E3 oder E4 eingruppiert. Ich tendiere zu letzterem, erscheint mir halt doch schwieriger als eine Tätigkeit mit umfangreicher Einweisung.

Öffdler

Wenn das dem TE zu niedrig erscheint, kann natürlich auch eine andere Eingruppierung erfolgen. Die Vergütung soll ja lediglich "in Anlehnung" erfolgen. Grundsätzlich ist der Sportverein da ja frei, soweit er nicht als Zuwendungsempfänger das Besserstellungsverbot zu beachten hat.