Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?

Begonnen von Amunsen, 26.07.2022 10:50

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Amunsen

Servus liebe Kollegen/innen,

ist es korrekt dass in einer kommunalen Einrichtung kurzfristig Beschäftigte keine Zuschläge wie z.B. Sonn - und Feiertagszuschläge erhalten, weil diese Beschäftigen nicht im TVÖD erfasst sind und somit die Zuschläge vom AG "nicht" zwingend gewährt werden müssen?

Besten Dank für eine sachliche Antwort.

SVA

Wenn es sich um Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt, findet der Tarifvertrag jedenfalls nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbindung Anwendung. Was ist im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVÖD geregelt?

Amunsen

Im dies betreffenden Arbeitsvertrag steht nichts über Bindungen zum TVÖD.

SVA

Wenn der Arbeitsvertrag keinen Bezug zum TVÖD herstellt, gibt es hier auch keinen Grund anzunehmen, dieser würde Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden.

Amunsen

Daraus folgere ich dass der "kommunale AG" - im Grunde genommen, mit einem Kurzzeit Beschäftigten Arbeitsverträge abschließen kann, deren Inhalt nichts mit der geschützten Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes zu tun haben kann? Und dies ist Rechtens? 

SVA

Aber natürlich. Der kommunale Arbeitgeber kann das auch mit Arbeitnehmern, die keine Beschäftigten im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sind, machen, wenn keine beiderseitige Tarifbindung vorliegt.

WasDennNun

Zitat von: Amunsen in 26.07.2022 12:49
Daraus folgere ich dass der "kommunale AG" - im Grunde genommen, mit einem Kurzzeit Beschäftigten Arbeitsverträge abschließen kann, deren Inhalt nichts mit der geschützten Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes zu tun haben kann? Und dies ist Rechtens?
Er könnte uU auch Verträge Abschließen, die sich auf die geschützte Tarifstruktur von IG Metal berufen, oder?