[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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Flash91

Zitat von: BudSpencer in 26.07.2022 12:55
Mit etwas Glück wird ein Konzept zur amtsangemessenen Alimentation vor der Landtagswahl vorgestellt. Glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es "so schnell" geht.

Was mich derzeit viel mehr stört bzw. verwundert ist das die geplante Erhöhung der Bezüge zum 01.12.22 über 2,8% auf keine Gegenwehr stößt.

Ich hätte eigentlich einen Aufschrei unserer "Interessensvertreter" erwartet, dass hier dringend nachgebessert werden muss.

Die IG Metall fordert 8,x% ...
Verdi fordert 9,x% aber mindestens 350 Euro für das Bodenpersonal an Flughäfen ...

Darüber bin ich ebenso verwundert... Mal ganz im Ernst: Das kann keiner gut finden. Die IGM hat von den geforderten 8% auch 6,5 % bekommen ?! Gleichzeitig erhöhen sich die Politiker ihre Diäten sehr großzügig.
Schaut Vater Staat denn garnicht auf seine Leute ?
Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum das koppeln der Besoldungen an die Verbraucherpreise nicht besser für uns ist ? Schlechter wie 2,8 % schafft keiner.

domi1972

Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

xap

Was ist denn ein Partner und wie wird das ermittelt bzw nachgewiesen? Zeit für ne Scheidung oder was?

domi1972

Ergänzung:

Partner = Ehepartner (und bestimmt auch eingetragener Lebenspartner)

Stufe 0 soll es natürlich nur in hohen Mietenstufen geben

Konkurrenz bei Stufe 1: Bisher wurde Stufe 1 geteilt, wenn beide Partner im öD sind - jetzt soll diese Regelung wegfallen

lotsch

Da werden sich die entsprechenden Beamten aber freuen, wenn sie durch Bestandsschutzregelungen vor Verschlechterungen geschützt werden, bei der Inflation. Hoffentlich ist da keine Abschmelzung bei späteren Erhöhungen vorgesehen. :-X :'(

Überwacher

Ich glaube das ist eine Nebelkerze.  ;D

Die Eingangsbesoldung in Bayern beträgt in Besoldungsgruppe A3 2372,43€

Die Eingangsbesoldung in Baden Württemberg beträgt in Besoldungsgruppe A5 2401,51€ und das noch vor umsetzen des 4 Säulen Modells.
Nach der Umsetzung beträgt die Eingangsbesoldung in Besoldungsgruppe A7 2769,20€

Es wird kaum möglich sein, eine Verfassungskonforme Besoldung vorzuspielen, ohne wenigstens 1-2 der unteren Besoldungsgruppen zu streichen.

Flash91

Zitat von: domi1972 in 09.08.2022 20:05
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:


4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

In anderen BL ist die Alimentation verfassungswidrig & dann kommt es stellenweise zu »Verschlechterungen« ? Wenn das so kommen sollte hat Rabenvater Staat endgültig den Verstand verloren.

Stefan35347

Irgendwie dachte ich mir bei BY sowas.... Hatte das so im Gefühl......

algo86

Kann ich mir so nicht vorstellen, da die Landtagswahl ansteht.
Vielleicht keine großen Verbesserungen, aber zumindest keine Verschlechterungen.

Stefan35347

Im besten Fall bleibt es so wie es ist........ ;D

BerndStromberg

Zitat von: domi1972 in 09.08.2022 20:05

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat, während der Ehegatte, dessen Partner sich in der Privatwirtschaft eine goldene Nase verdient, den vollen Familienzuschlag 1 bekommt.

Stefan35347


[/quote]
Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat,
[/quote]

Ja klar, da profitieren die ganzen Lehrer... Die heiraten fast immer unter sich.....

MasterOf

Zitat von: domi1972 in 09.08.2022 20:05
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Ich verstehe das nicht ganz.
Man möchte von der "Familienalimentierung" weg kommen, gleichzeitig erhöht man aber quasi den Kinderzuschlag?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

superdash

Zitat von: domi1972 in 09.08.2022 20:05
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

So dämlich kann ja nicht mal die CSU sein, das zu versuchen. Der Beamte ist ja gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Partner zu versorgen. Oder soll das gestrichen werden und der Partner bekommt H4 und/oder Bürgergeld unabhängig vom Ehepartner.

Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.

Flash91

Zitat von: superdash in 10.08.2022 10:56
Zitat von: domi1972 in 09.08.2022 20:05
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)


Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.

Wenn man bei den eigenen Leuten sparen kann, wird nach Wegen gesucht. Wobei dies eine Grundgesetzänderung bräuchte. Von diesem Prinzip "abkehren" steht dem Land also nicht zu. Vsl. ist gemeint, dass die Familie zwar noch mit alimentiert wird, aber in so geringer Weise, dass die Frau ohne eigene Beschäftigung verhungern würde.