Stufenzuordnung nach kurzer Unterbrechung

Begonnen von RH, 12.08.2022 14:49

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RH

Frage: ich bin seit 25.03.2021 beim Gesundheitsamt angestellt und mir wurde auf Grund meiner fast 20-jährigen Berufserfahrung die Stufe 3 in der Entgeltgruppe 5 anerkannt. Aus persönlichen Gründen habe ich für 3 Monate unterbrochen und werde zum 1.9. wieder eingestellt. Da es ja eine Unterbrechung von weniger wie 6 Monaten ist, müsste mir ja die Stufe 3 erhalten bleiben. Oder?


Isie

Da deine vorherige Berufserfahrung, die bei der ersten Einstellung als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde, bei der zweiten Einstellung ab 01.09. mehr als 6 Monate zurückliegt, ist sie keine zwingend zu berücksichtigende Berufserfahrung mehr. Lediglich die Tätigkeit im Gesundheitsamt ist zwingend zu berücksichtigen, sofern sie einschlägig ist. Diese würde zur Stufe 2 führen.

Du solltest dich vor Vertragsabschluss vergewissern, welcher Stufe du zugeordnet wirst. Falls es die Stufe 2 ist, versuche auszuhandeln, dass du die Stufe 3 bekommst, da du langjährige förderliche Tätigkeiten hast (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L). Das ist eine Kannvorschrift.

JesuisSVA

Wären die Zeiten gem. der in diesem Thread referenzierten Rechtsprechung nicht dennoch zu addieren, weil einschlägige Berufserfahrung nur dann entwertet wird, wenn die zwischen einzelnen Abschnitten einschlägiger beruflicher Tätigkeit liegende Zeit eine schädliche Länge aufweist?

Isie

Mag sein, dass du recht hast. Das wäre für RH natürlich am günstigsten. Da ich die Vorschrift nicht ganz eindeutig finde, habe ich mir zwei BAG-Urteile zu der Thematik angesehen, die ich anders verstanden habe.
Jedenfalls wäre eine Beurlaubung günstiger gewesen.

RH

Hallo zusammen. Vielen Dank für eure Infos. Ich habe inzwischen die Bestätigung von der Regierung bekommen, dass meine Stufe 3 bestehen bleibt, da es eine unschädliche Unterbrechung unter sechs Monate ist.

Isie

Super, das freut mich für dich. Danke, dass du das Ergebnis mitgeteilt hast.