Urlaubsregelung

Begonnen von klärung, 17.08.2022 12:45

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klärung

Hallo,

Ich bräuchte mal etwas Hilfe:

Ein Kollege (Beamter) wurde darauf hingewiesen, dass die Urlaubsregelung besagt, dass der Urlaub am Stück bzw. in zweu Blocken zu nehmen sei.

Gilt dies auch für mich als Tarifbeschäftigter? Gibt es solche Regeln auch für Tarifbeschäftigte?

Danke und Grüße
K.

JesuisSVA

Zitat von: § 7 Abs. 2 BUrlGDer Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

klärung

Danke.

Die Regelung ist ja nicht so sinnvoll. Naja.

Danke für die Antwort

JesuisSVA

Die Regelung besagt, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass er von seinen vier Wochen gesetzlichen Urlaub mindestens zwei Wochen am Stück nehmen kann. Das halte ich für sehr sinnvoll. Die tarifliche Regelung setzt in § 28 TVÖD diesen Gedanken auch für den tariflichen Urlaubsanspruch in Form einer Soll-Regelung um.

Rumo1895

Aus der Regelung ist ja nicht ersichtlich das der restliche Urlaub jenseits der 12 Werktage zwingend in einem weiteren Block zusammenhängend genommen werden muss,

Zitatin der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

sind ja vielfältig denkbar. 

klärung

Achso.
Na dann ist es sehr sinnvoll.
Falsch verstanden.

Bei dem Kollegen als Beamter ist es nämlich anders.

Danke