[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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domi1972

Zitat von: Isar85 am 18.08.2022 08:47
Gibt es auch Infos zu den Beträgen der neuen Stufe 3? Das erste Kind scheint hier nun in Mietenstufe VII (436,84 €-136,21 € =) 300,63 € wert zu sein, das zweite Kind hingegen nur (627,87 €-436,84 € =) 191,03 €. Was für einen Bedarf setzt Bayern denn im Entwurf für das dritte Kind an?

Stufe 3 (bisher Stufe 4) = Gesamtbetrag für 3 Kinder
802,03 in Mietenstufe I-II
842,46 in Mietenstufe III
883,24 in Mietenstufe IV
924,39 in Mietenstufe V
1000,69 in Mietenstufe VI
1087,53 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage
(bisher: 773,27 bzw. 780,19 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)

Tota

Kinderzuschläge müssen aber in Zukunft weiterhin geteilt werden?

lotsch

Es ist verwunderlich, dass keine Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gestrichen werden, wie in  anderen Ländern. Wahrscheinlich ist das aber vernünftiger, weil diese Regelungen vom BVerfG sowieso kassiert werden würden und die anderen Länder dann mit der Heilung wirklich Probleme bekommen werden.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.

AnToK

Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.


matzl

Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.

domi1972

Zitat von: matzl am 18.08.2022 16:01
Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.

Ganz Deiner Meinung. Abgesehen davon, dass auch Bayern nur die Kinderzuschläge erhöht (statt ebenso das interne Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu reparieren), werden Nachzahlungen nur im Rahmen des neuen Mehrverdiener-Prinzips vorgenommen, welches aber erst ab 01.01.2023 eingeführt wird. Eine rechtmäßige Korrektur der bisher verfassungswidrigen Besoldung kann ich also nur in Teilen erkennen.

AnToK

Aber die Kinderzuschlag wird in Mietstufe I und II doch gar nicht erhöht. Nur die erhöhten Mietbedingungen in die Berechnung einfließen zu lassen reicht nach der aktuellen Rechtsprechung nicht aus, oder habe ich das falsch verstanden?


Muenchner82

Zitat von: lotsch am 18.08.2022 12:44
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.

So wird es sein und unbedingt notwendig ist es nach Söderlogik immer erst dann, wenn es ein Urteil gibt.

InVinoVeritas

Man kann nur gespannt sein wie das stmfh und der bbb sich bei der offiziellen Veröffentlichung und Umsetzung dieses Gesetzes feiern lassen.  ;)

Schließlich möchte Bayern im Gegensatz zu den anderen Ländern Vorreiter sein, das die Anforderungen vom BVerfG nicht nur im Stückwerk umsetzen.  :)

Tota

Zitat von: AnToK am 18.08.2022 12:50
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

Das ist in der Tat seltsam. Im Gesetzesentwurf steht es noch drin, auf der Homepage des LfF ist genau das rausgestrichen?

InVinoVeritas

Laut heutiger Meldung auf der bbb Homepage haben sie den "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation" mit der dbbjb besprochen. Er liegt dem bbb also schon vor.

Warum informieren der bbb nicht Ihre Mitglieder zumindest über die Eckpunkte.. Da muss man scheinbar erst in dieses Forum schauen....

Stefan35347

Das ist schon wirklich schwach......

lotsch

Der BBB wird sich halt fragen wie er sich zu dem Gesetzentwurf verhalten soll. Ich hoffe so wie der thüringische Beamtenbund, ohne Kuschelkurs. Bei einer CSU-Regierung durchgehend seit 1957, kann man von einer gewissen Durchfilzung des BBB ausgehen. Man kann dem BBB nur von einem Kuschelkurs abraten, denn die Entscheidungen des BVerfG werden gnadenlos sein.

algo86

Zitat von: InVinoVeritas am 25.08.2022 12:03
Laut heutiger Meldung auf der bbb Homepage haben sie den "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation" mit der dbbjb besprochen. Er liegt dem bbb also schon vor.

Warum informieren der bbb nicht Ihre Mitglieder zumindest über die Eckpunkte.. Da muss man scheinbar erst in dieses Forum schauen....

Ich hoffe mal, dass noch nichts veröffentlicht wurde, weil versucht wird diesen Rotz zu verhindern.
Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt...

Stefan35347

Quatsch. Es wird überlegt, wie man es am besten als vorbildliche Leistung verkaufen kann..... ;D