2 TV-H Verträge zeitgleich

Begonnen von Tarifler89, 03.09.2022 18:26

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Tarifler89

Hallo an alle :)

Ich bin über einen TV-H vollzeitbeschäftigt (40 Stunden) bei der Polizei. Dadurch, dass ich in Gleitzeit arbeite, würde ich gerne noch einer Nebenbeschäftigung als Lehrer nachgehen. Das wäre auch über einen TV-H Vertrag mit 6-8 Wochenstunden. Dieser würde nicht mehr unter die geringfügige Beschäftigung fallen, da über 450 Euro Verdienst.
Der Arbeitgeber - das Land Hessen -  ist also der Gleiche, die Tätigkeiten stehen jedoch nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang.
Jetzt zu meiner Frage: Muss die Nebenbeschäftigung dann über die Lohnsteuerklasse 6 laufen?

JesuisSVA

Auch wenn es arbeits- und tarifrechtlich möglich ist, zwei Arbeitsverhältnisse zum selben Arbeitgeber zu begründen, werden diese steuer- und sozialversicherungsrechtlich als eines behandelt.

Tarifler89

Danke und wie würde ich demnach mein Gehalt errechnen? 100 % Bruttogehalt der HB + 20% Bruttogehalt der NB und das zusammen mit den Abzügen der Steuerklasse 1?

Wenn ich es so rechne, habe ich mehr raus, wenn ich die NB über Lohnsteuerklasse 6 laufen lasse  ???

JesuisSVA

Ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Nettogehalt errechnen möchtest, wenn Du fragst, wie Du Dein Gehalt errechnen könntest. Dazu gibst Du einfach das Gesamtbrutto in einem entsprechenden Rechner ein.

Tarifler89

hmm kommt mir vor als hätte ich einen Nachteil. Dadurch dass es zusammengefasst wird, habe ich weniger Netto, als wenn ich den zweiten Job über die Steuerklasse 6 laufen lasse?

Müsste es nicht eher ein Vorteil sein bei einem Arbeitgeber angestellt zu sein?

JesuisSVA

Die Steuerschuld bleibt dieselbe, spätestens bei der Steuererklärung egalisiert sich das.

Warum sollte es von Vorteil sein, bei einem Arbeitgeber beschäftigt zu sein?

Tarifler89

ok wenn das so ist, freue ich mich dann eben auf den Einkommenssteuerbescheid  ;D danke für die Erklärung!

Tarifler89

Käme es denn auch zu einer Zusammenrechnung der Bruttogehälter, wenn die Nebentätigkeit (beim gleichen Arbeitgeber) ein Minijob wäre?

JesuisSVA

Beim selben Arbeitgeber kann man neben einer regulären Beschäftigung keine geringfügige Beschäftigung haben, da es sich auch dann steuer- und sozialversicherungsrechtlich um ein Arbeitsverhältnis handelt.