[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

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AR76

Erst mal danke für die vielen Informationen hier.

Ich hätte da auch eine Frage zur Höhe des Zuschlages.

Aktuell bekomme ich verheiratet mit einem Kind und Stufe 2 eine Zulage von 277,84 Euro.

Mietenstufe wäre 4.

Künftig werden es dann die 277,84 Euro und zusätzlich 170,86 Euro brutto sein?

AR76

Okay, antworte mir selber - die 170,96 Euro (brutto?) sind die Nachzahlungsbeträge für 2002/01-11?

Und ab 2022/12 dann statt 285,62 Euro brutto 456,59 Euro?

fragezeichen

Zitat von: nevarro am 02.09.2022 05:52
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".

nevarro

Zitat von: fragezeichen am 03.09.2022 08:47
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".

Ich bin immer davon ausgegangen, dass Stufe 1 + 2/3/... gewährt wird.

Chrisdus

Zitat von: fragezeichen am 03.09.2022 08:47
Zitat von: nevarro am 02.09.2022 05:52
Zweiteres. Die Zuschläge ab Stufe 2 gelten alleine und werden auf Stufe 1 aufaddiert.
Sicher? In den (aktuellen) Tabellen des LBV NRW beinhaltet die Stufe 2 bereits den Betrag für Stufe 1. Der Betrag für die Stufe 2 gilt nicht "on top".

Im aktuellen Gesetz steht es mit Verweis auf die aktuellen §:

Stufe 1 nach § 43 Absatz 1
Stufe 2 und f. nach § 43 Absatz 2

Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.

fragezeichen

Zitat von: Chrisdus am 03.09.2022 12:19
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.
So? Wie denn?

Chrisdus

Zitat von: fragezeichen am 03.09.2022 13:35
Zitat von: Chrisdus am 03.09.2022 12:19
Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig, wie die Rechnung erfolgt.
So? Wie denn?

Stufe 1 bekommen alle Personen, die unter besagten Paragraphen, Stufe 2ff. die unter den anderen fallen.
=> Sie werden ggf. addiert oder eben nicht gezahlt, je nach Familienkonstrukt.

fragezeichen

Dann ist es wohl nicht so eindeutig.
So wie ich das sehe, wird nämlich nichts addiert. LBesG NRW $43 Abschnitt 2 besagt: "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht". Die Stufe 1 ist damit in Stufe 2 inkludiert.
Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist daher auch der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das wird im Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auch überall so hervorgehoben.

Chrisdus

Zitat von: fragezeichen am 03.09.2022 13:56
Dann ist es wohl nicht so eindeutig.
So wie ich das sehe, wird nämlich nichts addiert. LBesG NRW $43 Abschnitt 2 besagt: "Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht". Die Stufe 1 ist damit in Stufe 2 inkludiert.
Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist daher auch der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2. Das wird im Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auch überall so hervorgehoben.

Wenn ich das alte und das neue LBesG und insbesondere §43 Abschnitt 1 und 2 richtig lese, wird es addiert:
Stufe 1: Verheiratet
Stufe 2ff: Kinder ("Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder")
Ggf. erfolgen bei Nichterfüllung von Voraussetzungen zur Stufe 1 Differenzberechnungen.

fragezeichen

Ja klar! Warum soll denn sonst von Differenzberechnungen die Rede sein? Doch nur weil der Betrag für die Stufe 1 in Stufe 2 enthalten ist. Daher: Der Betrag für den Familienzuschlag für das erste berücksichtigungsfähige Kind ist der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und Stufe 2.
Ich lasse mich ja gerne im Dezember eines Besseren belehren, aber das wird kaum der Fall sein.

NvB

In Stufe 2 ist die Stufe 1 inkludiert.
In Stufe 3 ist die Stufe 1 und 2 inkludiert.
Und das dritte Kind wird als Einzelbetrag (ohne Mietstufen) auf den Betrag der Stufe 3 addiert.

Corumlu

und bei dem Wirrwarr soll noch einer durchblicken!  ::)

Seadweller

Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.

Zunächst kommt in einer Zeile (auf der linken Seite) Stufe 1 - rechts dazu der Betrag (148 EUR).
In der Zeile darunter wird es ´Stufe 2 ff´ benannt, hier steht rechts der Betrag (260 EUR).
Ich habe zwei Kinder, die laufen derzeit noch mit jeweils 130 EUR, diese Beträge werden also addiert.

Mein gesamter Familienzuschlag - wird aber mit 408 EUR überwiesen.

Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert



Aloha

Zitat von: Seadweller am 05.09.2022 09:27
Also auf meiner Gehaltsabrechnung ist der Familienzuschlag aufgetrennt.
Also wird Stufe 1 (verheiratet) mit der Stufe 2 ff (Kinder) addiert.
Eigentlich war ja die Frage, was ab Dezember in der Abrechnung stehen wird...

Lehrerspecht

Es ist erstaunlich, wievielen Menschen gerade auffällt, dass sie ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen!  :D Sorry, aber so schwer ist es nicht, sämtliche Zahlen und Tabellen sind öffentlich! Kein Wunder, dass der öffentliche Dienst zum Gespött der Öffentlichkeit wird!!!!!
P.S. Wer sich jetzt angegriffen fühlt, Herzlichen Glückwunsch!