Kommissarische Leitung/ Zulage

Begonnen von Dankeschön, 09.09.2022 21:17

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Dankeschön

Hallo!
Ich hätte folgende Frage: Mir soll die kommissarische Leitung eines Teams von 25 Mitarbeitern ( VKA) übertragen werden. Die jetzige Leitung hat E15. Ich bin E14/6. Schriftlich kündigte man mir eine Zulage an, deren Höhe mir fragwürdig vorkommt. Eine Begründung der Summe der Zulage findet sich nicht, nur dass sie mit Tariferhöhungen steigen würde.
Kann mir jemand sagen, unter welchen Paragraphen des TVÖD diese Konstellation fällt? Dann könnte ich die Höhe besser einschätzen.
Lieben Dank

JesuisSVA

Den Begriff der kommissarischen Leitung gibt es tariflich nicht. Dir kann die höherwertige Tätigkeit vorübergehend (§ 14 TVÖD) oder zur Probe (§ 31 TVÖD) übertragen werden.

Dankeschön

Danke.

Leider wird weder das Eine noch das Andere erwähnt.

Zur Probe kann es eigentlich nicht sein, da es für die Zeit der Abwesenheit des jetzigen Abteilungsleiters ist.

§14 TVÖD führt zu §17 Abs 4 Satz 1, dort sind die Entgeltgruppen 2-14 erwähnt

Aber wie gelangt man nun zu dem Betrag des Beispielfalls?

JesuisSVA

Also eine vorübergehende Übertragung. Du bist ja gem. Sachverhaltsschilderung in einer der Entgeltgruppen 2-14, nämlich in E14. Die Zulage steht in der Höhe des Differenzbetrags zwischen E14/6 und E15/6 zu, ganz so, wie es in § 14 Abs. 3 TVÖD beschrieben ist.

Dankeschön

THX!
Diese Formulierung im Paragraf war für mich, als Nicht Bürokratie Kenner  unverständlich. Dann werde ich da nochmal nachhaken.
Liebe Grüße