[NW] Freiwillige Zahlungen Pensionskasse

Begonnen von photosynthese, 13.09.2022 13:55

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photosynthese

Liebe Forengemeinde,

ich bin Beamter in NRW und gehe zum Jahreswechsel befristet in den Auslandsdienst. Meine Ehefrau ist ebenfalls Beamte und lässt sich vorerst beurlauben. Die Beschäftigungsfrage im Ausland (für sie) ist noch unklar.

Wir wollen für meine Frau in irgendeiner Form Altersvorsorge aufbauen. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, durch die Zahlung eines regelmäßigen Beitrages Pensionszeiten aufzubauen, während man ohne Bezüge beurlaubt ist, analog zu der freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung. Weiß hier jemand, ob das stimmt und wo ich nähere Informationen dazu bekomme, ohne die Besoldungsbehörde zu stark zu belasten?

Danke!

Matze1986

Ich glaube da haben Sie etwas verwechselt....mit der österreichischen Pension.

photosynthese

Ich erinnere dunkel an den Blog einer Kollegin aus Schleswig-Holstein, die ihren Mann nach Saudi Arabien begleitete, und von der Möglichkeit berichtete und im gleichen Atemzug behauptete, es wäre in allen anderen Bundesländern (noch) einfacher. Aber vielleicht bringe ich auch nur etwas durcheinander, ich finde das auch nicht wieder. Wenn dem so ist: Sorry.

Ozymandias

In die gesetzliche Rentenversicherung kann man auch als Beamter freiwillig einzahlen. Vllt. falsch in Erinnerung gehabt.

Ansonsten könnte noch Entwicklungshilfe nach § 11 BeamtVG (oder ähnliche Regelungen in den Ländern) in Betracht kommen, falls eine passende in dem Land gefunden werden kann.

mecki111

Im Bundesbereich besteht die Möglichkeit die Ruhegehaltfähigkeit einer Beurlaubung durch Zahlung eines sog. Versorgungszuschlages nach Ziff. 6.2.1.5 BeamtVG herzustellen. Ob das für NRW auch gilt, sollte die zuständige Personalstelle entscheiden können. Allerdings dürfte die Höhe des zu zahlenden Versorgungszuschlages abschrecken. Ich meine mich erinnern zu können, dass er sich in den 1990ern auf ca. 30% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge belief.

photosynthese

Zitat von: mecki111 in 13.09.2022 22:55
Im Bundesbereich besteht die Möglichkeit die Ruhegehaltfähigkeit einer Beurlaubung durch Zahlung eines sog. Versorgungszuschlages nach Ziff. 6.2.1.5 BeamtVG herzustellen. Ob das für NRW auch gilt, sollte die zuständige Personalstelle entscheiden können. Allerdings dürfte die Höhe des zu zahlenden Versorgungszuschlages abschrecken. Ich meine mich erinnern zu können, dass er sich in den 1990ern auf ca. 30% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge belief.

Danke für den Hinweis! Das habe ich tatsächlich gerade im LBeamtVG NRW nachvollzogen.

Rentenonkel

Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

photosynthese

Zitat von: Rentenonkel in 14.09.2022 10:51
Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

Ja, zwei.

Rentenonkel

Zitat von: photosynthese in 14.09.2022 11:40
Zitat von: Rentenonkel in 14.09.2022 10:51
Ich habe da mal eine kurze Nachfrage: Sind Kinder unter 10 Jahren vorhanden?

Ja, zwei.

Dann müssten die Lücken, die der Frau entstehen, eigentlich durch die Zuschläge für Kindererziehung und Pflege in der Beamtenversorgung geschlossen werden. Ich nehme an, dass war auch der Grund, warum der Frau überhaupt die Beurlaubung ermöglicht wurde.

Bevor also an der Stelle Einzahlungen gemacht werden, sollte man vielleicht mit der zuständigen Versorgungsstelle klären, ob überhaupt durch die Freistellung Lücken entstehen und ob sich eine Einzahlung neben den Erziehungszeiten überhaupt positiv bemerkbar machen würde.