Beschäftigungszeit / Jubiläumsgeld

Begonnen von Karina, 14.09.2022 09:55

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Karina

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Beschäftigungszeit. Wenn ein Mitarbeiter der Feuerwehr in die Übergangsversorgung der Feuerwehr gewechselt ist, zählt das dann, wie die Ruhephase bei Altersteilzeitverträgen im Blockmodell, noch zur Beschäftigungszeit?
Und bekommt er dem entsprechend das Jubiläumsgeld gezahlt?

Liebe Grüße

JesuisSVA

Ja, das zählt noch zur Beschäftigungszeit, siehe § 46 Nr. 4 Abs. 1 Satz  BT-V.

Karina