Tarifverhandlungen und die Inflation

Begonnen von Emmi87, 01.10.2021 08:33

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Garfield

Zitat von: Organisator in 20.09.2022 13:18
Genau!

Thx für den Link, Garfield und Kaiser hat es schön zusammengefasst, dass die Steuererleichterungen gar keine sind. Allenfalls keine Erhöhungen.

Wobei eine Verpflichtung ab 2025 nicht heißt, dass die Einführung 2023 keine Entlastung ist. Ähnlich wie das beim früheren Wegfall der EEG Umlage der Fall war.

Kaiser80

Zitat von: Garfield in 20.09.2022 14:00

Wobei eine Verpflichtung ab 2025 nicht heißt, dass die Einführung 2023 keine Entlastung ist. Ähnlich wie das beim früheren Wegfall der EEG Umlage der Fall war.

Aber es ist und bleibt nur ein vorgezogene Maßnahme zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Da sträube ich mich das Entlastung zu nennen. Ich hab auch jetzt nicht die Muße das Urteil erneut zu lesen, aber ich glaube der Tenor des Urteils war, dass "spätestens ab 2025 Neuregelung" da eine Doppelbesteuerung nach Renteneintritt 2040 droht.

WasDennNun

Zitat von: Kaiser80 in 20.09.2022 14:14
Zitat von: Garfield in 20.09.2022 14:00

Wobei eine Verpflichtung ab 2025 nicht heißt, dass die Einführung 2023 keine Entlastung ist. Ähnlich wie das beim früheren Wegfall der EEG Umlage der Fall war.

Aber es ist und bleibt nur ein vorgezogene Maßnahme zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Da sträube ich mich das Entlastung zu nennen. Ich hab auch jetzt nicht die Muße das Urteil erneut zu lesen, aber ich glaube der Tenor des Urteils war, dass "spätestens ab 2025 Neuregelung" da eine Doppelbesteuerung nach Renteneintritt 2040 droht.
Sehe ich absolut auch so, ist noch nicht mal vorauseilender Gehorsam.

Britta2

Der tolle Beschluss zur Steuerentlastung ab 1.1.2023 ist genauso ein Witz un Augenauswischerei. Davon hat doch nur derjenige etwas, der nie mehr als diese Pauschale an Werbungskosten (z.B. Weg zur Arbeit) abrechnen kann. Für alle Anderen bringt es - NICHTS.

Kaiser80

Zitat von: Britta2 in 20.09.2022 14:43
Augenauswischerei
Richtig

Zitat von: Britta2 in 20.09.2022 14:43
Für alle Anderen bringt es - NICHTS.
Doch, die müssen dankenswerterweise nicht noch mehr zahlen...



Emmi87

Zitat von: Kaiser80 in 20.09.2022 15:00
Zitat von: Britta2 in 20.09.2022 14:43
Augenauswischerei
Richtig

Zitat von: Britta2 in 20.09.2022 14:43
Für alle Anderen bringt es - NICHTS.
Doch, die müssen dankenswerterweise nicht noch mehr zahlen...

Nein bringt trotzdem nichts. Wenn deine Jährliche Werbungskosten eh schon über 2000€ sind dann bringt die Erhöhung von 1000 auf 1200€ eh nichts.

Britta2

Zu diesen jetzt vorgeschlagenen "BIS 3.000€ Inflationsausgleich" fiel mir noch ein - insofern am 1.12.2022 die Länder ihren Angestellten bereits eine hohe Einmalzahlung Prämie lt Tarifabschluss auszahlen - kein Wunder, wenn sich alle unsere AGs prompt sperren. Mann könnte ja nicht frech erklären "die Länder-Angestellten kriegen das nicht" oder man müsste denen das auch auszahlen. Wenn es um solche Auszahlungen geht - sitzen wir im selben Boot ... Auszahlen will keiner, lieber kürzen. Das gilt doch schon immer für alle Branchen, diesmal insbesondere uns.

Stephan

Hinsichtlich Kürzung hätt ich kein Problem... wenns um die wöchentliche Arbeitszeit ginge...

Philipp

Zitat von: Leonhardt in 20.09.2022 12:20
Ich will ja auch nicht undankbar erscheinen, aber die erste Maßnahme aus einem Entlastungspaket, die bei mir angekommen ist war der Tankrabatt und dann Ende August mit der Abrechnung fürs Gehalt die steuerlichen Erleichterungen für 2022. Ich bin halt einfach scheinbar viel zu ungeduldig, um die wohlfeil versprochenen entlastungsannehmlichkeiten auch irgendwann einmal zu erhalten.

Durch die rückwirkende Steuerentlastung habe ich etwa für alle bisherigen Monate insgesamt ein drittel meines neuen monatlichen Gasabschlages bekommen. Soviel Entlastung ist das nicht.
Der Tankrabatt spielt nur Vielfahrern in die Karten.

Aber wie war das mit Homöopathie? Man muss nur dran glauben !

MalZu

Nun, M.E. ist es unbedeutend, ob und wie viel ich / Familie "entlastet" werde! Denn letzendlich ist es immer mein / unser Steuergeld! Erhalte ich hier ein paar Euro, fehlen diese dann da und dort! Das Gemeinwohl und das "Europa-Wohl" wird so oder so mit Steuergelder finanziert! Einzig eine Modifikation der Prioritäten könnte Abhilfe leisten!

Emmi87

Zitat von: MalZu in 21.09.2022 16:54
Nun, M.E. ist es unbedeutend, ob und wie viel ich / Familie "entlastet" werde! Denn letzendlich ist es immer mein / unser Steuergeld! Erhalte ich hier ein paar Euro, fehlen diese dann da und dort! Das Gemeinwohl und das "Europa-Wohl" wird so oder so mit Steuergelder finanziert! Einzig eine Modifikation der Prioritäten könnte Abhilfe leisten!
Ach du meinst die Subventionen? Auf viele Subventionen kann man getrost verzichten. Wie z.b 7% MwSt auf Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für ein Konzert sowie Theater oder Museen, lebende Tiere und Hotelübernachtungen sowie schnittblümchen.

Übrigens 0% gilt für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen und Waren. Hierunter fallen beispielsweise Versicherungen, Kreditvermittlungen, See- und Luftverkehr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen.


Britta2

Nicht zu vergessen die jährlichen vielen Millionen Steuergeld-Verschwendungen und nochmehr Milliarden Geschenke ins Ausland. 8)

Kaiser80

Gott sei Dank gibt es hier im Forum noch qualifzierte Finanz- und Fiskalpolitiker!

JesuisSVA

Welch verquere Verachtung des Individuums muss man in seinem Menschen- und Gesellschaftsbild haben, um eine geringere Erhebung oder Nichterhebung von Steuern als Subvention zu begreifen?

Organisator

Zitat von: JesuisSVA in 22.09.2022 07:58
Welch verquere Verachtung des Individuums muss man in seinem Menschen- und Gesellschaftsbild haben, um eine geringere Erhebung oder Nichterhebung von Steuern als Subvention zu begreifen?

Da es keine einheitliche Definition von Subventionen gibt, musste ich in einem anderen Thread lernen, dass eine Steuervergünstigung auch als Subvention bezeichnet werden kann.