Beleidigung

Begonnen von AndreasHL, 14.09.2022 15:25

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Tiffy

Manchen fällt es halt schwer, ihre Kindergarten- und Grundschulerfahrungen abzulegen.

Philipp

https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung

Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.

Organisator

Zitat von: Philipp in 20.09.2022 15:36
https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung

Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.

Nein, dann wäre es nämlich keine Meinungsäußerung sondern eine Feststellung. Daher: Ob zutreffend oder nicht, was als Beleidigung gemeint oder aufgefasst werden kann, ist eine solche.

So mag ich mich zwar gerade als unbelehrbarer Trottel darstellen, würde eine solche Bezeichnung dennoch als Beleidung auffassen.

Philipp


Organisator


ike

Zitat von: Philipp in 19.09.2022 14:44
Einfach unter dem Meinungsfreiheitsradar bleiben und sagen "Ich finde, Sie sind ein unbelehrbarer Trottel!".
Die Meinungsäußerung und die eigene Meinung sind frei. Zumindest hierzulande.

Nein.

Rheini

Einfach einen Vorgesetzten finden, der "Trottel" als Nachnamen hat.

"Guten Morgen Trottel .........."