[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?

Begonnen von IchScholzeJetzt, 25.09.2022 12:07

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IchScholzeJetzt

Hallo,

ich habe einen akkreditierten, nicht-konsekutiven Master-Abschluss (120 ECTS falls das relevant sein sollte). Einen Bachelor habe ich nicht - die Zugangsvoraussetzungen zum Master waren andere.

Kann man damit in SN in den h. D. verbeamtet werden? Aus § 16 SächsBG entnehme ich, dass lediglich ein für die jeweilige Laufbahn geeignetes, mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss. Über Art und Umfang lese ich dort nichts.

Demnach müsste die Bildungsvoraussetzung erfüllt sein oder übersehe ich etwas?

Sleyana

Aus dem was du uns hier als Informationsquelle präsentiert hast würde ich sagen JA.

Es gibt ja z.B. für die Zulassung zum Studium auch mehrere Anlaufstellen die sich komplett unterscheiden. Abitur, Fachhochschulreife, Ausbildung + Berufskolleg und alle führen auch zu einem Ziel. Und je nach Schule unterscheidet sich auch wieder der Inhalt oder (wie du es beschrieben hast) Art und Umfang. Und mir ist kein Abschluss in D bekannt der nicht in den anderen BL anerkannt wird.

Im Zweifelsfall ist es immer gut auch an der Stelle nachzufragen :) Fragen kostet nix und wer nicht fragt bleibt dumm :>

IchScholzeJetzt

Das wäre ja insofern interessant, als dass die Anforderungen an ein ,,wiss. Hochschulstudium" i. S. d. Entgeltordnungen von z. B. TV-L oder TVöD-VKA bei den sächsischen Beamten nicht so streng sind. Im bayrischen Leistungslaufbahngesetz liest es sich genauso - Hauptsache ,,Masterabschluss", kein ,,mindestens 6 Semester" usw.

Also scheint, was das angeht, eine A13h und aufwärts eher möglich zu sein als eine E13 bei Tarifbeschäftigten.

calmac


WasDennNun

Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.

IchScholzeJetzt

Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 14:29
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
Was ist denn unter ,,geeignet" zu verstehen? Also ich meine hier keinen MBA, der den Zugang zum technischen h. Dienst eröffnen soll.

Zitat von: calmac in 25.09.2022 14:10
Insofern er anerkannt wird!
Anerkannt von? Der Master ist akkreditiert und lt. Beschlüsse der IMK und KMK eröffnen FH-Master den Zugang zu Laufbahnen des h. D. Wer müsste denn da noch etwas anerkennen?

Max

In welchem Fach ist denn der Master? Gibt es eine passende  Laufbahnausbildung/Referendariat? Ohne das scheiterst du an der hauptberuflichen Tätigkeit da der TVL dem entgegenstehen wird.

Du vergisst auch,  dass eine theoretische Möglichkeit nicht gleichbedeutend mit der "Anerkennung" durch die Auswählenden ist.
Ein FH Master mag beispielsweise den Zugang zum hD ermöglichen,  aber unser Amt würde solche Bewerber nicht auswählen, auch nicht als Tarifbeschäftigte für die höheren Stellen.

clarion

Wenn ihr Euch das noch leisten könnt.

Unser Amt verbeamtet auch Masterabsolventen, die an Hochschule für angewandte... studiert haben.  Allerdings werden bei uns nur konsekutive Master akzeptiert.

Hain

Zitat von: IchScholzeJetzt in 25.09.2022 15:02
Zitat von: WasDennNun in 25.09.2022 14:29
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
Was ist denn unter ,,geeignet" zu verstehen? Also ich meine hier keinen MBA, der den Zugang zum technischen h. Dienst eröffnen soll.

Zitat von: calmac in 25.09.2022 14:10
Insofern er anerkannt wird!
Anerkannt von? Der Master ist akkreditiert und lt. Beschlüsse der IMK und KMK eröffnen FH-Master den Zugang zu Laufbahnen des h. D. Wer müsste denn da noch etwas anerkennen?

Ich bin nicht aus Sachsen, aber wenn ich § 3 der Laufbahnverordnung lese, ist es in Sachsen wie in anderen Bundesländern auch: Der Hochschulabschluss muss zu einer Fachrichtung passen. Und ob der Studiengang unmittelbar zu einer Laufbahnbefähigung führt, entscheiden die zuständigen Staatsministerien (§ 10 der Laufbahnverordnung).