[Allg] Beförderung bei höherwertiger Tätigkeit

Begonnen von Martina3210, 28.09.2022 12:45

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Martina3210

Hallo,
ich schließe im nächsten halben Jahr ein Masterstudium (Verwaltungswissenschaften) ab. Vor 15 Jahren habe ich ein Verwaltungsstudium im geh. Dienst absolviert.
Derzeit bin ich im gD nach A14 eingruppiert, über aber seit knapp drei Jahren eine deutlich höherwertige Tätigkeit aus (Stelle nach A16/B2 bewertet). Die Stelle besetze ich defacto seit drei Jahren, übertragen werden konnte diese aber natürlich wegen der fehlenden Zugangsvoraussetzung (hD) nicht.
Wie werde ich eingruppiert wenn ich das Studium fertig abgeschlossen habe? Eine Beförderung nach A16 dürfte ausgeschlossen sein, richtig?
Viele Grüße
Martina

Floki

Für mein Verständnis werden hier so viele Begrifflichkeiten durcheinander geworfen, dass ich explizit nachfragen muss, ob du tatsächlich Beamtin oder Angestellte bist?

WasDennNun

IN welchem BL gibt es denn eine A14 im gD?
Dachte bis dato das da beim RR Schluss ist.

Floki

Unter anderem bin ich deswegen auch sehr verwundert. Deswegen die o.a. Nachfrage

Floki

Aber vielleicht schon mal in ganz, wirklich groben Grundzügen:

-Masterstudium ist für den höheren Dienst, entspricht im Regelfall dann A13
-Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht


Organisator

Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Floki


dortu

In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. §  9  LBG Brandenburg):

"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:

    mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
    gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
    höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.

WasDennNun


Tagelöhner

Zitat von: Organisator in 28.09.2022 13:11
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

E15TVL

In Sachsen gibt es auch eine sog. ,,A14-Qualifizierung", die zum Ziel hat, Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für Ämter der Besoldungsgruppe A 14 zu qualifizieren.

Pukki

Die gibt es in Niedersachsen auch, führt aber dann eben dazu, dass die Absolventen dieser Qualifizierungsmaßnahme sich anschließend in Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals auch "höherer Dienst") wiederfinden, sofern sie denn eine entsprechende Stelle bekleiden.

Zitat von: dortu in 28.09.2022 13:28
In Brandenburg wäre dies möglich (Vgl. §  9  LBG Brandenburg):

"Die Laufbahnen gehören zu den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen oder des höheren Dienstes; die Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Eingangsamt. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. Den Laufbahngruppen sind die Ämter grundsätzlich wie folgt zugeordnet:

    mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 11,
    gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 14,
    höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 sowie Ämter der Brandenburgischen Besoldungsordnung B.

Das gibt es auch in Berlin und Ba-Wü (sagt zumindest Wikipedia, habe ich jetzt nicht nachgeprüft), ist aber wohl ausschließlich in der Laufbahn des gehoben Justizdienstes als Amtsanwalt vorbehalten. In Hamburg gibt es die Konstellation ebenfalls, da können die Betroffenen allerdings nicht A14 werden, sondern "nur" A13Z.

Martina3210

Hallo,
ich habe eben mit unserer Personalabteilung gesprochen. Wenn ich den Master habe, komme ich in die A15 und ein Jahr später dann die A16.
Grüße

E15TVL

Natürlich. Und ganz bestimmt vollautomatisch ohne weiteres Zutun.
Die Frage ist eigentlich nur noch, ob du lügst oder die Personalabteilung?

Pukki

Zitat von: Tagelöhner in 28.09.2022 18:06
Zitat von: Organisator in 28.09.2022 13:11
Das klingt irgendwie nach einem Fake. Ein Diplomverwaltungswirt bzw. angehender Verwaltungswissenschaftler mit jahrelanger Erfahrung als Beamter würde das wissen. Insbesondere, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt.

Vielleicht auch nur ein extremer Ausfluss der sogenannten "Bestenauslese"...
Scheinbar gibt es in der entsprechenden Dienststelle keine Bestenauslese. Zumindest lässt der Sachverhalt nicht darauf schließen, dass da für den zu besetzenden Dienstposten irgendwann mal ein Auswahlverfahren stattgefunden hätte.