Rufbereitschaft Wegstreckenentschädigung

Begonnen von Marsa, 05.10.2022 08:48

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Marsa

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Runde welches die Reisekosten in der Rufbereitschaft betrifft.
Bei uns war es bis vor kurzen so das wenn wir Rufbereitschaft hatten und einen Einsatz bekamen, wir die Reisekosten zum Dienstort bezahlt bekommen haben.
Nun wird auf einmal gesagt das mit dem Entgelt für die Rufbereitschaft alle zu erwartenden Reisekosten abgegolten sind und wir diese nicht mehr mit der Dienststelle abrechnen dürfen und auch nicht beim Finanzamt gelten machen können.

Wie ist es bei euch so wenn ihr Rufbereitschaft habt und zum Dienstort gerufen werdet, bekommt ihr die Reisekosten so bezahlt?

Mit Reisekosten meine ich die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30€ pro Km.

JesuisSVA

Was für "Reisekosten"sollten denn entstehen, wenn man zum Arbeitsort fährt?

Marsa

Wir haben ja eine ganz normale 5 Tage Woche, welche man ja beim Finanzamt angeben kann.
Und wenn wir Rufbereitschaft haben, außerhalb unserer Dienstzeit sowie am Wochenende und dann ein Einsatz vor Ort nötig ist, dann müssen wir mit unserem Privatwagen fahren.
Bisher konnten wir dies über Reisekosten bzw Wegstreckenentschädigung abrechnen, nun wird aber dagegen gesprochen.

JesuisSVA

Der Weg zur Arbeit ist grundsätzlich das Problem des Arbeitnehmers, einmal pro Arbeitstag kann er dies steuerlich geltend machen.

Marsa

Trotz vom Dienstherrn angeordnete Rufbereitschaft und einer Dienstreisegenehmigung?

JesuisSVA

Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

Marsa

Es ist keine Beamtenfrage, wir sind Angestellte.

WasDennNun

Angestellte haben keinen Dienstherren, sie haben Arbeitgeber, daher der Einwand von JesuisSVA

JesuisSVA

Also hat der Arbeitgeber Rufbereitschaft angeordnet. Das ändert nichts am von mir geschilderten Rechtsrahmen. Ohne das Reiskostenrecht aller 16 Länder zu kennen, halte ich es für zweifelhaft, dass in einem der Länder eine wesentlich andere Definition der Dienstreise als im BRKG und den mir bekannten Landesregelungen getroffen ist: Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Genau darum handelt es sich ja nicht, es kann sich also auch nich um eine Dienstreise handeln.

Marsa

Ok, das wollte ich nur gerne Mal wissen wie es bisher gehandhabt wird bei anderen bzw. welche Rechtslage genau stimmt.
Momentan weiß man nicht mehr was man glauben soll, aber wenn es so eindeutig ist dann weiß ich nun Bescheid.
Ich danke für die Antworten.  :)

JahrhundertwerkTVÖD

Der AG kann ja auch für die Rufbereitschaft ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen

JesuisSVA


JahrhundertwerkTVÖD


JesuisSVA

Mit der Begründung könnte er auch Mettbrötchen bereitstellen. Oder Koks und Nutten.

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: JesuisSVA am 05.10.2022 12:57
Mit der Begründung könnte er auch Mettbrötchen bereitstellen. Oder Koks und Nutten.

Richtig.

Wenn der AG es möchte, kann er dies tun und es gibt den ein oder anderen AG welcher für die Rufbereitschaft ein Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt.
Warum?....... weil er es kann und möchte.