Dienstort

Begonnen von Aury, 05.10.2022 23:23

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Aury

Es gibt vor dem Arbeitsvertrag immer diesen Einstellungsvorschlag. Da stehen 2 Arbeitsorte drin. Darf der AG einen Mitarbeiter dann einfach an einen nicht angekreuzten Ort entsenden? Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts. Wie gesagt nur im Einstellungsvorschlag der auch von beiden Seiten ja wie ein Vorvertrag gilt und unterschrieben ist.

JesuisSVA

Was soll ,,entsenden" sein? Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung?

Aury

Ja man möchte mich einfach woanders hin setzen ein anderes Büro, weil eine Kollegin anscheinend Probleme hat. Genaueres erfahre ich nicht. Wegen des "Betriebsfriedens". Im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt. Im Vertrag steht gar nichts.

WasDennNun

Zitat von: Aury in 06.10.2022 08:09
Ja man möchte mich einfach woanders hin setzen ein anderes Büro, weil eine Kollegin anscheinend Probleme hat. Genaueres erfahre ich nicht. Wegen des "Betriebsfriedens". Im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt. Im Vertrag steht gar nichts.
Dann kann dein AG dich auch zu einem beliebigen Dienstort einteilen.

JesuisSVA

Insbesondere dann, wenn es sich um dieselbe politische Gemeinde handelt, was "Innenstadt" vermuten ließe.

Aury

Aber im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt als Arbeitsort. Es sind dort 2 Arbeitsorte festgelegt. das würde doch bedeuten, dass man dann völlig umsonst so einen Einstellungsvorschlag schreibt. Wozu gibt es den Zettel dann?

WasDennNun

Zitat von: Aury in 06.10.2022 09:03
Aber im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt als Arbeitsort. Es sind dort 2 Arbeitsorte festgelegt. das würde doch bedeuten, dass man dann völlig umsonst so einen Einstellungsvorschlag schreibt. Wozu gibt es den Zettel dann?
Damit man sich eine Meinung bilden kann.
Wenn man etwas verpflichtendes machen will, dann schreibt man es in den AV.

Aury

Das ist doch quasi wie ein Vor-Vertrag von beiden unterschrieben und sollte rechtsverbindlich sein?
Der AG kann mich einfach irgendwo anders hinsetzen ohne Grund? Mit angeblicher Wahrung des Betriebsfriedens weil eine Person Theater spielt? Das doch ein schlechter Film oder?

WasDennNun

Nein. Nicht wenn er nicht Bestandteil des AVs ist.
Ja.
Gründe sind nicht notwendig.
Nur ein schlechter AG oder schlechter AN oder Realität.

Aury

Auch wenn ich dadurch Mehrkosten habe? Jahresticket kann erst im darauffolgenden Monat geändert werden, Gebühren fallen an auf MVV und Bahn. Kann ich überhaupt nichts machen?

JesuisSVA

Du hast doch einen Arbeitsvertrag geschlossen, der die Anwendung des TV-L auf das Arbeitsverhältnis festlegt. Im TV-L ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Versetzung erweitert. Ein dienstlicher Grund ist geschildert worden.

WasDennNun

Zitat von: Aury in 06.10.2022 09:17
Auch wenn ich dadurch Mehrkosten habe? Jahresticket kann erst im darauffolgenden Monat geändert werden, Gebühren fallen an auf MVV und Bahn. Kann ich überhaupt nichts machen?
Also wäre eine Versetzung gegen deinem Willen, weil du Geld sparst dadurch rechtmäßiger?
Du hättest vorher einen Dienstort etc. im AV verhandeln müssen oder musst hinterher die Kröte schlucken, dass du was falsche als gedacht bestellt hast.

Klingt doof ist es auch, passiert aber den meisten.

Was du machen kannst, deinen Job oder kündigen.

JesuisSVA

Auch die Angabe eines Dienstorts im Arbeitsvertrag würde Aury nicht helfen, selbst wenn man von einer konstitutiven Vereinbarung und nicht einer deklaratorischen Angabe ausginge. Es bedürfte eines Ausschlusses der Ausübung der tariflichen Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Hinblick auf die Versetzung.

Aury

Das müsste also explizit ausgeschlossen werden sonst kann man quasi immer versetzt werden?
Ja übel alles. Ich denke ich weiß schon, was ich tun werde.

JesuisSVA

Sofern dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Aber das kann doch jetzt keine große Überraschung sein, das steht doch ausdrücklich in §4 Abs. 1 TV-L.