Technischer Betriebswirt vs. Betriebswirt IHK

Begonnen von Emmaga1337, 11.10.2022 19:21

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Emmaga1337

Hallo zusammen,

im erstes Augenglick mag die Frage vielleicht etwas doof klingen, aber das Tarifwerk ist für mich teilweise ein Rätsel, daher hoffe ich auf euer Schwarmwissen.

Konkrete Frage:

Gilt der technische Betriebswirt IHK im Vergleich zum Betriebswirt auch als "wirtschaftswissenschaftlich" oder "lediglich" als "wissenschaftlich"?

Es geht um die Eignung für die folgende Bedingung einer Stellenausschreibung:
Wäre der Bildungsabschluss "technischer Betriebswirt IHK" passend:

ZitatAbgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in oder
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst

Vielen Dank für eure Hilfe.



JesuisSVA

Der TV-L regelt keine Einstellungsvoraussetzungen.

IHK-Abschlüsse sind weder wirtschaftswissenschaftlich noch überhaupt wissenschaftlich.

Emmaga1337

Ok, neue Frage:

Mit welcher der oben aufgeführten Bedinungen hat z. B. mein Handelsfachwirt für die Einstellung gereicht? Ist das hierunter zu finden: "Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst"?

JesuisSVA

Mutmaßlich mit keiner. Mir wäre jedenfalls kein Land bekannt, in dem eine IHK-Fortbildung eine Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst wäre.

Emmaga1337

Nun, da gut die Hälfte bei uns einen IHK Fachwirt bzw. Betriebswirt verschiedener Art hat, muss das wohl irgendwie funktionieren :)

JesuisSVA

Es gibt Betriebswirte, die einen Bachelor oder ein Diplom einer Hochschule und nicht nur irgendein IHK-Zertifikat haben. Die erfüllten ggfs. eines der Kriterien.

Organisator

Zitat von: Emmaga1337 in 11.10.2022 19:28
Ok, neue Frage:

Mit welcher der oben aufgeführten Bedinungen hat z. B. mein Handelsfachwirt für die Einstellung gereicht? Ist das hierunter zu finden: "Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst"?
Nein. Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist ein Bachelor bzw. FH-Diplom. IHK-Fortbildungen erfüllen das nicht.

mrfox

Vielleicht wird der IHK Fachwirt einem Verwaltungsfachwirt gleichwertig gesetzt? Ich habe jedenfalls noch keine IHK Weiterbildung gesehen, die einem Studium nach TV-L oder den Beamtengesetzen entspricht. Auch mit den Bachelor Zertifikaten nicht.

JesuisSVA

Ob das als gleichwertig ,,gesetzt" würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.

mrfox

Zitat von: JesuisSVA in 11.10.2022 20:42
Ob das als gleichwertig ,,gesetzt" würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.

Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.

Organisator

Zitat von: mrfox in 11.10.2022 20:48
Zitat von: JesuisSVA in 11.10.2022 20:42
Ob das als gleichwertig ,,gesetzt" würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.

Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.

Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.

mrfox

Zitat von: Organisator in 11.10.2022 21:16
Zitat von: mrfox in 11.10.2022 20:48
Zitat von: JesuisSVA in 11.10.2022 20:42
Ob das als gleichwertig ,,gesetzt" würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.

Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.

Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.

Im Vorfeld hat er die Freiheit. Aber das Anforderungsprofil in der Ausschreibung ist ziemlich verbindlich und hier auch klar definiert. Anhand dessen kann dann die Bestenauslese erfolgen.

Organisator

Zitat von: mrfox in 11.10.2022 21:55
Zitat von: Organisator in 11.10.2022 21:16
Zitat von: mrfox in 11.10.2022 20:48
Zitat von: JesuisSVA in 11.10.2022 20:42
Ob das als gleichwertig ,,gesetzt" würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.

Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.

Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.

Im Vorfeld hat er die Freiheit. Aber das Anforderungsprofil in der Ausschreibung ist ziemlich verbindlich und hier auch klar definiert. Anhand dessen kann dann die Bestenauslese erfolgen.
Verstehe, dann wäre also das Bewerberprofil für diese Ausschreibung unzureichend.

JesuisSVA

Gibt es denn Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber anderes Personal gewinnen wolle als jenes, welches dem genannten Profil entspricht?

franken

Der Betriebswirt IHK oder auch HwK ( Niveau 7 )ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gleichgestellt mit dem Master-Abschluss an Hochschulen. Der Technischer Betriebswirt ( Niveau 6) ist nicht gleichgestellt mit dem Master.

Google: Deutschen Qualifikationsrahmen

VG