Disziplinarverfahren gegen Personalratsvorsitzenden

Begonnen von AndreasHL, 12.10.2022 15:28

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AndreasHL

Hallo,

vom Vorgesetzten ergeht ein Mail an Mitarbeiter, wie künftig hinsichtlich der Urlaubsliste zu verfahren ist.

Der Personalratsvorsitzende hält daraufhin eine Sitzung ab. Es ergeht der einstimmige Beschluss, an alle Mitarbeiter ebenfalls eine Mail zu senden, dass diese Regelung als Gegenstandslos zu betrachten ist. Dies erfolgt auch so.

Die Dienststellenleitung bestätigt Stunden später, dass es von der Sache her richtig ist, die Urlaubsregelung hätte der Mitbestimmungspflicht unterlegen.

Trotzdem will der Dienststellenleiter ein Disziplinarverfahren gegen den Personalratsvorsitzenden einleiten. Begründung: Anstiftung von Mitarbeitenden zur Missachtung von Anweisungen einer Führungskraft.

Was kommt da auf den Personalratsvorsitzenden zu?

Viele Grüße

Andreas

JesuisSVA

Warum sollte etwas auf dem Personalratsvorsitzenden zukommen?

AndreasHL

Weil der Oberchef ein Disziplinarverfahren einleiten will.

JesuisSVA


NWB

Ziemlich schlechter Stil von der Dienststellenleitung. Scheint ja nicht weit her mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Würde mir an Stelle der vorsitzenden Person keine großen Sorgen machen. Ist einfach nur lästig.

TVWaldschrat

Klingt so, als würde der Personalrat in Zukunft in Blockadehaltung gehen.

AndreasHL

Na ja,

hört sich hier anders an:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~bei-fehlverhalten-droht-ausschluss-aus-personalrat~.html

Dort: Aufforderungen, die von der Dienststellenleitung angeordneten Maßnahmen nicht zu befolgen, als Grund für die Entfernung eines PR-Mitgliedes.

Allerdings war die Maßnahme nicht vor der Dienststellenleitung angeordnet (die gibt es nämlich nicht), sondern von einem Dienstvorgesetzen veröffentlicht worden. Und dann war sie auch noch falsch/rechtswidrig.

JesuisSVA

Wenn Du Dir eine Erstberatung bei Google eingeholt hast, hole Dir eine Zweitmeinung bei Yahoo.

Worin sollte denn die Dienstpflichtverletzung im Sachverhalt bestehen? Und was soll Dein Link mit dem Sachverhalt zu tun haben?

AndreasHL

Hallo,

I'm etwas confused. Zum Sachverhalt:

Ein Vorgesetzter versendet an die Mitarbeiter in seinem Bereich eine Mail, wie ab 2023 hinsichtlich Urlaubsanträgen zu verfahren ist. Es sollen sich alle rechtzeitig in eine elektronische Liste eintragen und 5 Urlaubstage für besondere Zwecke aufsparen. Die Liste soll dann verbindlich sein. (Datenschutz?)

Die Liste gab es schon vorher, aber die Regelungen mit den 5 Urlaubstagen und der Verbindlichkeit ist neu. Und hat für einen ganz erheblichen Unmut unter der Kollegen gesorgt.

Der ÖPR hat sich erkundigt, Ergebnis:

a) Diese Regelung wurde in einer Besprechung der Dezernenten besprochen, der Abteilungsleiter möchte das so einführen.

b) Es gibt ein entsprechendes Protokoll.

c) Der Vorgesetzte hat dann einfach die entsprechenden Passagen aus diesem Protokoll kopiert und, ohne eine Quelle zu nennen oder in irgend einer Weise seine Mail anzugeben, woher der Text kommt, diesen an seine Mitarbeiter versandt. Es wurde damit der Eindruck erweckt, es sei eine Dienstanweisung.

d) der ÖPR fühlte sich übergangen (5-Tage-Regelung, Einträge in der Urlaubsliste verbindlich) und hat beim HPR und GPR nachgefragt, ob eine entsprechende neue Dienstanweisung bekannt ist. Das war nicht der Fall. Geht ja auch nicht, es gibt sie bis heute nicht.

e) Der ÖPR hat einstimmig beschlossen, die Mail des vorgesetzten für nichtig zu erklären und dies entsprechend den Betroffenen und dem Oberchef per Mail mitzuteilen. Das ist dann auch passiert.

Der Oberchef gibt dem ÖPR in der Sache recht, will aber weiter wegen der Aufforderung, die von der Dienststellenleitung angeordneten Maßnahmen nicht zu befolgen, disziplinarisch tätig werden.

JesuisSVA

Und worin soll denn nun die Dienstpflichtverletzung im Sachverhalt bestehen? Eine solche ist ja Voraussetzung, um disziplinarisch tätig zu werden. Es bedarf also einer Dienstpflicht und deren Verletzung. Welche sollte das sein und wodurch wird sie verletzt?

AndreasHL


Das weiss ich auch nicht. Der Oberchef sieht die Rundmail, die der ÖPR verfasst hat, offenbar analog einer Aufforderung zu Streik, Anarchie und Chaos  :-\.

JesuisSVA

Wenn also im Sachverhalt keine Dienstpflichtverletzung benannt werden kann, befinden wir uns wieder hier:
Zitat von: JesuisSVA in 12.10.2022 18:40
Und?

Isie

Die Tätigkeit als Personalratsmitglied gehört nicht zu den Dienstpflichten. Also kann wegen der Tätigkeit als Personalrat auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Das scheint die Meinung hier zu sein. Ob diese Auffassung auch vom betreffenden Dienstherrn geteilt wird, weiß keiner von uns.
Ich habe es allerdings schon erlebt, dass eine Personalratsvorsitzende wegen einer als beleidigend empfundenen Äußerung während einer Personalversammlung, die eindeutig in ihrer Funktion als Personalratsvorsitzende erfolgte, eine Abmahnung erhalten hat.


Rumo1895

ZitatEs sollen sich alle rechtzeitig in eine elektronische Liste eintragen und 5 Urlaubstage für besondere Zwecke aufsparen.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll das "aufsparen" basieren ? Besondere betriebliche Gründe die gegen eine Berücksichtigung der Urlaubswünsche des AN sprechen quasi auf Vorrat ?

WasDennNun

Zitat von: AndreasHL in 12.10.2022 21:48

Das weiss ich auch nicht. Der Oberchef sieht die Rundmail, die der ÖPR verfasst hat, offenbar analog einer Aufforderung zu Streik, Anarchie und Chaos  :-\.
Er kann es ja so sehen und sich entsprechend einer korrekten Meinung einholen oder eine blutige Nase

Das kann man doch locker aussitzen und lächelnd diesem deppertem Oberchef die lange Nase zeigen.