Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung

Begonnen von KingKong90, 13.10.2022 19:36

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KingKong90

Hey Leute,

Ich bin mittlerweile in Teilzeit mit 30h/ Woche beschäftigt.
Trotz der theoretisch fehlenden 9,5h in der Woche zu meinen direkten Kollegen, liegt meine Arbeitsleistung trotzdem noch über deren Niveau. ( Bei manchen Kollegen sogar weit darüber)

Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem Chef zu versuchen mehr Gehalt zu bekommen.

Möglichkeit a Stufenvorweggewährung  § 16 (5)

Möglichkeit b Stufenlaufzeitverkürzung § 17 (2) (Ich habe noch 2,5 Jahre Restlaufzeit zu Stufe 5)


Was würdet ihr empfehlen?

Danke euch!

JesuisSVA

Wendet der Arbeitgeber überhaupt beide Instrumente an?

KingKong90

Das weiß ich nicht.
Bei Neueinstellungen auf jeden Fall.... Bei bestehenden Verträgen bekommt man das ja nicht mit.

JesuisSVA

Da eine Stufenlaufzeitverkürzung eine weit überdurchschnittliche Leistung voraussetzt, kann diese nicht im Rahmen von Neueinstellungen stattfinden.


KingKong90

Ok dann wendet er wohl § 16 (2) an

Die Frage ist ja eher was erfahrungsmäßig besser durch die Mühlen der Ämter geht bzw. Bei welcher Version die Chancen höher sind es zu bekommen.
Mein Chef würde sicherlich beidem zustimmen... aber er hat ja da auch nicht das letzte Wort.

KingKong90

Mein Arbeitgeber hat mehrere Tausend Mitarbeiter.... Also sollte wohl alles drin sein ?

JesuisSVA

Deswegen ja die Frage, ob der Arbeitgeber beide Instrumente anwendet. Wendet er nur eins an, sind die Überlegungen ja obsolet. Wendet er keines an, ebenso.

Es gibt kleine Arbeitgeber, die alle tariflichen Möglichkeiten nutzen und große Arbeitgeber, die keines der beiden Instrumente anwenden. Und vor allem auch sehr große Arbeitgeber, bei denen ein Teil des Arbeitgebers eines oder beide Instrumente anwendet, ein anderer Teil aber nicht.

KingKong90

Ok danke für die Info!
Nehmen wir zur Einfachheit einfach an, beide Möglichkeiten sind verfügbar.

Welche wäre aus Erfahrung eher von Erfolg gekrönt?
Theoretisch müsste für den AG die Stufenvorweggewährung attraktiver sein, da ich ja dann länger brauche um stufe 6 zu erreichen.



JesuisSVA

Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.

KingKong90


Da ist mal ne super Info... unser PR ist sehr komisch... da ist es mir grad recht, wenn man den da raus halten kann.
Muss ich das schriftlich beantragen oder reicht ein Gespräch mit dem Chef?

JesuisSVA

Da gibt es mehr Varianten als es Arbeitgeber gibt.

KingKong90

Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 13.10.2022 20:26
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

WasDennNun

Zitat von: KingKong90 in 13.10.2022 20:39
Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
ich kenne es so, dass der Chef darlegen muss, dass die Notwendigkeit der Bindung nach 16.5 besteht und dass er diesen wichtigen Mitarbeiter nicht verlieren möchte, da ein hoher Aufwand besteht ihn zu ersetzen.
Dann wird oftmals von der übergeordneten Behörde, die darüber entscheidet, ein Nachweis verlangt.
Mal reicht die Vorlage von Einladungen zum Vorstellungsgespräch (wenn sie nur was für ihren Ar* an die Wand brauchen und was zum Lochen Heften haben wollen) oder aber der Nachweis eines Arbeitsangebotes eines anderen AGs ( wenn sie deppert sind und nicht kapieren, dass es dann zu spät ist, oder wenn sie einen loswerden wollen, bzw. nicht glauben dass man geht.)

So habe ich es zumindest in ein paar Dutzendfällen erlebt.
Ergebnisse, alles möglich.
Mal gab es in kürze die Zulage von 2 Stufen plus.
Mal erbrachte der Kollege eben keine Unterlagen bei und musste sich begnügen, dass er das Pokerspiel verloren hat.
Mal hat man einen nervigen Kollegen ,,verloren"
Mal hat man einen guten Kollegen verloren!

Also, wenn du das verfahren abkürzen willst.
Besorge dir schon mal einige Einladungen zum Vorstellungsgespräch.

JesuisSVA

Zitat von: WasDennNun in 14.10.2022 07:24
Zitat von: JesuisSVA in 13.10.2022 20:26
Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.

Welcher Mitbestimmungstatbestand ist in NI eröffnet?