Bürgergeld vs. Morgens aufstehen?

Begonnen von skiveren, 24.08.2022 21:44

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Schokobon

Die Tilgung eines Immobiliendarlehens zahlt das Jobcenter nur, wenn sie nicht dem Antragsteller zugutekommt, sondern jemand anderem, der sowieso keine Geldprobleme hat. Nämlich dem Immobilienhai aus dem Ausland Vermieter.

BAT

Zitat von: Schokobon in 20.10.2022 17:04
Die Tilgung eines Immobiliendarlehens zahlt das Jobcenter nur, wenn sie nicht dem Antragsteller zugutekommt, sondern jemand anderem, der sowieso keine Geldprobleme hat. Nämlich dem Immobilienhai aus dem Ausland Vermieter.

Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen. Hätte ich das mal gemacht. ;D

Opa

Die Nettomieteinnahmen würden als Einkommen auf die Leistungen angerechnet.

BAT

Zitat von: Opa in 21.10.2022 07:55
Die Nettomieteinnahmen würden als Einkommen auf die Leistungen angerechnet.

Das ist der zweite Schritt. Allein aus steuerlichen Gründen - ohne Transferleistungen - zu bedenken ist das Unfug. Daher habe ich es seinerzeit auch gelassen.

Aber ich möchte meine Eigentum sowieso verkaufen und als Mieter dann da rein, dann gehts  los!  ;) ;D

Opa

Zitat von: BAT in 20.10.2022 18:07
Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen.
Also meintest du hier eigentlich ,,verkaufen"?

BAT

Zitat von: Opa in 21.10.2022 09:35
Zitat von: BAT in 20.10.2022 18:07
Jep, ich wollte seinerzeit meine eigene Wohnung vermieten und in eine andere zur Miete ziehen.
Also meintest du hier eigentlich ,,verkaufen"?

Nein, vermieten. Am neuen Ort gab es quasi keine Kaufimmobilien, daher hatte ich über Miete nachgedacht. Aber das ist steuerlich halt ganz schlecht.

yamato

Zitat von: Opa in 20.10.2022 11:47
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt. Diese dürften bei den meisten aktuellen Darlehensverträgen erheblich unter der Netto-Kaltmiete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Und wer seine Wohnung bereits abgezahlt hat, bekommt nur die Nebenkosten einschl. Heizenergie. Damit ist die Einkommensschwelle zur Bedürftigkeit deutlich höher als bei einem Mieter, weshalb Immobilienbesitzer auch mit geringem Einkommen tendenziell seltener anspruchsberechtigt werden können.

Gab es nicht Urteile, die Jobcenter verpflichteten auch Tilgung, zumindest bis zur Höhe einer angemessenen vergleichbaren Miete zu übernehmen ? Also Zinsen plus anteilige Tilgung = angemessene Nettokaltmiete

Organisator

Zitat von: yamato in 21.10.2022 13:57
Zitat von: Opa in 20.10.2022 11:47
Man muss auch wissen, dass bei Wohneigentum das Jobcenter im Rahmen der KdU nur die Zinskosten, nicht jedoch die Tilgung übernimmt. Diese dürften bei den meisten aktuellen Darlehensverträgen erheblich unter der Netto-Kaltmiete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Und wer seine Wohnung bereits abgezahlt hat, bekommt nur die Nebenkosten einschl. Heizenergie. Damit ist die Einkommensschwelle zur Bedürftigkeit deutlich höher als bei einem Mieter, weshalb Immobilienbesitzer auch mit geringem Einkommen tendenziell seltener anspruchsberechtigt werden können.

Gab es nicht Urteile, die Jobcenter verpflichteten auch Tilgung, zumindest bis zur Höhe einer angemessenen vergleichbaren Miete zu übernehmen ? Also Zinsen plus anteilige Tilgung = angemessene Nettokaltmiete
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Schuldenabbau für den Lebensunterhalt notwendig sein soll. Und um die Übernahme der für den Lebensunterhalt notwendigen Kosten geht es bei Alg2 / Sozialhilfe / Bürgergeld.

Opa

Wie von jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen, allerdings in sehr überschaubaren Grenzen. Das BSG hat die zahlreiche hierzu in 14 Jahren ergangene Rechtsprechung 2019 sehr schön zusammengefasst:

Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2019, B 14 AS 26/18 R

,,Zu den - im Rahmen der Angemessenheit - anzuerkennenden Aufwendungen für die Unterkunft iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II zählen bei Eigenheimen insbesondere die zu dessen Finanzierung geleisteten Schuldzinsen, dem Grundsatz nach jedoch nicht Tilgungsleistungen. Denn die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen weder der Vermögensbildung noch der Schuldentilgung dienen.

Im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" sind aber in eng begrenzten Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz angezeigt, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen und dessen Erwerb außerhalb des Leistungsbezugs erfolgt ist."

BAT

Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Trennung eines Paares der verbliebenen Partner in der (zu großen) Immobilie wohnt mit den Darlehensraten. Soweit diese Person die Raten erbringt, könnten die vollen Darlehenskosten vollständig übernommen werden, solange alles mögliche gemacht wird, diese Raten nicht mehr entstehenen zu lassen (Kündigung, Scheidungsurteil, etc.)???
'
Oder hatte ich den Fall real schon?  ???

Kaiser80

Immerhin hat sich mit Hinblick auf das Bürgergeld das BMF dazu durchgerungen den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Der Grundfreibetrag soll wohl um 561 Euro auf 10.908 Euro steigen und der  steuerliche Kinderfreibetrag soll um 404 Euro auf 6024 Euro erhöht werden. Immerhin...

Bastel

Zitat von: Kaiser80 in 24.10.2022 19:51
Immerhin hat sich mit Hinblick auf das Bürgergeld das BMF dazu durchgerungen den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Der Grundfreibetrag soll wohl um 561 Euro auf 10.908 Euro steigen und der  steuerliche Kinderfreibetrag soll um 404 Euro auf 6024 Euro erhöht werden. Immerhin...

Das geht sicherlich nicht aufs Konto der Rot-Grünen Schmarotzer. Lindner hätte mal eine Anhebung auf 12.000 durchboxen müssen. Dann könnte man die Gelben auch mal wieder ernst nehmen.

yamato

Also wenns hochkommt hat man so vielleicht 140 € mehr im Jahr, der Bürgergeldempfänger hat aber ca.
600 € mehr im Jahr. Da sind wohl die Maßstäbe unserer Regierenden etwas verrutscht.
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.

MalZu

Zitat von: yamato in 25.10.2022 06:45
Also wenns hochkommt hat man so vielleicht 140 € mehr im Jahr, der Bürgergeldempfänger hat aber ca.
600 € mehr im Jahr. Da sind wohl die Maßstäbe unserer Regierenden etwas verrutscht.
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.

In der Tat! Diese Menschen wählen brav die Blockparteien! Sie sind nicht unbequem. Wählen nicht extrem!
 

FGL

Zitat von: yamato in 25.10.2022 06:45
Es scheint einem fast so als würden die es anstreben immer mehr Menschen abhängig von staatlichen Leistungen zu machen anstatt dafür zu sorgen, dass den Arbeitenden einfach mehr ihres Lohnes bleibt.
Exakt. Ich hege auch die Vermutung, dass die Bildungssysteme in den linken Sümpfen Berlin und Bremen mit Absicht so schlechte Ergebnisse liefern, um möglichst viele Wähler heranzuziehen, für die höhere und obliegenheitsärmere Tansferleistungen das zentrale Kriterium für die Wahlentscheidung sind.