Kein Gehalt - Montag 31.10. Feiertag

Begonnen von Lurker626, 28.10.2022 08:33

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Kimonbo

Zitat von: skiveren in 30.10.2022 00:20
Was für Leute sind in den letzten Jahren eigentlich im öffentlichen Dienst gelandet...?
Versager Typen.., die eigentlich erst am 32 ten des Monats Gehalt verdient hätten...
Erschreckend.., unseren Nachwuchs zu lesen...
Das stimmt ja gar nix...

Hahahaa, und das ist nicht mal bei den Beamten Thread. Da ist es noch schlimmer hahaaa gute Nacht Deutschland

xirot

Zitat von: Kimonbo in 30.10.2022 06:41
Zitat von: skiveren in 30.10.2022 00:20
Was für Leute sind in den letzten Jahren eigentlich im öffentlichen Dienst gelandet...?
Versager Typen.., die eigentlich erst am 32 ten des Monats Gehalt verdient hätten...
Erschreckend.., unseren Nachwuchs zu lesen...
Das stimmt ja gar nix...

Hahahaa, und das ist nicht mal bei den Beamten Thread. Da ist es noch schlimmer hahaaa gute Nacht Deutschland

Habt ihr auch etwas inhaltliches Beizutragen? Vielleicht erklärt ihr dabei warum ihr denkt, dass nur der AN seinen Pflichten nachkommen soll und der AG mal schön drüber weggehen kann? Vielleicht einmal, vielleicht zwei mal - vielleicht das ganze Jahr lang?

Ich weiß nur aus zuverlässiger Quelle, dass Kontoeinzüge nicht darauf warten, dass der AG seine Pflichten erfüllt.

Wobei hier im konkreten Fall zu sagen ist - Montag ist auch noch ein Tag.

JesuisSVA

Montag ist aber zu spät, wenn Montag ein Wochenfeiertag am Arbeitsort ist, selbst wenn es ein Banktag ist, siehe § 24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD.

Kimonbo

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 08:37
Montag ist aber zu spät, wenn Montag ein Wochenfeiertag am Arbeitsort ist, selbst wenn es ein Banktag ist, siehe § 24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD.


Hahaaa ich lach mich schlapp über soviel Irrelevanz. Gott gehts uns gut

JesuisSVA

#19
[Edit: Beitrag entfernt wegen Beleidigung.]

InVinoVeritas

Hier lese ich ne Menge Frust und Geltungsbedürfnis raus

schlimm, dass es solche Wortwechsel hier gibt

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 08:37
Montag ist aber zu spät, wenn Montag ein Wochenfeiertag am Arbeitsort ist, selbst wenn es ein Banktag ist, siehe § 24 Abs. 1 Satz 2f. TVÖD.
Warum eigentlich Arbeitsort und nicht Wohnort des Vertragspartners? Ist das irgendwo geregelt?
Was ist bei Telearbeitern?

JesuisSVA

Es handelt sich um das sog. Territorialprinzip, nach dem maßgeblich für Feiertagsregelungen (und sonstige arbeitsrechtliche Regelungen) der Arbeitsort ist, an dem der Arbeitnehmer eingesetzt ist, der ja der Erfüllungsort des Arbeitsvertrages ist und auf den die jeweilige standortbezogene Regelung wirkt.

Bastel

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 11:09
Es handelt sich um das sog. Territorialprinzip, nach dem maßgeblich für Feiertagsregelungen (und sonstige arbeitsrechtliche Regelungen) der Arbeitsort ist, an dem der Arbeitnehmer eingesetzt ist, der ja der Erfüllungsort des Arbeitsvertrages ist und auf den die jeweilige standortbezogene Regelung wirkt.

Wenn wir den 1. November als Beispiel nehmen, in meinem Arbeitsvertrag steht als Erfüllungsort eine Kommune im Land Hessen, ich aber an diesem Tag Homeoffice durch den AG (vertraglich fixiert) habe, muss ich trotzdem arbeiten?

JesuisSVA

Wenn es vertraglich fixiert ist, ist es doch Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dazu muss es ja nicht in einem Dokument stehen, das mit "Arbeitsvertrag" überschrieben ist. Wenn der Arbeitsvertrag in sich widersprüchlich ist, ist im Wege der Auslegung festzustellen, was vereinbart werden sollte. Maßgeblich ist, wie bereits ausgeführt, der Arbeitsort, denn die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wirken genau dort. Und wenn die Arbeitsvertragsparteien für Montag einen Arbeitsort in Niedersachsen und für Dienstag einen Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen vereinbart haben, hat man kommende Woche beide Tage frei.

Kimonbo

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 11:50
Wenn es vertraglich fixiert ist, ist es doch Bestandteil des Arbeitsvertrages. Dazu muss es ja nicht in einem Dokument stehen, das mit "Arbeitsvertrag" überschrieben ist. Wenn der Arbeitsvertrag in sich widersprüchlich ist, ist im Wege der Auslegung festzustellen, was vereinbart werden sollte. Maßgeblich ist, wie bereits ausgeführt, der Arbeitsort, denn die jeweiligen gesetzlichen Regelungen wirken genau dort. Und wenn die Arbeitsvertragsparteien für Montag einen Arbeitsort in Niedersachsen und für Dienstag einen Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen vereinbart haben, hat man kommende Woche beide Tage frei.

Er hat gesprochen. Vielen Dank für die Ausführungen, ob am Montag bin das wohlverdiente Geld auf dem Konto ist hahaaa

JesuisSVA

#26
[Gelöscht/themenabweichend]

Kimonbo

#27
[Gelöscht/themenabweichend]

JesuisSVA

#28
[Gelöscht/themenabweichend] (Gilt ebenso für Folgebeiträge)

Sonnenhut

habe heute am 31.1o. 22 auch noch keine Bezüge bekommen- meine Bank ist in NDS, meine auszahlende Behörde in NRW  :-\ noch wer betroffen?