[Allg] Berücksichtigungsfähige Zeit in der Probezeit

Begonnen von Hufi88, 02.11.2022 12:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hufi88

Hallo,

ich werde am 01.04.2023 Beamter auf Probe im mittleren Dienst. Die Probezeit dauert 2 Jahre. Jetzt habe ich gehört dass nach Art. 36 (2) LlbG Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden können.

Ich war vorher 6 Jahre im öffentlichen Dienst. Leider in einer völlig anderen Fachrichtung.

Könnte mir evtl. trotzdem die Zeit angerechnet werden und ich habe eine Chance auf Verkürzung der Probezeit?

Danke für eure Hilfe

Matze1986

Wenn die Tätigkeit vergleichbar mit dem mD ist können Zeiten angerechnet werden, auch auf die Probezeit. Jedoch bleibt es bei einer Mindestprobezeit von einem Jahr.