[BW] 4-Säulen-Programm

Begonnen von Archivsekretärin, 17.02.2022 07:24

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MartectX

Zitat von: SwenTanortsch am 06.11.2022 16:21
Und um ehrlich zu sein: Darauf freue ich mich schon heute diebisch, da ich davon ausgehe, dass ich das mit großer Freude betrachten werde; denn ich gehe davon aus, dass jenem Unterfangen wegen der vielfach sachwidrigen Verstümmelungen wiederkehrend eine nicht zu unterschätzende Komplexität inhärent sein wird; diese haben sich die Besoldungsgesetzgeber selbst zuzuschreiben: Volkstümlich ausgedrückt - sie werden auch diese Suppe auslöffeln müssen, die sie sich selbst eingebrockt haben. Versuchen sich die Gesetzgeber allerdings erneut, sich ohne sachliche Gründe weiterhin in die Büsche zu schlagen, dürfte es zu einem Treppenwitz der Geschichte werden, dass in den Medien Jahr für Jahr berichtet wird, dass Karlsruhe schon wieder dieses und jenes Besoldungsgesetz kassiert hat - denn wie in der Vergangenheit schon geschrieben: Es ist davon auszugehen, dass mit Abschluss der neuen Besoldungsdogmatik im Anschluss Entscheidungen über Vorlagebeschlüsse schneller geschehen werden als bislang. Vielleicht wird es dann ja zu einer Art Volkssport oder man entwickelt eine Lotterie, auf dass man also sonnabends neben der Ziehung der Lottozahlen wetten kann, welches Besoldungsgesetz in dieser Woche als erstes wieder die Karlsruher Zusatzzahl (die heißt heute Superzahl, fällt mir gerade ein) bilden wird. Auch erhalten dann eventuell Finanzminister ab dem fünften oder siebten verfassungswidrigen Besoldungsgesetz innerhalb einer Legislaturperiode den Ehrentitel "Ein echter Karlsruher" mit dem Ehrenrecht verliehen, bei Eintritt in den Ruhestand von der DB einen generellen Freifahrtschein vom Ruhesitz in den Schloßbezirk 3 zu erhalten.

Wenn ich einen neuen Beitrag von dir, Swen Tanortsch, sehe, freue ich mich genauso diebisch, warte meinen Feierabend ab und genieße selbigen samt Beitrag bei einem Glase Rotwein. Danke für den beschwingten Schreibstil in ernster Angelegenheit!

SwenTanortsch

Gern geschehen, Martect!

Wilhermine

Moin Moin,
als stiller Mitleser will ich nun doch fragen. Ich werde einfach nicht schlau aus den Gesetzestexten.

Seit 2020 bin ich Beamter, habe 3 Kinder die alle vor 2020 geboren wurden.
Mit geht es um die Nachzahlungen des Familienzuschlags.
Im Gesetzentwurf sieht es ja so aus, als würde es eine Nachzahlung ab 2020 geben könnte.
Hier sind Beträge genannt, nach Dienstposten und Erfahrungsstufe gestaffelt, für die entsprechenden Jahre.

Wie rechne ich nun damit, sind die Beträge monatlich pro Jahr zu betrachten. Da komme ich auf eine Nachzahlung im
Bereich von mehr als 10.000€, was ich mir nicht vorstellen mag,
Sehe ich das als einmalige Zahlung pro Jahr, da liegen wir bei 900€
Oder pro Jahr und pro Kind....da wären wir ja dann bei knapp 2000€.

Ist einer von euch befähigt, hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen?

Herzlichen Dank dafür.

Grüße wil

Ozymandias

Bei 3 Kindern ist es locker der 5-stellige Betrag.

Wilhermine

Kann man also davon ausgehen, das die Tabellen Beträge monatlich zu sehen sind.

Also ein Beamter der 2020/2021/2022 in A8 Stufe 2 war/ist, mindestens 2 Kinder hat (in meinem Fall 3)...
Kann mit einer Rückwirkenden !monatlichen! Zahlung für 2020 von: 216,89, für 2021: 338,57€, für 2022:315,28€.
Rechnen?
Da lande ich bei einer Nachzahlung von rund 10500€?!
Ich kann das kaum glauben....ich wäre durchaus dankbar...trotzdem kaum zu glauben.

SwenTanortsch

Das ist erst der Anfang, leg dennoch weiterhin Widerspruch ein: Der Betrag wird kaum hinreichend sein, um den Fehlbetrag seit 2020 zu reparieren. Das Land macht nun ein erstes Zugeständnis, das jedoch noch nicht dazu führen wird, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren.

Bastel


Drehleiterkutscher

Zitat von: Wilhermine am 08.11.2022 11:13
Kann man also davon ausgehen, das die Tabellen Beträge monatlich zu sehen sind.

Also ein Beamter der 2020/2021/2022 in A8 Stufe 2 war/ist, mindestens 2 Kinder hat (in meinem Fall 3)...
Kann mit einer Rückwirkenden !monatlichen! Zahlung für 2020 von: 216,89, für 2021: 338,57€, für 2022:315,28€.
Rechnen?
Da lande ich bei einer Nachzahlung von rund 10500€?!
Ich kann das kaum glauben....ich wäre durchaus dankbar...trotzdem kaum zu glauben.

Ich denke, die Tabelle ist genau so zu verstehen. Der Betrag in der Tabelle ist aber für das 1. und das 2. Kind.

Wenn ich es richtig verstehe, bekommen nur Kläger und Widerspruchsführer den Betrag für das 3. (und weitere) Kind zugesprochen.

Ozymandias

Ich weiß es momentan nicht zu 100%, aber ab 2020 sollte auch die Nachzahlung für das 3. Kind für alle Betroffenen geben, wegen der Zusage des Landes. Davor nur für Leute mit Widerspruch.

Allein das sind über 400 Euro pro Monat für fast 36 Monate. Zusätzlich zu der Summe für die ersten beide Kinder.

Zu faul es genau zu berechnen, aber es könnten auch bis zu 25.000 Euro Nachzahlung sein. 

Man sollte zukünftig die 85 Cent Porto jedes Jahr investieren oder einfach einem Beihilfeantrag beifügen. Wegen der  Inflation, Bürgergeld, mangelhaften Umsetzung etc. stimmt die Alimentation immer noch nicht und das wird lange so bleiben.

Wilhermine

Nun gut, so gesehen hat bisher die Familienkasse mit einem Zuschlag zum Kindergeld die Lücke geschlossen.
Ob bei Beziehern die Ämter hellhörig werden und die Nachzahlung direkt abgreifen (nicht zu Unrecht) bleibt abzuwarten.
Jedoch kann schaue ich völlig ungläubig auf diese Zahlen.

Nun gut....dann ist zumindest der Führerschein meiner drei Kids und jeweils zumindest das Grundstudium bezahlt.
Könnte schlechter laufen.

BW123

Hallo zusammen,

wie steht es eigentlich um die Nachzahlungen für Beamte die Widerspruch eingelegt haben, aber ohne Kinder sind?

Viele Grüße

Poincare

Zitat von: Wilhermine am 08.11.2022 11:39
Nun gut, so gesehen hat bisher die Familienkasse mit einem Zuschlag zum Kindergeld die Lücke geschlossen.
Ob bei Beziehern die Ämter hellhörig werden und die Nachzahlung direkt abgreifen (nicht zu Unrecht) bleibt abzuwarten.
Jedoch kann schaue ich völlig ungläubig auf diese Zahlen.

Nun gut....dann ist zumindest der Führerschein meiner drei Kids und jeweils zumindest das Grundstudium bezahlt.
Könnte schlechter laufen.

Du bezahlst 3 Grundstudiums und 3 Führerscheine von 10k Euro? Sind es duale Studiengänge?  ;D ;D ;D

Wilhermine

Nicht direkt, aber es hilft definitiv beim "Ansparen" ich hab noch mindesten 11 Jahre Zeit bis zum ersten Studium, zum ersten Führerschein bleiben auch noch 9 Jahre.
10.000€ clever investiert, bezahlen definitiv 36 Semester (3*12) und 3 Führerscheine der Klassen A und B :)

Schauen wir mal, was da nun endgültig durch den Landtag läuft...ich schaue noch immer sehr ungläubig auf diesen Entwurf. Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. Somit halte ich meine Fähigkeiten Gesetzestexte zu interpretieren durchaus für unterentwickelt.
Wir werden sehen...

Finanzer

Zitat von: Wilhermine am 09.11.2022 07:04
Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. 

Stellen SIe ihr Licht nicht zu sehr unter den Scheffel, wenn man sich dieses Gesetz so anschaut könnte man auch auf die Idee kommen das es den Beteiligten im Erststudium genauso erging  :D

geos

Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.