[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

Begonnen von Beamter, 29.11.2021 13:47

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lxr73

Servus zusammen.
Kann mir hier irgendjemand mitteilen wann über den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation im bayerischen Landtag entschieden werden soll?

magnifico

Bis zum 03.11.2022 ist erst einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gelaufen (Art. 16 Abs. 3 BayBG).

Zumindest der Bayerische Richterverein hat noch einmal "nachgelegt".

Es wird also sicherlich noch etwas dauern.

Auf deren Homepage findet sich der bisherige Gesetzentwurf als Anhang zum Antwortschreiben des BayStMFH auf deren erste Stellungnahme - einfach "runter scrollen" (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/220921_FMS_Entwurf_des_Gesetzes_zur_Neuausrichtung_orts-_und_familienbezogener_Besoldungsbestandteile_Beteiligungsverfahren.pdf)

Was ich bei der zweiten Stellungnahme vermisse, ist die ausdrückliche Forderung des BRV, dass deren Stellungnahme mit einer (ablehnenden) Begründung zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht wird (Art. 16 Abs. 3 Satz 3 BayBG). "Freiwillig", davon geht man dort hoffentlich nicht ernsthaft aus, wird sich insbesondere das BayStMFH es nicht antun, die umfangreichen Ausführungen  den Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen.

Insgesamt liest sich die Antwort vom Odeonsplatz auf die erste Stellungnahme schon ausgesprochen ablehnend und gleichgültig.

Über das "Angebot", künftiges Schweigen dann einfach auch noch als stillschweigendes Einverständnis anzusehen, kann man nur schmunzeln ... besser hätte man den BRV wahrscheinlich kaum provozieren können, sich nun noch einmal zu Wort zu melden, denn welcher Volljurist lässt sich schon eine Erklärungswirkung für sein eigenes Schweigen "aufzwingen".

Da kann man sich nur mal wieder an den Kopf greifen, was für Vorstellungen mittlerweile selbst in der bayerischen Ministerialbürokratie vorherrschen ...

Aber irgendjemand muss dem Hutzel von Finanzminister für seine Pressemitteilung vom 10.10.2022 (https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24883/) ja auch den passenden Sprechzettel aufgeschrieben haben - oder glaubt der am Ende wirklich, was er dort abgelesen hatte?

"In der Besoldung sind wir im Ländervergleich weiterhin mit an der Spitze. (...) Auch gab es noch nie so viele Stellen in Heimatnähe. Die Behördenverlagerung ist hier ein wichtiger Beitrag zur Heimatverwurzelung. Sie bringt die Arbeit zu den Menschen und bietet ihnen damit höhere Lebensqualität und noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen."

Und gleichzeitig zielt der aktuelle Gesetzesentwurf darauf, dass nur noch Beamten, Richtern und Staatsanwälten in der Landeshauptstadt ein nennenswerter Zuschlag gezahlt werden muss, während insbesondere allen Verheirateten "in der Fläche", spätestens, wenn das letzte kindergeldberechtigte Kind "aus dem Haus ist", kaum noch ein erwähnenswerter Familienzuschlag entrichtet werden muss,

InVinoVeritas

Da das Beteiligungsverfahren bis zum 03.11. ging muss der Gesetzentwurf doch nun entweder langsam mal in den Landtag eingebracht werden oder er wird überarbeitet.

Wie magnifico schon aus dem FMS an den bayerischen Richterverein festgestellt hat, vermute ich wenig Willen daran nachzubessern...

InVinoVeritas

Also der Söder heute in der ARD Sendung ,,Bericht aus Berlin" im  Interview

Der der arbeitet soll mehr haben als der der nicht arbeitet
Es führe zu einer Unwucht gerade bei denen die nicht so viel haben wie eine Kassiererin, ein Polizeimeister oder ein Busfahrer. Die fänden das zutiefst ungerecht.

Bei den Polizeimeister hat er ja die unmittelbare Möglichkeit das zu ändern, als Dienstherr, als Chef der bayerischen Staatsregierung mit gesetzgebender Mehrheit beim Besoldungsgesetzgeber Landtag ....

Muenchner82

Zitat von: InVinoVeritas am 13.11.2022 18:30
Also der Söder heute in der ARD Sendung ,,Bericht aus Berlin" im  Interview

Der der arbeitet soll mehr haben als der der nicht arbeitet
Es führe zu einer Unwucht gerade bei denen die nicht so viel haben wie eine Kassiererin, ein Polizeimeister oder ein Busfahrer. Die fänden das zutiefst ungerecht.

Bei den Polizeimeister hat er ja die unmittelbare Möglichkeit das zu ändern, als Dienstherr, als Chef der bayerischen Staatsregierung mit gesetzgebender Mehrheit beim Besoldungsgesetzgeber Landtag ....

Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.

Aloha

Zitat von: Muenchner82 am 14.11.2022 11:09
Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.
Ich befürchte, es ist eher komplette Unkenntnis bis Desinteresse der Öffentlichkeit am Thema Beamtenbesoldung. Mit der von Dir gewählten Begrifflichkeit der "Gleichschaltung" tue ich mich schwer, da sowas gerne von Pegida-Deppen und Flacherdlern verwendet wird. Vielleicht könnten mehr Interessenvertreter einfach einmal aus Ihren Löchern kommen. Von Seiten der Politik wird man als Opposition mit dem Thema auch keine Wahl gewinnen. Bleibt also nur die Hoffnung auf die Justiz.

Finanzer

Zitat von: Muenchner82 am 14.11.2022 11:09
Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.

Impliziere nie Böswilligkeit, wo sich das Handeln auch durch Dummheit (oder hier Unkenntnis) erklären lässt.

Das Thema ist definitiv nicht in den Medien angekommen. Das liegt insbesondere daran, das die zuständigen Gewerkeschaften viel zu wenig Druck machen und die Öffentlichkeit bei diesem Thema scheuen.
Es gibt natürlich noch löbliche Aussnahmen, der TBB und der Richterbund fällt mir hierzu ein.

jsoli

Hallo in die Runde,

mein Widerspruch gegen die Besoldung 2022 - angelehnt an den Vorlagen hier im Forum - wurde jetzt zurückgewiesen mit der Begründung das ja auf die Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung 2020-2022 verzichtet worden ist.

Was heißt das jetzt? Wenn die absurde Reform (wie im Entwurf angedeutet) rechtskräftig wird und man minimale Nachzahlungen (habe 3 Kinder) erhält, soll man sich also zufrieden geben?
Kann man im Jahr 2023 der Reform widersprechen?
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?


Bastel

Hast du einen rechtskräftigen Bescheid bekommen? Wenn ja, wirst du klagen müssen?

jsoli

... keine Ahnung ob das "rechtskräftig" ist. Kam von einem Sachbearbeiter bei meiner Besoldungsstelle mit dem Hinweis, dass momentan Anträge und Widersprüche zu keinen Vorteilen führen.


lxr73

jsoli, darf ich fragen was sie unter einer minimalen Nachzahlung verstehen? Schließlich müsste es sich doch gerade für kinderreiche Familien lohnen, oder?

jsoli

na ja, für drei Kinder Mietenstufe V beträgt die Nachzahlung im Jahr 2020 ca. 50 Euro/Monat, im Jahr 2021 ca. 80 Euro/Monat und im Jahr 2022 120 Euro/Monat. Da kommt ein wenig zusammen, ist aber deutlich unter dem was man für das dritte Kind bei 115% sozialrechtlichem Grundbedarf ansetzen würde.
Da haben andere Bundesländer allein für das dritte Kind die Zulage von knapp 400 auf über 800 erhöht. Davon sind wir in Bayern dank der Anrechnung von 20000 Euro durch den Ehegatten meilenweit entfernt.



Bastel

Zitat von: jsoli am 14.11.2022 19:23
na ja, für drei Kinder Mietenstufe V beträgt die Nachzahlung im Jahr 2020 ca. 50 Euro/Monat, im Jahr 2021 ca. 80 Euro/Monat und im Jahr 2022 120 Euro/Monat. Da kommt ein wenig zusammen, ist aber deutlich unter dem was man für das dritte Kind bei 115% sozialrechtlichem Grundbedarf ansetzen würde.
Da haben andere Bundesländer allein für das dritte Kind die Zulage von knapp 400 auf über 800 erhöht. Davon sind wir in Bayern dank der Anrechnung von 20000 Euro durch den Ehegatten meilenweit entfernt.

Wenn's nicht so traurig wäre, wäre es lustig.

AnToK

Hallo in die Runde,

ich habe das Schreiben des Richtervereins durchgelesen und auch das Schreiben des FM. Mir ist aufgefallen das die Familienzuschläge anscheinend die Ballungsraumzulage enthalten (Gesetzesvorlage des FM) und nur so eine Mindestalimentation, welche angeblich Verfassungsgemäß ist, erreicht wird. Das heißt dass das alle Beamten mit mind. zwei Kindern (A3 / Stufe 2), welche keinen Anspruch auf die Ballungsraumzulage habe, wissentlich unteralimentiert werden? Habe ich das so richtig verstanden?