Tarifverhandlungen und die Inflation

Begonnen von Emmi87, 01.10.2021 08:33

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JesuisSVA

Sofern ,,freiwillig" nicht bedeutet, dass Du das in Deiner Freizeit getan hast, sehe ich nichts, was den Arbeitgeber daran hinderte, es im Rahmen seines Direktionsrechts anzuweisen, es sei denn, es wäre eingruppierungsrelevant. Das gleiche gilt für Rufbereitschaften, die der Arbeitgeber einseitig anweisen kann, wenn sich keine ,,Freiwilligen" finden. Die Beschäftigten sind ja tariflich dazu verpflichtet.

WasDennNun

Hauptsache das traumatisiert die Leute nicht so sehr, dass ihr Arbeitsleistung dadurch sinkt.

JesuisSVA

Wer durch die rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts traumatisiert wird, ist für den ersten Arbeitsmarkt ungeeignet.

Matti101

....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.

Matti101

....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

BAT

Meine Bildungsurlaub habe ich letztes Mal 1999 genommen. ;)

JesuisSVA

Zitat von: Matti101 am 21.11.2022 18:49
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.
Wenn es sowas wie einen ,,regulären Kinderpflegeschein" gäbe, wäre das bestimmt toll. Gibt es aber nicht. Und sofern damit Die unbezahlte Freistellung mit Anspruch auf Kinderkrankengeld gemeint ist, so ist die ja unbezahlt und wirkt sich sogar noch positiv auf den Haushalt des Arbeitgebers aus.

Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit ohne Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, für seine Abwesenheit Entgeltfortzahlung zu erschleichen, ist Betrug.

JesuisSVA

Zitat von: Matti101 am 21.11.2022 18:55
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

Na klar kann der Arbeitgeber das. Wie Du nützliche Fertigkeiten erworben hast, ist dafür völlig irrelevant.

Matti101

Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 19:00
Zitat von: Matti101 am 21.11.2022 18:55
....keiner kann mich im Rahmen des Direktionsrechts anweisen, meine privat erworbenen tschechischen Sprachkenntnisse einzubringen. Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Bestandteil meines Arbeitsvertrages bzw. meiner Stellenbeschreibung.

Na klar kann der Arbeitgeber das. Wie Du nützliche Fertigkeiten erworben hast, ist dafür völlig irrelevant.

...träum weiter  ;D ;D ;D

Matti101

Zitat von: JesuisSVA am 21.11.2022 18:59
Zitat von: Matti101 am 21.11.2022 18:49
....mit der AU ist es eine grenzwertige Sache, wobei letztendlich der Arzt die Verantwortung für Diagnose und Attest übernimmt. Insofern sehe ich in der AU kein betrügerisches Verhalten. Zudem hat ja der Arbeitgeber bei Zweifeln die Möglichkeit der amtsärztlichen Überprüfung. In meinen 20 Jahren in der Verwaltung habe ich eine Überprüfung der AU noch nie erlebt. Wer den Schein abgegeben hat, ist zu Hause geblieben und damit Pasta.

Auch beim Thema Kinderpflege - springt eben in Zukunft nicht mehr die Oma ein, damit Mama und Papa in der Verwaltung arbeiten gehen können, sondern Mama oder Papa bleiben mit dem regulären Kinderpflegeschein beim Kind zu Hause, immerhin 20 Tage im Jahr.
Wenn es sowas wie einen ,,regulären Kinderpflegeschein" gäbe, wäre das bestimmt toll. Gibt es aber nicht. Und sofern damit Die unbezahlte Freistellung mit Anspruch auf Kinderkrankengeld gemeint ist, so ist die ja unbezahlt und wirkt sich sogar noch positiv auf den Haushalt des Arbeitgebers aus.

Die Vorlage einer Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit ohne Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit mit der Absicht, für seine Abwesenheit Entgeltfortzahlung zu erschleichen, ist Betrug.

...in der Praxis interessiert es niemanden, das ist wichtig ... also wird die Möglichkeit genutzt.

JesuisSVA

Du kannst ja gerne darlegen, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Ich bin gespannt.

Matti101

....Sprachmittlertätigkeiten sind nicht Gegenstand meiner Stellenbeschreibung und meines Arbeitsvertrages, ebenso nicht eingruppierungsrelevant. Sollte der Arbeitgeber zukünftig Sprachmittlertätigkeiten von mir verlangen, werde ich dies auf Honorarbasis anbieten.

Und was will der Arbeitgeber bei Weigerung tun? Bei dem wenigen Personal, was noch da ist, macht sich kein Arbeitgeber mit einem Direktionsrecht unbeliebt und vergrault damit seine Mitarbeiter. Du solltest Deine Philosophie mal etwas lebensnah und an den Gegebenheiten der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ausrichten.... ansonsten wird das hier nur wieder Komik  ;D ;D ;D

JesuisSVA

Wenn die Tätigkeitsänderung nicht eingruppierungsrelevant ist, ist sie regelmäßig durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ich warte immer noch auf eine Darlegung, warum das dem Arbeitgeber entgegen der gefestigten Rechtsprechung des BAG nicht erlaubt sein sollte. Also?

Matti101

...Sprachmittlertätigkeiten sind nicht eingruppierungsrelevant in Bezug auf meine Eingruppierung. In meiner Entgeltgruppe muss ich keine Sprachmittlertätigkeiten erbringen.

JesuisSVA

Das macht lediglich deutlich, dass Du absolut keine Ahnung hast, was eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist oder nicht ist. Und keine Ahnung hast, wo die Grenzen des Direktionsrechtsverlaufen. Und das trotz mehrfachen deutlichen Hinweises.  Ich warte immer noch auf Deine Darlegung, warum und auf welcher Grundlage das Direktionsrecht des Arbeitgebers derart beschränkt sein sollte, wie Du es behauptest und es seine Grenzen nicht etwa vielmehr dort fände, wo es das BAG in seiner jahrzehntelangen und gefestigten Rechtsprechung, nämlich bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung, verortet. Also?