§ 34 Absatz 2 TVöD ("Unkündbarkeit"), verhandelbar?

Begonnen von Tinim, 19.11.2022 13:28

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Tinim

Hallo Zusammen,

im TVÖD ist eine Unkündbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen (Alter, Betriebszugehörigkeit). Ist dies auch verhandelbar für Betriebszugehörige, die die notwendige Betriebszugörigkeit noch nicht erreicht haben?

Sozusagen für besondere Leistungen oder i. S. einer Prämie?

Für Eure Einschätzungen und Tipps danke ich Euch schon einmal.

VG, Tinim
Viele Grüße
Tinim

WasDennNun

Es ist alles verhandelbar, auch das doppelte Gehalt.
Nur warum sollte ein AG das machen?

calmac


Tinim

Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

VG, Tinim
Viele Grüße
Tinim

xirot

Zitat von: calmac in 19.11.2022 19:05
Zudem gibt es keine Unkündbarkeit.

Wortklauberei :D am Ende bedeutet es, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind und nur eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommt. Wer nicht mehr ordentlich, also im Rahmen der Kündigungsfristen, gekündigt werden kann gilt als Unkündbar.

Kat

Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich. Wird bei einem VErwaltungsmenschen eher nicht vorkommen. ABer z.B. einer Krankenschwester (also FAchpersonal) kann durchaus betriebsbedingt gekündigt werden, wenn das Krankenhaus geschlossen wird . Oder einem Koch, wenn die Kantine geschlossen wird.

WasDennNun

Zitat von: Kat in 28.11.2022 15:34
Auch eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich. Wird bei einem VErwaltungsmenschen eher nicht vorkommen. ABer z.B. einer Krankenschwester (also FAchpersonal) kann durchaus betriebsbedingt gekündigt werden, wenn das Krankenhaus geschlossen wird . Oder einem Koch, wenn die Kantine geschlossen wird.
Letzteres ist doch massenhaft in Kliniken passiert.
Outsourcing, Angebot der Übernahme zum neuen Betreiber oder tschüß.
Super Unkündbarkeit!!