Betriebsausflug / Budget

Begonnen von Saddy, 28.11.2022 12:14

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Saddy

Hallo liebes Forum :)

Wir haben in den nächsten Tagen unseren Betriebsausflug und würde hierfür zum Essen in ein Restaurant gehen - im Anschluss (wer möchte) noch Bowling. Durch das Referat gibt es pro Person ein Budget von 20 €. Die Organisatoren des Ausfluges wollen jedoch im Restaurant das wir lediglich ein Teil unserer 20 € verbrauchen und der Rest zum Bowling eingesetzt wird - dies finden wir jedoch nicht in Ordnung! Wir haben bspw. Menschen mit Behinderung im Team oder aber auch macht Bowling nicht jedem Spass, daher wollen die natürlich ihr Budget im Restaurant verbrauchen.

Darf die Orga der Veranstaltung hier einfach Teiles des Budgets zu "umverteilen"? In unseren Augen ist das Bowling dann reine Privatangelegenheit.

Organisator

Von wem kommt denn das Budget? Dienststellenseitig wohl kaum.

JesuisSVA

Zitat von: Saddy in 28.11.2022 12:14
Hallo liebes Forum :)

Wir haben in den nächsten Tagen unseren Betriebsausflug und würde hierfür zum Essen in ein Restaurant gehen - im Anschluss (wer möchte) noch Bowling. Durch das Referat gibt es pro Person ein Budget von 20 €. Die Organisatoren des Ausfluges wollen jedoch im Restaurant das wir lediglich ein Teil unserer 20 € verbrauchen und der Rest zum Bowling eingesetzt wird - dies finden wir jedoch nicht in Ordnung! Wir haben bspw. Menschen mit Behinderung im Team oder aber auch macht Bowling nicht jedem Spass, daher wollen die natürlich ihr Budget im Restaurant verbrauchen.

Darf die Orga der Veranstaltung hier einfach Teiles des Budgets zu "umverteilen"? In unseren Augen ist das Bowling dann reine Privatangelegenheit.
Wie der Arbeitgeber einen Betriebsausflug bezuschusst, ist ihm überlassen.

Zitat von: Organisator in 28.11.2022 12:23
Von wem kommt denn das Budget? Dienststellenseitig wohl kaum.

Warum das denn nicht? Ich kenne nicht wenige Arbeitgeber, die Betriebsausflüge bezuschussen oder die Kosten sogar vollständig übernehmen.

Organisator

Zitat von: JesuisSVA in 28.11.2022 12:24
Warum das denn nicht? Ich kenne nicht wenige Arbeitgeber, die Betriebsausflüge bezuschussen oder die Kosten sogar vollständig übernehmen.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass dies aus Haushaltsgründen nicht erlaubt sei.

Saddy

Also bei uns kommt das Budget von der Stadt und jede Anwesende Person bekommt sozusagen 20 € zum Verzehr - so war es auch jedes Jahr üblich. Dieses Jahr wird jedoch der Ausflug von einigen jüngeren Kollegen organisiert, welche eben nicht bedenken das nicht jeder körperlich befähigt ist zum bowlen. Wir haben bspw. Rollstuhlfahrer etc. im Team und diese sollen jetzt auf ihr Budget verzichten und zum Essen bspw. kein Getränk nehmen?

Leider habe ich bei uns im dienstrechtlichen nichts gefunden wo diese Thematik angeschnitten wird.


JesuisSVA

Wie bereits ausgeführt, ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie er einen Betriebsausflug bezuschusst.

Saddy

Die Organisatoren sind nicht der Arbeitgeber, sie wurden lediglich von der Teamleitung beauftragt dieses Event zu planen - jedoch wurde vom Arbeitgeber oder von der Leitung nicht gesagt dass das mit dem Budget so gemacht werden soll. Ich wollte lediglich wissen ob es hier Richtlinien oder Erfahrungswerte gibt ;)

JesuisSVA

Wie der Arbeitgeber sich intern bei der Entscheidung, wie er einen Betriebsausflug bezuschusst, organisiert, ist ihm ebenso überlassen.

WasDennNun

Zitat von: Saddy in 28.11.2022 12:38
Die Organisatoren sind nicht der Arbeitgeber, sie wurden lediglich von der Teamleitung beauftragt dieses Event zu planen - jedoch wurde vom Arbeitgeber oder von der Leitung nicht gesagt dass das mit dem Budget so gemacht werden soll. Ich wollte lediglich wissen ob es hier Richtlinien oder Erfahrungswerte gibt ;)
Was sagt denn der AG zu dieser Entscheidung seiner von ihm eingesetzten Organisatoren?

Rumo1895

Zitat von: Saddy in 28.11.2022 12:32
Also bei uns kommt das Budget von der Stadt und jede Anwesende Person bekommt sozusagen 20 € zum Verzehr - so war es auch jedes Jahr üblich. Dieses Jahr wird jedoch der Ausflug von einigen jüngeren Kollegen organisiert, welche eben nicht bedenken das nicht jeder körperlich befähigt ist zum bowlen. Wir haben bspw. Rollstuhlfahrer etc. im Team und diese sollen jetzt auf ihr Budget verzichten und zum Essen bspw. kein Getränk nehmen?

Leider habe ich bei uns im dienstrechtlichen nichts gefunden wo diese Thematik angeschnitten wird.



Wieso sollte das dienstrechtlich geregelt sein ? Davon abgesehen dass es durchaus Möglichkeiten für Menschen mit Rollstuhl gibt Bowling zu spielen ist die Frage ja auch wie "befriedigend" die Wahl für alle sein muss. Für eine Schwangere dürfte die Wahl eines Sushirestaurants ähnlich einschränkend sein wie für einen Veganer der Ausflug in die Churrascaria.

Saddy

Wir reden von einer Person die defintiv kein Bowling spielen kann, sonst würde ich nicht fragen. Durch die Mehrheit wurde eben das Restaurant gewählt und nicht das Bowling. Ich sehe schon das ich hier wohl kaum auf sachlichen Austausch hoffen kann :) Thema beendet.

JesuisSVA

Der Austausch war sachlich. Dir gefällt nur das Ergebnis nicht.

WasDennNun

Zitat von: Saddy in 28.11.2022 13:09
Wir reden von einer Person die defintiv kein Bowling spielen kann, sonst würde ich nicht fragen. Durch die Mehrheit wurde eben das Restaurant gewählt und nicht das Bowling. Ich sehe schon das ich hier wohl kaum auf sachlichen Austausch hoffen kann :) Thema beendet.
Die Sachlich Herausgearbeiteten Ergebnisse sind doch die:
Der AG kann nach belieben das Geld verteilen.
Der AG kann nach belieben sich aussuchen, wer das Organisiert und wer über die Verteilung entscheidet.
Wenn einzelnen AN nicht mit Entscheidungen dieser Orga Truppe, die im Auftrag des AGs handelt, einverstanden sind, dann können sie den AG darüber in Kenntnis setzen und hoffen, dass er ihr Anliegen berücksichtigt und sein ORGA Team zurückpfeift.
Also was fehlt dir jetzt an sachlichen Informationen?


Organisator

Zitat von: JesuisSVA in 28.11.2022 12:37
Wie bereits ausgeführt, ist es dem Arbeitgeber überlassen, wie er einen Betriebsausflug bezuschusst.

Hättest Du eine Idee, wie ein Haushälter darauf kommen kann, dass dafür aus rechtlicher Sicht keine Beträge zur Verfügung gestellt werden dürfen, bzw. eine Entgegnung, warum es eben doch so möglich ist?

JesuisSVA

Dazu bräuchte ich ja Kenntnis im Haushaltsrecht aller sechzehn Länder. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Ausgabe keinem bestehenden Titel zugeordnet werden kann, weil dessen Zweckbestimmung zu konkret ist.