Betriebsurlaub Stadttheater TVöD

Begonnen von Riga71, 03.12.2022 13:34

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Riga71

Hallo!
Der Arbeitgeber schreibt (fast) vollständig vor wann der Urlaub genommen werden muss. Einmal im Sommer und im Herbst. Lediglich 3 Tage darf man frei wählen. Begründung lautet, dass zu diesen Zeitpunkten das Theater geschlossen ist. Ist im Arbeitsvertrag so festgehalten.
Ist das rechtlich ok?

Danke.


Wabi Sabi

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Riga71

Also gilt die 3/5 Regelung leider nicht.
Danke.

geigerzaehler

Hallo in die Runde,
bin selbst Orchestermusiker und Personalrat an einem TV-L Theater:
1. Im TVöD sollen die Bühnentechniker Ihren Urlaub in den Theaterferien nehmen. 
2. Im TV-L steht dazu nichts.
Die meisten TVöD Theater gestatten Ihren öDlern aber in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen einen kleinen
Teil des Urlaubs zur freien Verfügung zu nehmen ( manche dieser Vereinbarungen findet man sogar in der google-
Suche).
Es gibt ein frisches Urteil eines LAG´s, das auch Künstler einen individuellen Urlaubsanspruch von (meines Wissens)
13 Tagen haben.
Problemlösung: Die Personalvertretung genehmigt die Theaterferien nur noch für z.B 32 Tage (Kalendertage !
wird bei den künstlerisch Beschäftigten anders definiert).
Für den Rest schliesst die Personalvertretung eine Vereinbarung zum Thema Urlaub ab (möglichst vorher ein
gutes Seminar besuchen - Thema ist echt schwierig)