Unstimmigkeiten bei täglichen Arbeitszeit bei Teilzeit

Begonnen von Chris59, 15.12.2022 09:19

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Chris59

Seit 2 Jahren arbeite ich Teilzeit (4 Tage)  in Bayern in der Kommunalverwaltung. Pro Tag wurde eine Arbeitszeit von 4 x  8,5 Tage zum Ansatz gebracht. Plötzlich beruft sich mein Vorgesetzter darauf, dass lediglich eine Arbeitszeit von 8 Stunden erlaubt ist. Über ein Statement hierzu würde ich mich sehr freuen.

BAT

Was heisst "zum Ansatz"?

Natürlich sind lediglich 8 Stunden täglich an Arbeit erlaubt.

Es sei denn es gibt Ausnahmen... ;)

SVAbackagain

Über das Arbeitsverhältnis selbst würde ich ausschließlich mit dem Arbeitgeber und nie mit subalternem Führungspersonal sprechen. Dieser soll Dur dann zeigen, wo derlei stünde.

Isie

Wie viele Stunden pro Woche hast du vereinbart? Und hast du vereinbart, dass du einen Tag pro Woche arbeitsfrei hast?

flip

Was mit dem AG vereinbart wurde hast du nicht angegeben.
Die maximale werktägliche Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden (§ 3 ArbZG). 10 Stunden pro Tag sind zulässig, wenn dafür über einen Zeitraum von 6 Monaten ein Zeitausgleich gewährt wird. Die Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich  im Durchschnitt ist sicherzustellen.

In deinem Fall also (4Tagex8,5Std)/6Werktage=5,66Stunden/Werktag. Somit werden zumindest die Vorgaben des ArbZG erfüllt.
Da wäre noch viel Luft nach oben.