[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von gerzeb, 30.11.2021 08:53

« vorheriges - nächstes »

was_guckst_du

Zitat von: nero am 20.12.2022 08:18

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nero

Zitat von: was_guckst_du am 20.12.2022 08:56
Zitat von: nero am 20.12.2022 08:18

Von Entschädigungen von Jahren vor 2022 für 2 Kinder hat auch noch keiner was vernommen, oder?


...Entschädigungen wegen falscher Familienplanung??? ;D

Nein, der Besoldungsgesetzgeber in NRW hat für die Jahre ab 2022 offesnichtlich eingestanden, dass die Besoldung bei 2, teilweise auch mit einem Kind zu niedrig ist. Aus meiner Sicht nur schwer argumentierbar, dass die Besoldung in den Jahren vor 2022 nicht zu niedrig ist.

was_guckst_du

...dass muss dann im Rahmen der (hoffentlich) regelmäßig eingelegten Widersprüche geklärt werden...hier ist aber wohl eher nicht mit zügigen Entscheidung zu rechnen sondern wieder mal viel Geduld angesagt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nero

Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

was_guckst_du

Zitat von: nero am 20.12.2022 09:47
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

..Nein
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rentenonkel

Zitat von: nero am 20.12.2022 09:47
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Ja, die Verfahren sind bis auf weiteres ruhend zu stellen.

was_guckst_du

...der Besoldungsgesetzgeber hat mit diesen Widersprüchen rein gar nichts am Hut...der Besoldungsgesetzgeber in NRW ist der Landtag mit seinen Abgeordneten...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

uw147

Zitat von: nero am 20.12.2022 09:47
Widersprüche wurden in meinem Fall eingelegt. Um meine Frage zu konrektisieren: Gibt es eine aktuelle Aussage, wie der Besoldungsgesetzgeber mit diesen Widersprüchen insbesondere bei Besoldungsempfänger mit mind. einem Kind verfahren möchte?

Irgendwoher kam die Aussage, dass die Landesregierung das Urteil zur Bremer Besoldung abwarten will, bevor es eine Entscheidung für die Jahre vor 2022 gibt. (Nr. 44: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html;jsessionid=0A2993CB27C6263728032DEB26D2E506.1_cid506)

BerndStromberg

Dann kann die Regierung ja ihre Haushaltsprobleme wieder auf die Beamtenbesoldung schieben, zumindest die Grünen werden sich noch daran erinnern, wie das geht. Nach der letzten höchstrichterlichen Klatsche unter Kraft gab es eine Haushaltssperre und erstmal nur noch Leitungswasser in der Staatskanzlei  ;)

https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article131234129/NRW-zu-arm-fuer-Kaffee-Saft-und-Kekse.html

NWB

Ach ja, das waren noch Zeiten. Ich sage nur: "starke Schultern"

rundmc87

Hallo, vielen Dank erstmal im Voraus für die Rückantwort.

Kurze Frage zu dem Familienzuschlag.

A12/ Mietenstufe 2 (verheiratet + 1 Kind) = 289,70€ bekomme ich zusätzlich brutto

Bei 2 Kindern = Stufe 3 = 777,20

Ab 3 Kindern werden es dann 834,68? Oder addiert man die 777,20+ 834,68?

sherlock

Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.

Tagelöhner

Zitat von: sherlock am 03.01.2023 19:43
Die 829,75 für das dritte Kinde bekommt man zusätzlich. Einfach mal den Rechner hier durchrechnen lassen.

Das ist ja mehr als der Gehaltszuwachs eines Tarifbeschäftigten in der Entgeltgruppe E10 beim Aufrücken von Stufe 1 - 6, bzw. 15 Jahre geleisteter Arbeit. Wie krank ist das denn, Prämie fürs Einzipfeln, absoluter Wahnsinn. ;D
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

NWB

Der Wahnsinn liegt darin, dass dieser Betrag nur über Familienzuschläge zustande kommt, weil die verfassungsmäßig gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu teuer war.

was_guckst_du

...Beamte sind eben immer im Dienst...auch beim Einzipfeln 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen