Nach Elternzeit Herabgruppierung möglich?

Begonnen von MoinMoin, 20.12.2022 07:24

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SVAbackagain

Wobei es für die Anfechtung wegen Irrtums keine Erfolgsgarantie gibt.

Tagelöhner

Und inwiefern kommen hier noch geschaffene Vertrauenstatbestände bei der Eingruppierung ins Spiel? Der Arbeitnehmer hat ja einen Anspruch auf eine Beschäftigung im Rahmen seiner bisherigen Entgeltgruppe, aber beide Parteien sind sich vielleicht einig in ihrem Handeln der neu auszuübenden Tätigkeiten, Arbeitnehmer A möchte sich jedoch gegen ein möglicherweise in der Zukunft doch noch stattfindenden listigen Schachzug des Arbeitgebers zur Herabgruppierung absichern?

Langsam wird's vor lauter Fiktion lustig... ;D
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

SVAbackagain

Was für Vertrauenstatbestände? Ohne wiederholte Eingruppierungsmitteilung bspw. im Zuge einer Überleitung begründet die bloße Beschäftigung gegen eine bestimmte Bezahlung hinsichtlich der Eingruppierung ja eben keine.

Tagelöhner

An der Stelle bin ich juristisch schon lange nicht mehr sattelfest, daher frage ich. Im Arbeitsrecht gibt es aber meines Wissens nach Faktoren, die Vertrauenstatbestände schaffen.

Nehmen wir an Arbeitnehmer A arbeitet schon seit 8 Jahren beim gleichen Arbeitgeber, in seinem Arbeitsvertrag steht ausdrücklich EG X (auch wenn es sich dabei nur um die deklaratorische Angabe einer Standardvertragsvorlage handelt) und der Arbeitgeber lässt ihm seit jeher Entgelt nach EG X zukommen. Warum sollte es dem Arbeitnehmer also zumutbar sein, eine Herabgruppierung nach dieser Zeit hinnehmen zu müssen, wenn der Arbeitgeber schlicht meint seine Arbeitgeberprobleme auf Kosten von Arbeitnehmer A zu lösen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ArbG in so einem konstruierten Fall nicht arbeitnehmerfreundlich urteilt. Außer Arbeitnehmer A erklärt natürlich schriftlich, dass er sich mit den neuen geringerwertigeren Tätigkeit einverstanden erklärt. Dann werden vermutlich auch einem ArbG die Hände gebunden sein.


Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

SVAbackagain

Das BAG hat doch in gefestigter Rechtsprechung die Weichen entsprechend gestellt: wiederholte Eingruppierungsmitteilung (bspw. bei Einstellung und bei Überleitung) begründen einen Vertrauenstatbestand, jahrzehntelange irrige Gehaltszahlung mit lediglich einmaliger Eingruppierungsmitteilung nicht.

MoinMoin

Zählt da die Mitteilung in welcher EG und Stufe man ist, die auf einigen Gehaltsmitteilungen steht, als wiederholte Eingruppierungsmitteilung?

SVAbackagain