Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme

Begonnen von Kido2911, 21.12.2022 07:01

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Kido2911

Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?

SVAbackagain

Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.

Kido2911


WasDennNun

Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen

E15TVL

Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.