Lehrer/ Höhergruppierung E11/4 zu E13

Begonnen von Maja123, 21.12.2022 20:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Maja123

Hallo,

ich frage mich z. Zt. wie sinnvoll ein Laufbahnwechsel E11/4 zu E13 wäre.
Normalerweise wäre man damit in E13/3 gerutscht.
Aber durch die nun stufenweise Angleichung zu E13 für alle Lehrer bis 2026 in NRW (jedes Jahr eine Zulage von weiteren 115,- Euro) müsste das doch aufgehoben sein, oder?
Denn dadurch hätte man  ja in 13/3 sogar weniger als in 11/4 mit Angleichungszulage.

Kennt sich jemand damit aus?

SVAbackagain

Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder Laufbahnen noch Laufbahnwechsel.

Maja123

Also ich kenne einige, die als Tarifbeschäftigte einen Laufbahnwechsel E11/13 hinter sich haben.

SVAbackagain

Zitat von: SVAbackagain in 21.12.2022 20:54
Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder Laufbahnen noch Laufbahnwechsel.

WasDennNun

Zitat von: Maja123 in 21.12.2022 21:52
Also ich kenne einige, die als Tarifbeschäftigte einen Laufbahnwechsel E11/13 hinter sich haben.
Das nennt man Höhergruppierung, die aufgrund von Tätigkeitsänderung passiert.
Laufbahnen gibt es maximal bei Beamten.

calmac

Es handelt sich bestimmt um einen Sek II Kollegen, der auf einer Stelle der Sek I an einer Gesamtschule geführt wird.

Die Frage wäre, wie wahrscheinlich ist es, dass hier ein Wechsel stattfände?



Maja123

Genau, die Stelle wäre da, ich müsste mich nur bewerben.
Und frage mich deshalb, ob das finanziell überhaupt Sinn machen würde? Wenn ich in dadurch zurück in Erfahrungsstufe 3 käme, wäre es finanziell sogar ungünstig.

Winni

Hallo, ich habe mal den Rechner bemüht. Da mit weitere Informationen fehlen unter folgenden Bedingungen:
StKl 1, keine Kinder, nicht in einer Religionsgemeinschaft, alles ab 2023...
E11/4 : 2798 € netto
E13/3 : 2859

Also E13/3 ergibt 61 Euronen mehr. Alles netto versteht sich. Was bringen denn 115 Euronen brutto unterm Strich?

calmac

Besteht die Absicht, in nächster Zeit sich auf eine A14/E14 Stelle zu bewerben?

Maja123

@ Winni wenn man die Jahressonderzahlung und die Angleichungszulage dazurechnet, hat de facto in E13/3 weniger Jahresgehalt als in E11/4. (E11 über 60.000, E13 unter 60.000).

Maja123

@ calmac: wenn ich das wüsste, bewerben wollen und bekommen sind ja auch nochmal zwei verschiedene Schuhe ....

Winni

Zitat von: Maja123 in 26.12.2022 10:51
@ Winni wenn man die Jahressonderzahlung und die Angleichungszulage dazurechnet, hat de facto in E13/3 weniger Jahresgehalt als in E11/4. (E11 über 60.000, E13 unter 60.000).

Also... Bei E11/4 Stkl. I ohne Kind sagt der Rechner  35559,57
Bie E13/3 StKl I ohne Kind sagt der Rechner 35274,28
Das macht dann bei E13/3 netto im Jahr 285,29

Und welche Angleichungszulage handelt es sich? Wo steht das? Die gibt es z. B. in Ni im Lehrer-Beruf, wenn man Angestellte Lehrkraft ist, jedenfalls nicht.
Welches Bundesland?

Maja123

Im Bundesland NRW gibt es eine monatliche Angleichungszulage von 115,- Euro.

calmac

Leider ist es je nach Regierungsbezirk so, dass man auch als angestellter Lehrer auf einer Sek II Planstelle geführt werden muss, um sich auf eine E14 Stelle bewerben zu können.
Auch, wenn dies den Eingruppierungsrichtlinien nicht entspricht. 

Bezüglich Beförderung/Höhergruppierung: Man muss Werbung für sich machen und seine Intentionen der Schulleitung klar machen.
Bei uns werden alle, die wollen und die eine entsprechende Leistung zeigen, befördert / höhergruppiert.

SVAbackagain

Was für ,,Eingruppierungsrichtlinien"?