"Tarifentgelt ist die unterste Grenze, auf die man einen Rechtsanspruch hat"...

Begonnen von Elke1980, 30.12.2022 20:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hain

Moin,

wer sich mit dem Thema des Spannungsfeldes Vergütung, Haushalts- und Strafrecht beschäftigen will, findet in dem Aufsatz https://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/personen/abteilung1/latzel/schriftenverzeichnis/cl2017-2.pdf einige Ansatzpunkte.

Grüße Hain

WasDennNun

Zitat von: Fragmon in 02.01.2023 08:33
Es ist eine interessante Frage, ob das Wirtschaftlichkeitsgebot bzw. das Gebot des sparsamen Einsatz von öffentlichen Geldern der öffentlichen Hand, eine übertariflichen "Eingruppierung" (Vergütung) im Wege stehen würde.
ist doch kaufmännisch darstellbar, wenn man ansatzweise beziffern kann, was der nicht besetzte Arbeitsplatz für Kosten verursacht.
Zumindest habe ich so der Leitungsebene deutlich machen können, dass förderliche Zeiten und Zulage 16.5 günstiger ist, als nicht besetzen.
Und den Personaler ausreichend "Angst" gemacht, dass sie die Verantwortung für den Schaden bei Nichtbesetzung angekreidet bekommen.
An Übertariflich musst ich bisher nicht ran, weil bisher dann mit diesen Mitteln (Einstieg mit Entgelt der Stufe 3 für Berufsanfänger, förderliche Zeiten komplett anerkennen für Ältere) wir die Posten bisher besetzen konnten.
Es kann aber sein, dass hier und da übertariflich bezahlt wird, weil ein Eingruppierungsirrtum vorliegt.

Isie

Zitat von: WasDennNun in 02.01.2023 10:34

An Übertariflich musst ich bisher nicht ran, weil bisher dann mit diesen Mitteln (Einstieg mit Entgelt der Stufe 3 für Berufsanfänger, förderliche Zeiten komplett anerkennen für Ältere) wir die Posten bisher besetzen konnten.
Es kann aber sein, dass hier und da übertariflich bezahlt wird, weil ein Eingruppierungsirrtum vorliegt.

Wie hoch sind denn die Hürden bei euch für eine übertarifliche Bezahlung? Ist die Personalstelle dazu berechtigt oder muss die Zustimmung einer anderen Stelle eingeholt werden?

WasDennNun

Zitat von: Isie in 02.01.2023 12:16
Zitat von: WasDennNun in 02.01.2023 10:34

An Übertariflich musst ich bisher nicht ran, weil bisher dann mit diesen Mitteln (Einstieg mit Entgelt der Stufe 3 für Berufsanfänger, förderliche Zeiten komplett anerkennen für Ältere) wir die Posten bisher besetzen konnten.
Es kann aber sein, dass hier und da übertariflich bezahlt wird, weil ein Eingruppierungsirrtum vorliegt.

Wie hoch sind denn die Hürden bei euch für eine übertarifliche Bezahlung? Ist die Personalstelle dazu berechtigt oder muss die Zustimmung einer anderen Stelle eingeholt werden?
Niedersachsen  ;) da kennst du ja den Weg.
förderliche Zeiten dürfen die Dienststellen selbst entscheiden.
Zulage 16.5 und übertariflich muss FM ihre Tube Senf aufmachen.

Isie

Stimmt, dort kenne ich den Weg. Und ich finde ihn recht steinig. Aber leider bleiben auch die nicht so steinigen tariflichen Möglichkeiten oft ungenutzt, obwohl sie eigentlich eine Wertschätzung und ein Anreiz für die Leistungsträger sein könnten.

Elke1980

Weiß denn jemand, ob es in NRW besondere Hürden dieser Art gibt?

Fragmon

Es wird in den Landeshaushaltsgesetzen verankert sein.

In Sachsen:
§40 SäHO
Der Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, der Abschluss von Tarifverträgen und die Gewährung von über- oder außertariflichen Leistungen sowie die Festsetzung oder Änderung von Entgelten für Verwaltungsleistungen bedürfen der Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen, wenn diese Regelungen zu Einnahmeminderungen oder zu zusätzlichen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren führen können.

In NRW
§40 LHO
(1) Der Erlass von Verwaltungsvorschriften, der Abschluss von Tarifverträgen und die Gewährung von über- oder außertariflichen Leistungen sowie die Festsetzung oder Änderung von Entgelten für Verwaltungsleistungen bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums, wenn diese Regelungen zu Einnahmeminderungen oder zu zusätzlichen Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr oder in künftigen Haushaltsjahren führen können.

WasDennNun

Zitat von: Fragmon in 03.01.2023 09:20
Es wird in den Landeshaushaltsgesetzen verankert sein.
und in den Durchführungsrichtlinien, was die nicht über/außertariflichen Dinge wie förderliche Zeiten/§16.5 angeht.