Rente mit 63 und weiterarbeiten

Begonnen von Bernd47, 16.11.2022 20:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Koschte

Also, dann kündige ich erst zum Ende März 2027 und beziehe noch einen Monat Geld. Neben der Rente. Arbeiten muss man ja nicht unbedingt, vielleicht ist noch Rest Urlaub oder man wird kränklich.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Rentenonkel

Zitat von: Koschte am 27.12.2022 19:44
Also, dann kündige ich erst zum Ende März 2027 und beziehe noch einen Monat Geld. Neben der Rente. Arbeiten muss man ja nicht unbedingt, vielleicht ist noch Rest Urlaub oder man wird kränklich.

Die Alternative dazu wäre ein ATZ Vertrag vom 01.03.2024 - 28.02.2030, aufgeteilt in

Arbeitsphase: 01.03.2024 - 28.02.2027
Ruhephase: 01.03.2027 - 28.02.2030

Vorteil:

Während der gesamten Dauer werden 90 % der Beiräge eingezahlt
Man hat keine Abschläge, wenn man tatsächlich die Rente in Anspruch nimmt und somit ein Leben lang deutlich höhere Einkünfte
Während der Ruhephase ist das Einkommen oft in ähnlicher Größenordnung wie die gekürzten Renten, die man alternativ ohne ATZ ab 03/2027 bekommen würde
Der Zeitpunkt, in dem man aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet, ist derselbe

Nachteil:
Während der Arbeitsphase hat man schon weniger Geld
wenn man in der Arbeitsphase mehr als 6 Wochen krank wird ist das Krankengeld oft sehr niedrig
Die Aufstockung der ATZ unterliegt dem Progressionsvorbehalt
Man muss mit dem AG klären, ob eine solche ATZ Regelung möglich ist

Bernd47

Eine spannende Frage beim der "Rente mit 63 und weiterarbeiten" ist das Thema Krankenversicherung und Krankengeld. Kennt da jemand die genauen Regelungen? Gehört habe ich, dass man nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld auf den Lohn erhält, wenn man Vollrentner ist. Bei einer Teilrente (und sei es 99%) soll das Krankengeld aber gezahlt werden.
Für mich stellt sich 2023 die Frage, beantrage ich eine Vollrente mit 63, um auch eine Betriebsrente beziehen zu können oder beantrage ich eine 99% Teilrente und verzichte bis zur Vollrente auf die Betriebsrente? Wie könnte man den Verlust des Krankengeldes eventuell durch eine Versicherung abfangen? Dabei müsste ich zumindest die Differenz zwischen der Rente und dem Nettolohn (ca. EUR 1.500,-) absichern.

dregonfleischer

es lohnt sich nur in den wenigsten Fällen da man ja in Steuerklasse 6 dann kommt

WasDennNun

Und weswegen, die Steuern nach der JE erhöhen sich da durch doch nicht, oder?

Rentenonkel

Zitat von: Bernd47 am 30.12.2022 17:23
Eine spannende Frage beim der "Rente mit 63 und weiterarbeiten" ist das Thema Krankenversicherung und Krankengeld. Kennt da jemand die genauen Regelungen? Gehört habe ich, dass man nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld auf den Lohn erhält, wenn man Vollrentner ist. Bei einer Teilrente (und sei es 99%) soll das Krankengeld aber gezahlt werden.
Für mich stellt sich 2023 die Frage, beantrage ich eine Vollrente mit 63, um auch eine Betriebsrente beziehen zu können oder beantrage ich eine 99% Teilrente und verzichte bis zur Vollrente auf die Betriebsrente? Wie könnte man den Verlust des Krankengeldes eventuell durch eine Versicherung abfangen? Dabei müsste ich zumindest die Differenz zwischen der Rente und dem Nettolohn (ca. EUR 1.500,-) absichern.

Grundsätzlich konnte die Krankenkasse beim Bezug von Krankengeld die Rentner bei Bezug einer Teilrente bisher die Versicherten auffordern, eine Vollrente zu beantragen. Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht nach, durfte die KK das Krankengeld einstellen. Diese Regelung wurde zum 01.01.2023 gestrichen, da ja ab diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenze wegfällt. Somit geht der Gesetzgeber davon aus, dass niemand mehr eine Teilrente beziehen wird.

Es bedarf sicherlich noch der Abstimmung der Spitzenverband der Krankenkasse, um Deine Frage abschließend zu beantworten. Jedenfalls ist der (teilweise) Verzicht auf eine Sozialleistung unzulässig, wenn der alleinige oder überwiegende Verzicht nur darauf abzielt, eine anderen Sozialleistungsträger zu belasten. Es ist daher durchaus denkbar, dass ab dem 01.01.2023 ein Verzicht auf 1 % der Rente nicht automatisch dazu führt, dass eine Anspruch auf Krankengeld neben der Altersteilrente besteht. Zumindest lässt die Begründung des Gesetzgebers für den Wegfall der obigen Vorschrift diese Schlussfolgerung zu.

Die Differenz dürfte übrigens geringer sein, da das Krankengeld nur etwa 80 % des bisherigen Nettoeinkommens beträgt und das Delta daher nur in etwa die Summe aus Altersvollrente plus Betriebsrente zu den 80 % sein dürfte.

Es gibt diverse private Versicherungen, die das abdecken. Meistens arbeiten auch die gesetzlichen Krankenversicherungen mit privaten Partnern zusammen und man bekommt als Mitglied der gesetzlichen Versicherung dort Sonderkonditionen. Einfach mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen.

Bernd47

In den FAQ der Deutschen Rentenversicherung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man weiterhin eine Teilrente zwischen 10-99% beziehen kann. Krankenkassen sagen eindeutig, dass das Krankengeld bei Vollrente wegfällt, nicht bei einer Teilrente.
Versicherungen bieten natürlich Krankentagegeldversicherungen an, in der Regel aber nur bis zur Rente. Welche Versicherungen sind gemeint, die das von mir beschriebene Delta absichern könnten? Ich habe da bisher nichts gefunden.

Faunus

Zitat von: Rentenonkel am 28.12.2022 08:22
Die Alternative dazu wäre ein ATZ Vertrag vom 01.03.2024 - 28.02.2030, aufgeteilt in

Arbeitsphase: 01.03.2024 - 28.02.2027
Ruhephase: 01.03.2027 - 28.02.2030

Vorteil:

Während der gesamten Dauer werden 90 % der Beiräge eingezahlt


Im TV-L ist die ATZ für TB vor mehr als 10 Jahren ersatzlos gestrichen worden - oder überlese ich diese wegen dem Sabbatical?

Ozymandias

ZitatJedenfalls ist der (teilweise) Verzicht auf eine Sozialleistung unzulässig, wenn der alleinige oder überwiegende Verzicht nur darauf abzielt, eine anderen Sozialleistungsträger zu belasten.

Eine Teilrente von 99 oder auch 99,99% ist kein Verzicht, sondern ein zulässiges Gestaltungsmittel. Jedenfalls bislang und wird bei manchen Leuten angewandt, um in der Familienversicherung zu bleiben.

Die Wahl der Teilrente ist kein Verzicht nach § 46 SGB I, jedenfalls bislang.

Rentenonkel

Zitat von: Bernd47 am 02.01.2023 19:56
In den FAQ der Deutschen Rentenversicherung zum Wegfall der Hinzuverdienstgrenze wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man weiterhin eine Teilrente zwischen 10-99% beziehen kann. Krankenkassen sagen eindeutig, dass das Krankengeld bei Vollrente wegfällt, nicht bei einer Teilrente.

Ich beziehe mich auf folgendes Gesetz:

§ 51 Abs. 1a SGB V bis 31.12.2022 "Beziehen Versicherte eine Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist absehbar, dass die Hinzuverdienstgrenze nach § 34 Absatz 2 des Sechsten Buches nicht überschritten wird, so kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer die Versicherten einen Antrag nach § 34 Absatz 3e des Sechsten Buches zu stellen haben."

Diese Vorschrift ist zum 01.01.2023 ersatzlos weggefallen, da der § 34 Abs. 3e SGB VI ebenfalls weggefallen ist.

Da diese Vorschrift sehr neu ist und erst im letztem Atemzug quasi mit eingeführt wurde, haben sich die Spitzenverbände der Krankenkasse mit dieser Thematik bisher nicht auseinandergesetzt. Die bisherigen Aussagen und online zur Verfügung gestellten Unterlagen (FAQ) beziehen sich daher auf die gesetzlichen Regelungen bis 31.12.2022.

Ich sage ja nicht, dass die Krankenkassen zwingend Ihre Rechtsauffassung ändern werden. Diese Frage muss allerdings noch in den Gremien der Spitzenverbände der Krankenkassen abgestimmt werden.

Rentenonkel

Zitat von: Bernd47 am 02.01.2023 19:56
Versicherungen bieten natürlich Krankentagegeldversicherungen an, in der Regel aber nur bis zur Rente. Welche Versicherungen sind gemeint, die das von mir beschriebene Delta absichern könnten? Ich habe da bisher nichts gefunden.

In der Regel bieten die privaten Krankenversicherungen eine Krankengeldtageversicherung entweder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder dem Bezug einer Altersvollrente an. Wenn es tatsächlich nur eine Altersteilrente wird, wäre das aus meiner Sicht möglich, bei einer der zahlreichen und nahmhaften privaten KV eine solche abzuschließen.