Wechsel vom Beschäftigten in ein Beamtenverhätnis

Begonnen von janosch, 12.01.2023 15:45

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janosch

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komische Anfrage ins Forum...
Ich bin seit ca. 20 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis  in E10.
Eine Ausbildung habe ich als Beamter im mittleren Dienst abgeschlossen, danach bin ich in ein Beschäftigungsverhältnis als Beschäftigter.
Vor ca. 10 Jahren habe ich noch den A 2 Lehrgang gemacht.
Nun  meine Frage:
Könnte ich wieder zurück in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Ich würde ja somit in A9 kommen mit Stufe 0 oder?
Welche Voraussetzungen würde es dazu sonst noch benötigen?

Vielen Dank schon jetzt für das Feedback.
:)

Schokobon


janosch


Bastel

Du würdest bei einer Verbeamtung vermutlich ins Eingangsamt des mD  kommen.

janosch



janosch


Organisator

A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.

janosch

ich finde dies

Anhebung der Eingangsämter mD/gD

Die Eingangsämter des mittleren Dienstes sollen ab 01.12.2022 von A7 auf A8 angehoben werden. Der Einstieg in den gehobenen Dienst soll künftig in A10 bei den nichttechnischen und in A11 bei den technischen Laufbahnen erfolgen. Die Ämter dazwischen werden alle entsprechend angehoben. Auch die Verzahnungsämter mD/gD mit den Amtszulagen. Dies ist ein grundsätzlich positives und von ver.di begrüßtes Vorhaben.
Dennoch drängen sich hierzu Fragen auf: So stellt sich für ver.di die Frage, warum nicht gleich eine Gleichstellung der nichttechnischen mit den technischen Laufbahnen angestrebt wurde. Die Komplexität von Rechtsvorschriften und –verfahren sowie auch die gestiegene Anforderungshaltung durch Bürgerinnen und Bürger an Verwaltung haben zugenommen und würden dies rechtfertigen. Unglücklich ist auch, dass die Stellenhebungen bei A11 enden. Dies löst insbesondere Irritationen aus und bringt das Stellengefüge, gerade auch in Kommunalverwaltungen, unter Druck.

Streichung von Erfahrungsstufen

FearOfTheDuck

Wo findest du dies?

Solange solche Diskussionen nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, gilt das, was Organisator schrieb.


FearOfTheDuck

Interessant. Sofern das LBesGBW auf dich Anwendung finden würde, könnte es tatsächlich die A8 sein.

brian

Zitat von: Organisator in 12.01.2023 17:19
A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.

Kommt drauf an. In Niedersachsen ist der AII auch Aufstiegslehrgang in den geh. Dienst.  Ist also unterschiedlich in den Bundesländern.

Organisator

Zitat von: brian in 13.01.2023 07:42
Zitat von: Organisator in 12.01.2023 17:19
A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.

Kommt drauf an. In Niedersachsen ist der AII auch Aufstiegslehrgang in den geh. Dienst.  Ist also unterschiedlich in den Bundesländern.

Der TE hat sich bisher nicht geäußert, in welchem Bundesland er arbeitet. Von daher ist das alles Spekulation und es bleibt bei meinen grundsätzlich zutreffenden Aussagen.