Mehrarbeit?

Begonnen von AndreasHL, 15.01.2023 09:21

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AndreasHL

Hallo,

Dienststelle A (Landesverwaltung) ist hoffnungslos versackt. Dienststelle B soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen. Das ist schon einmal der Fall. Da das freiwillig war, gab es ein ziemlich knappes Dankeschön, das war's.

Um nicht wieder so kalt und knapp abgespeist zu werden, welche Möglichkeiten bestehen, für geleistete Zusatzarbeit zumindest einen Freizeitausgleich zu bekommen?

Kann der Dienstherr die Zusatzarbeit anordnen? Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.

Betr. ein Bundesland im Norden.

Viele Grüße

Andreas








Kann

FearOfTheDuck


Wieso sollte man sich das offensichtliche organisatorische Versagen des AG zu Eigen machen? Und wieso sollte man mehr als ein "knappes Dankeschön" dafür erwarten, wenn man dies freiwillig tut?

SVAbackagain

Wieso ,,AG"? Im Sachverhalt geht es um einen Dienstherrn.

FearOfTheDuck

Du hast natürlich recht.

Müsste man dann sagen, die Frage nach der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs sei obsolet, da hier bei Beamten ein rechtlicher Anspruch entsteht oder eben nicht?

Schmitti

Ich hab da zwei Verständnisfragen zum Sachverhalt:
Zitat von: AndreasHL in 15.01.2023 09:21
...soll -möglichst freiwillig- Zusatzaufgaben übernehmen...
Hä?

Zitat von: AndreasHL in 15.01.2023 09:21Die Zusatzarbeit wird während der normalen Dienstzeit geleistet, es fallen keine Überstunden an. Man arbeitet halt etwas länger. Gleitende Arbeitszeit eben.
Hä?


Isie

Und was sind deine Fragen?

Wenn die zusätzliche Tätigkeit angeordnet würde, fiele dies unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch entstehende Überstunden wären ggf. nach Maßgabe der geltenden Vorschriften abzugelten. Wenn die Tätigkeit freiwillig übernommen wird, also Überstunden nicht angeordnet sind, gibt es auch keinen finanziellen Ausgleich. Soweit ein Gleitzeitguthaben entsteht, wird es eben irgendwann abgebummelt. Sofern das trotz der zusätzlichen Tätigkeit möglich ist, sehe ich kein Problem.

SVAbackagain

Im Sachverhalt gibt es keinen Arbeitgeber. Es wurde ein Dienstherr geschildert.

Der Obelix

§ 7 Abs.7 und Absatz 8 TV-L wäre hier eine Idee.......

brian


NWB

wir reden nämlich von Dienstherren und nicht von Arbeitgebern, wie unlängst und mehrfach erwähnt wurde