Welche Entgeltgruppe TVV?

Begonnen von spawn2020, 17.01.2023 15:33

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spawn2020

Hallo,

in welcher Entgeltgruppe findet man sich im TVV wieder mit folgenden Aufgaben Bereichen bei einem Energieversorger? Betriebszugehörigkeit länger als 10 Jahre.

- EEG KWKG Abrechnung und Verwaltung (Anlegen im System, Weitermelden usw.), Meldungen an ÜNB/BNetzA
- Pflege und Überwachung Marktstammdatenregister
- Bilanzierung Strom und Gas (EDM)
- Überwachung Zählerfernauslesung (EDM)
- Mehr- und Mindermengen Abrechnung Strom und Gas
- Redispatch 2.0
- Datenzusammenführung und Bereitstellung für Energieflussrechnung

Gibt es hier im Forum User, die ebenfalls diese Tätigkeiten ausüben und können aus Erfahrung sprechen?

Danke,
spawn2020

SVAbackagain


spawn2020

Aber mit welcher Begründung? Das sind alles Aufgaben, die nicht mal eben ein normaler Sachbearbeiter machen kann, der nur für Kundenverträge z.B. zuständig ist.

SVAbackagain

Mit der Begründung, dass die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 5 erfüllt sind und nicht die einer höheren Entgeltgruppe.

spawn2020

Sehe ich aber eigentlich nicht so, was muss man dann als Aufgabenbereiche haben für EG 7 z.B.?

WasDennNun

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 15:50
Sehe ich aber eigentlich nicht so, was muss man dann als Aufgabenbereiche haben für EG 7 z.B.?
Steht da doch niedergeschrieben.
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-v?idf=01.01.2019

Entgeltgruppe 6
6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1, die besonders hochwertige oder
besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben
(Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit.)

oder bin ich da im falschem TV?

SVAbackagain

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 15:50
Sehe ich aber eigentlich nicht so, was muss man dann als Aufgabenbereiche haben für EG 7 z.B.?
Nun, Du kannst gerne darlegen, inwiefern die geschilderte Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllte. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse, aber keine selbständigen Leistungen erfordert. Für die Entgeltgruppe 7 bedürfte es besonders hochwertiger oder besonders vielseitiger Tätigkeiten, die besondere Spezialkenntnisse erfordern oder einer Tätigkeit, die neben gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen auch noch selbständige Leistungen erforderte.

spawn2020

Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse? Des Weiteren wird alles in selbstständiger und eigenverantwortlicher Leistung erbracht.

Bei EG 9 steht z.B. "Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer"

Im Bereich EEG werden auch monatlich Sonderkunden abgerechnet (Anlagenleistung >100 kWp).

Schmitti

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05
Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse?
Warum sollte es?

spawn2020

Zitat von: Schmitti am 17.01.2023 16:06
Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05
Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse?
Warum sollte es?

Was ist denn dann unter Spezialkenntnisse zu verstehen bzw. welche Arbeiten sind selbstständige Leistungen?

Oder Beschreibung EG 10 "Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen"

Was genau ist denn damit gemeint, wenn nicht die Abrechnung, Pflege, Meldung an ÜNB/BNetzA, Überwachung der Mengen/Lastgänge usw.

Organisator

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05
Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse? Des Weiteren wird alles in selbstständiger und eigenverantwortlicher Leistung erbracht.

Sicher, dass dir der Begriff "selbständige Leistungen" im tariflichen Sinne bekannt ist?

SVAbackagain

Mutmaßlich nicht. Es herrscht ja auch völlige Ahnungslosigkeit hinsichtlich der übrigen unbestimmten Rechtsbegriffe und auch eine amüsante Unkenntnis darüber, was eine Energieerzeugungsanlage ist.

Die nähere Kenntnis des EEG erfüllt die Anforderung gründlicher Fachkenntnisse und somit Entgeltgruppe 4.

Selbständige Leistungen sind solche, die relevante Ermessens- und Entscheidungsspielräume beinhalten. Spezialkenntnisse sind solche, die selten vorkommen, nicht verbreitet sind und sich erheblich aus solchen herausheben, die gründliche Fachkenntnisse sind. Energieerzeugungsanlagen sind Kraftwerke, diese eigenverantwortlich zu überwachen ist Entgeltgruppe 10.

WasDennNun

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05
Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse?
Ich würde mal sagen, es ist für jemanden der in dem Bereich arbeitet Allgemeinwissen bzw. Grundlage.

WasDennNun

Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:09
Oder Beschreibung EG 10 "Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen"
Also wenn du deine PV Anlage selber und alleine überwachst ::) >:( ;D

spawn2020

"Selbständige Leistungen sind solche, die relevante Ermessens- und Entscheidungsspielräume beinhalten."

Die da wären bei einem Energieversorger?