Höhergruppierung und Versetzung in eine andere Behörde

Begonnen von Andre4s, 16.01.2023 16:28

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Andre4s

Hallo Zusammen,

ich möchte mich auf eine neue Stelle (EG12) bei einer anderen Behörde bewerben. Aktuell bin ich auch beim Land in der Entgeltgruppe 11, Stufe 3 eingruppiert. Bei beiden Behörden gilt der TV-L, daher ist die Frage, ob bei einer Höhergruppierung der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt werden muss, oder ein Änderungsvertrag abgeschlossen wird.

Wie läuft das mit der Probezeit in der neuen Behörde? Gilt wie bei Neuverträgen eine Probezeit von 6 Monaten?

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Viele Grüße
Andreas

Johann

Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.

Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).

SVAbackagain

Hinsichtlich der Probezeit ist diese in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L ohnehin ohne jede Wirkung.

Andre4s


HamburgerJung

Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.


Zitat von: Johann in 16.01.2023 16:31
Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.

Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).

SVAbackagain

Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.

HamburgerJung

Zitat von: SVAbackagain in 17.01.2023 20:07
Nein. Du solltest Dir Dinge von Leuten erklären lassen, die über hinreichend Intellekt und das erforderliche Wissen verfügen.

Alles klar :D Danke.
Das aber die Stufenlaufzeit quasi genullt wird stimmt aber?
Ich meine damit wenn man z.B. einen Monat vor Stufenanstieg wechselt.

SVAbackagain

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

WasDennNun

Zitat von: HamburgerJung in 17.01.2023 19:57
Wird er nicht in Stufe 2 landen?
So wurde mir das immer erklärt.


Zitat von: Johann in 16.01.2023 16:31
Solange es beides Landesbehörden des selben Bundeslandes sind, wird dein Arbeitsvertrag fortgesetzt, als hättest du dich in deiner Behörde auf eine andere Stelle beworben. Der Arbeitgeber bleibt schließlich derselbe.

Du wirst dann in EG 12/3 eingruppiert (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html).
Würde mich mal interessieren, wer das so immer erklärt hat?
Ein Profi aus der Personalabteilung??

Andre4s

Wieviel Verhandlungsspielraum hat man eigentlich bei der Versetzung? Könnte man theoretisch auch beim Wechsel eine Stufe überspringen?

Also statt EG 12/3 direkt in EG12/4.

E15TVL

Es gibt bei der Höhergruppierung keinen Verhandlungsspielraum. Die Stufenzuordnung ist abschließend geregelt. Ansonsten stehen die Möglichkeiten offen, die auch sonst, also außerhalb der Höhergruppierung, offenstehen (z. B. § 16 Abs 5.)

Andre4s

Vielen Dank. Ich meinte mit Verhandlungsspielraum, dass man statt der eigentlich zustehenden Stufe in die nächsthöhere Stufe eingruppiert wird.

§ 16 Abs 5:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

Demnach wäre es möglich, wenn der AG dem zustimmen würde.

WasDennNun

16.5 kann man jederzeit fordern und dem AG drohen zu gehen, wenn man die Zulage nicht bekommt.
Dazu muss keine Versetzung im Spiel sein.

Isie

Man kann auch eine Stufenlaufzeitverkürzung fordern. Aber warum sollte der Arbeitgeber sich bei einer Versetzung darauf einlassen?