Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen

Begonnen von iwim, 19.01.2023 07:03

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iwim

Hallo,

wie im Betreff schon erwähnt, die Frage: Darf ich als Arbeitnehmer (mit elektrotechnischer Ausbildung) als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen? Ich arbeite in einer Behörde. Man ist der Meinung, das meine elektrotechnische Ausbildung reicht, um Instandsetzungen durchzuführen ohne mich zu einer Elektrofachkraft zu ernennen. Auch soll ich nach einen Lehrgang als befähigte Person eingesetzt werden. daher die Zusatzfrage, Wer trägt dann die Verantwortung?

Danke für hilfreiche Antworten

SVAbackagain


Gewerbeaufsichtbeamter

Grundsätzlich ist mit einer elektrotechnische Ausbildung die fachkundliche Voraussetzung erfüllt um dies zu machen.  Was sollst du denn als befähigte Person machen nach dem Lehrgang? ggf. Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln? Letztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

iwim

Ja, es sollen auch die elektrischen Betriebsmittel mit geprüft werden. Zusätzlich auch Reparaturen an der Elektroinstallation.

ZitatLetztendlich verbleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

Lt. VDE 1000 und Fachliteratur muss der Arbeitgeber aber seine Verantwortung abgeben als Nichtfachkundiger. Oder sehe ich das falsch? Thema rechtssichere Organisation und Dokumentation

SVAbackagain

Der Arbeitgeber wird ja keine natürliche Person sein. Fachkundig ist er also stets nur in Form seines Personalkörpers.

Davon ab besteht in den Tarifregimen des öD eine Begrenzung der Haftung von Arbeitnehmern auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

Rene

Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.

SVAbackagain

Es ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

iwim

Zitat von: Rene in 19.01.2023 10:53
Frag deinen AG einfach mal nach den Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen für die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten, die er von dir erwartet.
Das Problem sollte sich danach erledigt haben.
Ohne Ernennung zur Elektrofachkraft würde ich definitiv nichts machen, da die zuständige BG/UK sicherlich in die Hände klatscht, wenn ein als Sachbearbeiter Beschäftigter bei einem Elektrounfall zu Schaden kommt.
Oder noch besser ein anderer Beschäftigter an einem von dir geprüften / instandgesetzten Gerät zu Schaden kommt.

Genauso sehe ich das. Eine Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Ich denke mal auch nicht für die zu prüfenden elektrischen Betriebsmittel. Eine Anfrage bei der BG wurde mir angeraten. Als Elektrofachkraft soll ich nicht benannt werden, da ich es ja von der Ausbildung her bin...

ZitatEs ist im Sachverhalt nicht im Ansatz erkennbar, dass dem Arbeitnehmer eine Verweigerung der Weisung zustünde. Vielmehr berechtigte eine hinreichend beharrliche Leistungsverweigerung den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Weigern kann ich mich ja nicht. Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!

was_guckst_du

Zitat von: iwim in 19.01.2023 11:31
Aber ich habe den AG auch mein bedenken dazu geäußert und ihn auf die DIN VDE 1000 hingewiesen. Ohne Erfolg!
..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D....die muss "Spid" jetzt erstmal lesen 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

Da er sich mit dem ,,omphalotischen Gebaren" der einen oder anderen ihre Bedeutung maßlos überschätzenden VEFK hier mehrfach auseinandergesetzt hat, würde ich nicht davon ausgehen. Er würde sich aber mutmaßlich angesichts des völligen Fehlens einer Relevanz der Norm für den Sachverhalt wohl ebensowenig wie ich oder der Arbeitgeber des Fragestellers damit näher auseinandersetzen.

iwim

Zitat von: was_guckst_du in 19.01.2023 12:25
..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.

Wieso?

In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem ,,elektrotechnischen Betriebsteil". Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.

was_guckst_du

..die Aussage diente lediglich dazu, "Spid" zu locken....hatte ja auch geklappt :D

..."Spid" = SVAbackagain
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

Zitat von: iwim in 19.01.2023 12:42
Zitat von: was_guckst_du in 19.01.2023 12:25
..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.

Wieso?

In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem ,,elektrotechnischen Betriebsteil". Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.

Und der Zusammenhang zur zitierten Aussage ist jetzt welcher?

iwim

Warum sollte im öD die Norm keine Anwendung finden?

SVAbackagain

Ob das so ist, kann dahingestellt bleiben, da es nicht behauptet wurde.